Konsequenzen eines Eheversprechens

vom 09.01.2011, 15:01 Uhr

Mal angenommen A und B erklären sich für verlobt. Nach allgemeiner Meinung kommt ja eine Verlobung einem Eheversprechen gleich. Was passiert denn dann eigentlich wenn A oder B im nach hinein und vor der Hochzeit feststellt dass er einem fatalen Irrtum aufgesessen ist und nun keine Lust mehr auf die Erfüllung seines Versprechens hat?

Kann A oder B dann die Hochzeit einklagen oder muss er irgend welche anderen Konsequenzen befürchten? Gibt es überhaupt eine Verlobung im juristischen Sinne?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also, wenn das ganze ohne Zeugen abläuft, dann steht schonmal Aussage gegen Aussage, man muss also erstmal beweisen können, dass man sich verlobt hat. Man hat vor Gericht das Recht auf Verweigerung der Aussage wenn man verlobt ist. Natürlich kann man die Ehe nicht einklagen, das wäre ja auch unlogisch. Rechtlich ist in Deutschland eine Verlobung nicht verplichtend. Der Antragstellende, der von seiner Verlobung zurücktritt, muss jedoch möglicherweise Schadensersatz leisten, z.B., wenn das Brautkleid schon gekauft wurde etc. Gegenseitige Ansprüche enden nach 24 Monaten. Trotzdem sollte man sich nur Verloben, wenn man auch wirklich heiraten will.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Im juristischen Sinne gibt es auch eine Verlobung. Sonst bräuchte man ja, wenn man verlobt ist, nicht schweigen dürfen, wenn der Partner angeklagt ist. Da darf man dann die Aussage verweigern, wenn man verlobt oder verheiratet ist.

Allerdings kann A oder B nicht die Ehe einklagen. Denn zum "Ja-Wort" gehören immer zwei Leute. Was A oder B machen könnten ist, das Geld für die Verlobungsfeier einklagen und auch die Geschenke. Wenn A zum Beispiel keine Hochzeit mehr will, kann B darauf bestehen, dass die Feier im Nachhinein komplett von A bezahlt wird und A auch die Geschenke komplett B überlässt.

Hat B die Verlobungsfeier komplett bezahlt und A will auf einmal nicht mehr heiraten, dann kann B das Geld von A auch einklagen. Sollte es dann wirklich vor Gericht kommen, kann natürlich auch A sagen, warum sie/er nicht mehr heiraten will. Ist B zum Beispiel fremd gegangen, dann sieht es schlecht aus. Genauso sieht es mit den Geschenken aus, die von demjenigen behalten werden dürfen, der nicht Schuld daran ist, dass die Verlobung gelöst wurde.

Normalerweise sind solche Gerichtsverhandlungen aber nicht mehr üblich weil die meisten Paare gar nicht mehr wissen, was eine Verlobung ist. Früher sagte man, dass A und B sich verpflichten in den nächsten 12 Monaten zu heiraten ab Verlobungsdatum. Ansonsten erlischt auch das Eheversprechen. Da heutzutage viele nie heiraten wollen, aber sich trotzdem verloben, ist ihnen der Sinn der Verlobung gar nicht mehr klar. Deswegen wird sich dann oft auch über Anwälte zu einem Vergleich entschieden, wenn man sich nach einer Entlobung nciht einig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also ich weiß nicht genau, ob man die Hochzeit dann einklagen könnte oder eben nicht. Ich denke aber, dass es moralisch unmöglich ist, eine Hochzeit zu erzwingen, wenn der/die andere gar nicht will. In anderen Ländern wie der Türkei ist es vielleicht Brauch, dass junge Frauen verheiratet werden. Aber alleine das Bild finde ich schon sehr merkwürdig, wie dann zum Beispiel, wenn der Mann keine Lust mehr auf die Hochzeit hat, schmollend neben der Frau steht und dann das Ja-Wort gibt, obwohl es eigentlich gar nicht so gemeint ist. So etwas könnte ich mir nur vorstellen, wenn die Frau/der Mann besonders "geldgeil" ist und noch ein bisschen Geld abstauben will. Anders könnte ich mir so einen Fall überhaupt nicht vorstellen.

» Alexmen » Beiträge: 182 » Talkpoints: 13,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Natürlich kann die Hochzeit dann nicht eingeklagt werden, weil das Eheversprechen ja in aller Regel eine informelle Übereinkunft ist. Rein theoretisch könnte einer der beiden noch 10 Minuten vor der Trauung aus der Kirche laufen, ohne danach mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Außerdem wird es wohl auch nie zu so einer Situation kommen. Wenn A vor der Hochzeit kalte Füße bekommt und B vor dem Altar stehenlässt, wird A wohl kaum per Gericht eine Hochzeit einklagen, geschweige denn überhaupt noch ans Heiraten denken. B kann A ja schlecht zu "seinem Glück zwingen" und wird wohl auch in der Regel nicht so töricht sein es zu versuchen, weil B schlicht und ergreifend von seinem Partner emotional verletzt wurde und jetzt wahrscheinlich zu Recht die Nase voll von ihm hat.

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» daaldi91 » Beiträge: 389 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das gab es früher mal, das ein Vater dann zumindest eine finanzielle Widergutmachung verlangen konnte. Denn eine sitzengelassene Tochter war schwer wieder an den Mann zu bringen. Ich glaube das hiess damals Kranzgeld oder so ähnlich. Allerdings gibt es das heute nicht mehr.

Im juristischen Sinne, wie schon erwähnt, hat eine Verlobung nur noch Gültigkeit, wenn einer von beiden als Angeklagter und der Partner als Zeuge in einem Prozess sind. Ansonsten hat eine Verlobung vom Gesetzgeber her keine wirkliche Bedeutung mehr.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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