Sperrungen bei Stromschulden gesetzlich verbieten?
Um es noch einmal klarzustellen: Natürlich sind wir nicht für den Stromverbrauch unseres Vormieters verantwortlich gewesen. Das hat das Gericht ja auch eindeutig bestätigt und das Unternehmen durch die Blume gefragt, wie sie denn überhaupt darauf gekommen sind, uns die Kosten aufzudrücken. Das Unternehmen hat halt einfach versucht, von irgendwem die Kosten wieder rein zu bekommen, nachdem der Vormieter nicht gezahlt hat.
Hier scheint immer noch die Meinung vorzuherrschen, dass Stromanbieter wie auch andere Unternehmen immer nur korrekt arbeiten, keine Fehler machen und auch nicht durch unlautere Praktiken versuchen, ihre Zahlungsausfälle zu kompensieren. Nach einigen - auch beruflich bedingten - Erfahrungen kann ich mitteilen, dass dem nicht so ist.
Da gibt es Telefonanbieter, die die vertragsmäßige Leistung nicht mal annähernd leisten können und bei Beschwerden sogar noch weiter drosseln. Oder sie buchen plötzlich einen völlig falschen Tarif und wollen einen immens hohen Preis. Da gibt es Versandunternehmen, deren Mahnkosten den Warenwert um ein Vielfaches übersteigen, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Ganz zu schweigen von irgendwelchen Inkassogebühren, die meistens völlig überhöht sind.
Und auch die Stromanbieter versuchen ihre Kosten von wem auch immer einzutreiben, ob es nun einen rechtlichen Anspruch darauf gibt oder nicht. Hauptsache, irgendwer zahlt. Insofern bin ich eben dafür, dass der Anspruch vorher gerichtlich geprüft wird, bevor der Strom abgestellt werden darf.
SonjaB hat geschrieben: Und auch die Stromanbieter versuchen ihre Kosten von wem auch immer einzutreiben, ob es nun einen rechtlichen Anspruch darauf gibt oder nicht.
Das ist ja einer der Gründe warum ich nicht zu einem privaten Stromanbieter wechsle. Der Grundversorger hat gesetzlichen Versorgungsauftrag. Diese Verpflichtung erfolgt durch §36 des Energiewirtschaftsgesetzes.
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