Muss Unterschrift auf Testament klar erkennbar sein?

vom 04.03.2021, 11:10 Uhr

Menschen welche zu Lebzeiten ein Testament verfassen, haben oft gebrechliche Leiden, die geistigen Fähigkeiten sind jedoch immer noch vorhanden. Wenn die eigene Hand beim Unterschreiben nun etwas wacklig ist und die Unterschrift nun etwas krakelig oder verwackelt aussieht, ist das dann erstmal normal. Doch wird so eine Unterschrift auch anerkannt und eine Testamentsprüfung überstehen, sofern dies erforderlich ist? Schließlich soll ja ausgeschlossen werden, dass ein Testament nicht durch unautorisierte Dritte unterzeichnet wird. Was denkt ihr zu der Thematik?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe erst vor kurzer Zeit gelesen, dass ein Testament auch anfechtbar sein könnte, wenn die Unterschrift nicht klar erkennbar ist und nach Kritzelei aussieht. Es soll einfach nur sicher gegangen werden, dass die Unterschrift nicht unter Zwang oder durch nicht autorisierte Personen erfolgt ist. Anderen möglichen Miterben soll kein Nachteil entstehen.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Die Unterschrift sollte schon erkennbar sein und nicht verwackelt oder verkrackelt, damit ist es einfach besser erkennbar. Man kann das Ganze aber auch sicherlich vor einem Notar unterschreiben und dann geht das sicherlich auch mit der normalen Unterschrift, wenn dieser das dann beglaubigt. Ich bin aber auch kein Fachmann, deswegen sollte man da vielleicht noch mal den Profi fragen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Frage, ob eine verwackelte Unterschrift auf einem Testament anerkannt wird, ist eine wichtige Angelegenheit, die insbesondere ältere Menschen betrifft. Es ist verständlich, dass im Alter die Hand nicht mehr so ruhig ist wie in jungen Jahren und es somit schwierig sein kann, eine klare und saubere Unterschrift zu leisten. Allerdings muss beachtet werden, dass ein Testament ein rechtsgültiges Dokument ist, das im Zweifel auch vor Gericht Bestand haben muss. Somit ist es wichtig, dass die Unterschrift eindeutig erkennbar ist und keine Zweifel daran bestehen, wer das Dokument unterzeichnet hat.

Es gibt bestimmte rechtliche Anforderungen an eine Unterschrift, um diese als gültig zu erachten. Die Unterschrift muss beispielsweise eigenhändig und unverwechselbar sein, was bedeutet, dass sie eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Wenn eine Unterschrift stark verwackelt oder unleserlich ist, kann dies Zweifel an der Identität des Unterzeichners aufkommen lassen und somit die Gültigkeit des Testaments in Frage stellen.

Um solche Zweifel zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Testament in Gegenwart von Zeugen zu unterschreiben und diese auch das Dokument unterschreiben zu lassen. Die Zeugen sollten die Identität des Unterzeichners bestätigen und bestätigen, dass die Unterschrift eigenhändig und unverwechselbar ist. Dies kann dazu beitragen, dass das Testament auch im Falle einer Prüfung vor Gericht Bestand hat.

Insgesamt ist es wichtig, bei der Erstellung eines Testaments darauf zu achten, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und dass die Unterschrift eindeutig erkennbar und nachweisbar ist. Wenn Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen, kann dies zu rechtlichen Problemen und Verzögerungen führen, die vermieden werden können, indem man von vornherein auf eine klare und deutliche Unterschrift achtet.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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