Lungenentzündung im Krankenhaus - wer haftet dafür?
Normalerweise lässt einen gesunden Menschen die Lungenentzündung nicht gleich kalt, aber sie ist leichter behandelbar. Bei meiner Bekannten ist die Oma jedoch im Krankenhaus krank geworden und muss nun um ihr Leben fürchten, da sie älter und krank ist.
Ihre Oma ist lungenkrank, hat ein schwaches Herz und schwache Nieren. Nun hat sie sich bei einem Krankenhausaufenthalt mit Bakterien angesteckt und scheint offenbar eine schwere Lungenentzündung zu haben. Die Oma wies auch darauf hin, dass man sie beim Frieren usw. die Nächte zuvor vollkommen ignoriert hat und konnte das mit Handyaufnahmen beweisen.
Meine Bekannte fragt sich nun, wer dafür haftet, dass die Oma nun länger im Krankenhaus sein muss, leidet und ihr Leben offenbar auf der Kippe zu stehen scheint? Es geht nicht um Schmerzensgeld, sondern darum, dass jemand dafür wohl die Verantwortung tragen soll.
Kann man überhaupt jemanden dafür haftbar machen, dass die Oma im Krankenhaus krank geworden ist? Wenn ja, wer wird denn haftbar gemacht und was muss dabei berücksichtigt werden?
Erstmal hätte mit dem ärztlichen und pflegerischen Personal genau geklärt werden müssen, wie und wodurch die Lungenentzündung zustande gekommen ist. Hier ist die Rede von einer älteren Frau, die mit oder vielleicht auch wegen mindestens drei schwerer Vorerkrankungen im Krankenhaus liegt. Betonung auf liegt. Alleine die Tatsache der Bettlägerigkeit kann meines Wissens durch die schlechtere Belüftung (noch dazu bei einer lungenkranken Frau) das Risiko für eine Entzündung erhöhen.
Interessant wäre auch zu wissen, wie der Ablauf war. Hatte sie eine Erkältung, die sich zu einer Lungenentzündung ausgewachsen hat? Waren es Bakterien, die sowieso immer im Körper sind oder hat sie sich am Ende gar in der Klinik einen multiresistenten Erreger eingefangen? Ich glaube, ohne dass man alle diese Fakten erstmal in Erfahrung bringt, lohnt sich die Aufregung noch nicht, denn es könnte auch eine Erklärung geben, wo keiner in der Klinik die Schuld trägt. Ansonsten gibt es sicher noch die Klinikleitung, in größeren Häusern auch Patientenvertreter und letztlich Anwälte für Medizinrecht, die man konsultieren kann.
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