Linienbus an Haltestelle überholen oder warten?

vom 17.05.2021, 13:12 Uhr

Ich habe jetzt mal gelesen, dass wenn ein Linienbus in eine Haltestelle einfährt und dabei die Warnblinkanlage betätigt, man diesen dann nicht überholen darf. Das habe ich so noch gar nicht gewusst und ich bin bisher immer, wenn auch langsam, an dem haltenden Bus vorbeigefahren. Wie haltet ihr es denn mit haltenden Bussen an der Haltestelle? Überholt ihr die auch oder wartet ihr lieber und von was macht ihr denn eure Entscheidung abhängig?

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» Lupenleser » Beiträge: 1124 » Talkpoints: 849,95 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da es laut StVO untersagt ist, einen Bus mit eingeschalteten Warnblinkern zu überholen, bzw. an ihm vorbei zu fahren, stellt sich die Frage doch eigentlich gar nicht. :wink: Selbst der Gegenverkehr hat zu warten, es sei denn die Ausnahmen laut StVO treffen zu.

Die aktuelle Fassung der StVO sollte man als Führerscheininhaber schon kennen und sich nicht durch neue Regeln (wobei die Regel mit dem Bus auch schon ein paar Jahre existiert) "überrascht" fühlen. Im Zweifel schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, Wissen aber eventuell vor einem Fehlverhalten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es gilt Überholverbot. Das habe ich für meinen Führerschein gelernt und den besitze ich schon ein paar Jährchen, das ist also keine neue Regelung. Wie ich mich verhalte ist deshalb klar und meine Entscheidung mache ich davon abhängig, dass ich keine Lust auf eine Geldstrafe oder einen Punkt habe.

Davon abgesehen habe ich es schon oft gesehen, dass Leute (nicht nur Kinder!) beim Aussteigen aus einem Bus nicht groß auf dem Verkehr achten und vor dem Bus über die Straße rennen während der Bus noch steht. Wahrscheinlich weil sie nicht warten wollen bis der Bus weg gefahren ist. Das sollte Grund genug sein sich gegen ein Überholen zu entscheiden.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ich habe auch gelernt, dass man einen Bus mit einem Blinker beziehungsweise mit einem Warnblinker nicht überholen darf. Dies mache ich also auch seit Beginn meiner Fahrzeit nicht. Selbst wenn der Bus nur hält und keinen Blinker anhat, fahre ich immer extrem langsam und extrem vorsichtig an ihm vorbei (selbst dann, wenn ich sehe, dass grade noch jemand einsteigt), weil ich Angst habe, dass vor dem Bus ein kleines Kind entlang läuft, ich es nicht sehe und ich es überfahren könnte. Dementsprechend - Vorsicht ist besser als Nachsicht.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es ist tatsächlich so, dass wenn ein Linienbus in eine Haltestelle einfährt und dabei die Warnblinkanlage betätigt, man diesen nicht überholen darf. Das liegt daran, dass der Bus dadurch signalisiert, dass Fahrgäste ein- oder aussteigen und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. Wenn man als Autofahrer den Bus überholt, besteht die Gefahr, dass man die Fahrgäste gefährdet oder behindert, die gerade aussteigen oder einsteigen wollen.

Ich halte mich persönlich immer an diese Regelung und überhole keinen Bus an der Haltestelle, wenn die Warnblinkanlage aktiviert ist. Es ist eine Frage der Verkehrssicherheit und der Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Wenn ich selbst als Fahrgast im Bus sitzen würde, würde ich es auch nicht wollen, dass ein Auto an mir vorbeifährt und möglicherweise gefährlich nah an mir vorbeifährt.

Meine Entscheidung hängt also immer von der Signalgebung des Busses ab. Wenn die Warnblinkanlage aktiviert ist, bleibe ich hinter dem Bus, bis er wieder losfährt oder die Warnblinkanlage ausschaltet. Wenn keine Warnblinkanlage aktiviert ist, überhole ich den Bus langsam und vorsichtig, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Ich denke, dass es wichtig ist, sich an diese Regelungen zu halten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Es ist auch eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich habe es so gelernt, dass der Bus nicht mehr überholt werden darf, wenn er bei der Fahrt den Warnblinker einschaltet. Wenn der Bus jedoch mit eingeschalteter Warnblinkeranlage an der Haltestelle steht, dann darf man vorsichtig und mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand (ca. 7 km/h) vorbeifahren, beziehungsweise vorbeifahren ohne Personen zu gefährden. Also solange er mit Warnblinkeanlage fährt, dann darf man ihn nicht überholen. Steht er in der Haltebucht oder an der Haltestelle, dann darf man vorbeifahren. So habe ich es bisher in allen vier Führerscheinen gelernt und halte mich auch daran.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12530 » Talkpoints: 71,65 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wie mein alter Professor schon sagte: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Die fragliche Vorschrift findet man in § 20 StVO und dort genauer in den Absätzen 3 und 4:

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

Solange die Busse also sich noch bewegen und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen sie auf keinen Fall überholt werden, auch nicht langsam und auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit. Stehen die Busse dagegen schon an der Haltestelle und haben das Warnblinklicht eingeschaltet, dann darf man mit Schrittgeschwindigkeit und einem so großen Abstand vorbeifahren, dass niemand gefährdet wird. Auch als Gegenverkehr muss man dann auf Schrittgeschwindigkeit verlangsamen.

Ich selbst habe dies noch nicht in der Fahrschule gelernt, denn diese Regeln sind kurz nach meiner Prüfung eingeführt worden, nachdem es mehrere schwere Unfälle gab mit Fußgängern, die noch den Bus erreichen wollten bzw. gerade mit dem gekommen waren und unvorsichtig die Straße überqueren wollten. Die Regeln müsste es daher so ungefähr 30 Jahre schon geben.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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