Lehrer wollte Nachprüfung verweigern - ein Unding?

vom 25.01.2020, 12:57 Uhr

Bei mir machen aktuell viele ein Abitur nach, und das auf demselben Abendgymnasium. Dort kam es jetzt aber bei einer zum Eklat. Person A hat zwei 5 auf den Zeugnis und eine konnte sie mit einer 1 in Englisch ausgleichen. So läuft dies dort an der Schule.

Sie hat also das gute Recht, in dem anderen Fach, eben die Nachprüfung zu machen. Dieses Recht wollte sie auch nutzen, da sie die Klausur aufgrund von privaten Problemen nicht mitgemacht hat und gefehlt hat. Der Lehrer wollte diese aber verweigern, weil er meinte, dass sie diese eh nicht packen würde.

Der Direktor hingegen ist total ausgeflippt, weil der entsprechende Lehrer die Nachprüfung verweigern wollte, auch im Hinblick dessen, dass ihre ersten Klausuren alle 1+ waren sowie bis zu dem familiären Fall sie überall 1 stand. Abgesehen davon, dass die Nachprüfung wohl das Recht der entsprechenden Schülerin ist.

Ich bin ganz erstaunt, dass ein Lehrer offenbar eine „Nachprüfung“ verweigern wollte, obwohl das Recht der Schülerin auf ihrer Seite liegt. Habt Ihr sowas auch mal erlebt und findet, dass dies ein Unding ist? Oder findet Ihr, dass ein Lehrer sowas ruhig tun dürfte, gleichwohl die rechtliche Schullage auf Seiten der Schülerin liegt?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Naja der Lehrer hat wahrscheinlich nur zum Ausdruck bringen wollen, dass er den Erfolg bezweifelt. Vielleicht aber war er selbst nicht motiviert genug sich die Zeit für die Nachprüfung zu nehmen. Ich nehme mal an, dass er sich um die Nachprüfungsfragen kümmern hätte müssen bzw. die Nachprüfung durchführen. Versuchen konnte er es ja mal. Er hatte ja eh keinen Erfolg - so wie ich das verstanden habe. Wenn es das Recht der Schülerin ist bzw. war dann hat er da ja eh keinen großen Handlungsspielraum. Da würde ich mich persönlich gar nicht darüber echauffieren. Er hat halt seine subjektive Meinung Kund getan.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Vielleicht hat sich der Lehrer auch einfach vertan. Schließlich hatten wir in Nordrhein-Westfalen bis vor ein paar Tagen noch als so ziemlich einziges Bundesland die mündliche Pflichtnachprüfung, wenn die Klausurnote um mehr als zwei Stufen nach oben oder unten abwich. Das ist gerade weggefallen. Wenn man die Änderung nur überflogen hat, kann man das falsch interpretieren.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich kenne da jetzt nicht die konkrete Gesetzeslage. Aber dafür gibt es ja Schul- und Prüfungsordnungen in jedem Land. Da muss doch klar geregelt sein unter welchen Voraussetzungen Nachprüfungen erlaubt oder unter Umständen sogar zwingend erforderlich sind. Zu meiner Schulzeit gab es da zum Beispiel auch mal die Regelungen, wenn Vorabiturnoten und Abiturnoten deutlich voneinander abwichen, man in mündliche Nachprüfungen musste.

Aber dafür müsste man eben die Prüfungsordnungen kennen. Ansonsten ist das doch jetzt nur Glauben und Halbwissen, wenn wir hier irgendetwas sagen. Vielleicht kann man ja auch aus eigenem Antrieb immer eine Nachprüfung ablegen. Auch das war zu meiner Schulzeit noch möglich. Auch da gab es zwar mal Lehrer, die davon abrieten, weil sie es als sinnlos ansahen, aber möglich war es trotzdem.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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