Geht Haribo zu Recht gegen Ositos Alkohol-Bärchen vor?
Während Haribo bekannterweise mit seinen Bärchen sowohl Kinder als auch Erwachsene "froh" machen will verkauft das spanische Unternehmen Ositos seine Gummibärchen mit Alkohol. Das missfällt dem Unternehmen Haribo sehr, sie leiten rechtliche Schritte gegen die Firma Ositos ein.
Die Bärchen sehen den Haribo-Bärchen ähnlich, sie sind lediglich etwas größer. Dafür enthalten sie eine nicht zu unterschätzende Menge an Alkohol. Die sogenannten Suffi-Bärchen haben einen Alkoholgehalt von 15 Prozent. Derzeit gibt es sie in den Sorten Rum-Ananas, Gin-Erdbeere, Wodka-Orange, Whisky-Cola und Tequila-Zitrone.
Derzeit werden diese Bärchen im Internet vertrieben und sowie in spanischen Bars und Diskotheken. Beim Kauf muss das Alter von 18 Jahren bestätigt werden. Dennoch befürchten Kritiker, dass diese Bärchen gerade Jugendliche zum unbewussten Alkoholkonsum anstiften. Ein Glas Wein entspricht etwa 8 solcher Bärchen, ein Gin-Tonic ca. 15 Bärchen. Diese Menge ist schnell mal verzehrt.
Viele sind sich einig. Gummibärchen (speziell Haribo Gummibärchen) sind seit Jahrzehnten als Süßigkeit für Kinder bekannt. Für viele ist es ein No-Go dass dieses spanische Start-Up nun ein ähnliches Produkt als alkoholisches Genussprodukt vertreibt. Wie seht ihr das? Geht Haribo zu Recht gegen den Vertrieb dieser Suffi-Bärchen vor?
Wenn die Süßigkeiten entsprechend als alkoholhaltig gekennzeichnet sind, nur gegen Ausweisvorlage verkauft werden und Warnhinweise auf der Packung vorhanden sind, dann sehe ich keinen Grund, warum man den Vertrieb verbieten sollte. Immerhin könnte man je genauso argumentieren, dass alkoholhaltige Trüffel und Schokoladen ebenfalls frei erhältlich und rein äußerlich nicht von ihren „unbeschwipsten“ Brüdern und Schwestern zu unterscheiden sind. Steht eine Schale Rumtropfen ohne Umverpackung im Wohnzimmer herum, dann sehe ich potentiell die gleiche Gefahr, dass sich ein Kind daran bedient.
Dass die Suffi-Bärchen nicht in die Hände Minderjähriger geraten, obliegt also der Aufsichtspflicht der Eltern und ist natürlich nicht zu 100% zu gewährleisten, aber deswegen auch kein Grund für einen Boykott. Solange die Firma mit der Bärchenform nicht gegen ein bestehendes Patent verstößt, kann man also vermutlich nicht von ihr verlangen, dass die Produktion eingestellt wird.
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