Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Auto von der Steuer absetzen

vom 10.09.2009, 23:44 Uhr

Wie viele andere auch fahre ich jeden Tag zu meinem Arbeitplatz mit dem Auto, nun hat es ja geheissen dass man die ersten 20 km nicht mehr von der Steuer absetzen kann. Aber nun hat mir ein Kollege erzählt dass das doch wieder geht. Was ist nun mit der letzten Steuererklärung, da konnte man das ja überhaupt nicht eintragen.

Wird das automatisch vom Finanzamt richtig gestellt oder muss ich da einen Einspruch einlegen? Ich bin echt unsicher wie es nur richtig ist, was meint ihr?

» Dosenbiertrinker » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hier hat Dein Kollege Recht. Es ist möglich, die Fahrten zum Arbeitsplatz bereits ab dem ersten Kilometer (wieder) steuerlich geltend zu machen. Der Versuch, diese Subvention abzubauen bzw. einzuschränken, ist gescheitert.

Allerdings gab es auch schon letztes Jahr die Möglichkeit, die Km-Pauschale auch bei einer Strecke von (deutlich) unter 20 Km anzugeben. Und dazu wurde eigentlich auch immer geraten, weil ja gleich nach dem Abschaffen der Subvention die Kritiker auf die fragwürdige Rechtsgrundlage dieser Einschränkung hingewiesen hatten. Und jeder, der eben auch weniger als 20 Km an Strecke angegeben hatte, bekam in der ersten Erklärung mitgeteilt, dass dieser Posten nicht steuerlich geltend ist. Aber nach Rücknahme der Kürzung gab es automatisch einen neuen Bescheid.

Jetzt ist aber auch für alle, die sich an geltendem Steuerrecht orientiert haben und den Weg mangels Aussicht nicht eingetragen haben, auch noch die Möglichkeit, das Ganze rückwirkend geltend zu machen. Glücklicher Weise nicht erst mit den nächsten Steuererklärung, sondern -soweit ich weiß- beim zuständigen Finanzamt sogar ganz formlos.

Allerdings würde ich in dem Fall einfach vorher beim Finanzamt anrufen und eben nachfragen. In dem Fall gehe ich davon aus, dass dort wirklich jeder Sachbearbeiter entsprechend geschult wurde und kompetent antworten kann!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Inzwischen wurde diese Regelung wieder höchstrichterlich verworfen und die Kilometer sind wieder ab dem ersten Entfernungskilometer absetzbar. Ab 4.500 Euro muss ein eigenes Auto nachgewiesen werden. Ich hoffe, dass diese Regelung nun mal etwas Bestand hat. Natürlich darf der Betrag von 30 Cent trotzdem angehoben werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 10.05.2014, 14:12, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe schon immer meine Fahrtwege angegeben. Einige Jahre stand dann halt dort, dass es nicht berücksichtigt konnte, aber so habe ich es halt auch nicht später nachholen müssen und ich bin mir auch gar nicht sicher, ob das so ohne weiteres geht. Mit dem Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung unterschreibt ja der Arbeitnehmer auch, dass er alles gewissenhaft ausgefüllt hat. Für solche Erneuerungen der Einkommenssteuererklärung muss man sich eben selbst informieren, sonst hat man eben Pech gehabt, somit würde ich davon ausgehen, dass das Finanzamt es auch nicht ändert.

Ich finde diese Option aber gut, denn damit ergibt sich auch für mich eine Besserung. Meine Schule ist nur 9 Kilometer pro Strecke entfernt. Auch meine Arbeit ist gleich auf der Ecke. Ich habe nur 600 Meter Fußweg und es wurde auf einen Kilometer anerkannt. Ich finde wohl auch die Grenze von 0,30 ct pro Fahrstrecke gering, aber es macht halt auch schon einiges aus. Ich wäre auf keinen Fall dagegen, wenn sie diese Grenze erhöhen würden. Aber im Endeffekt muss ich auch sagen, dass meine Fahrtkosten im Großen und Ganzen so gering sind, dass sowieso der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag abgezogen wird. Darauf sollte man dann auch achten. Ich könnte auch davon ausgehen, dass sich ein rückwirkendes Angeben der Kilometer nicht auf diesen Arbeitnehmer-Pauschalbetrag auswirkt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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