Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und ihre Rechte

vom 02.07.2009, 08:17 Uhr

Hallo,

da ich ja schon in einem anderen Thread über meine Noch Ehe geschrieben habe und es wohl auf eine Trennung hinaus läuft, möchte ich mich vorab erstmal informieren, welche Rechte und Pflichten ich habe. Ich möchte mir mit meinen zwei Kindern, die 4 und 8 Jahre alt sind, eine Wohnung suchen, aber ungern in HartzIV landen. Ich selber habe einen 400 Euro Job und bekomme ja noch das Kindergeld für meine beiden Jungs.

Wo kann ich sehen, wie teuer meine neue Wohnung sein dürfte und was man haben darf und was nicht? Ich habe nämlich noch neben dem Auto ein Motorrad, welches ich ungern verkaufen möchte. Gibt es da irgendwelche Seiten im Internet, wo ich mich vorher schlau machen kann?

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

Für dich und die Kinder sthet natürlich auch Unterhalt zu. Dein Mann muss also für dich zumindest bis zur Scheidung erst mal Trennungsunterhalt zahlen. Und dann auch für die gemeinsamen Kinder.

In einem andren Thread hast du von Adoptionsverfahren gepsochen. Da es ja nciht durch ist , ist dieses Kind dann auch nicht berechtigt von deinem Mann Unterhalt zu bekommen. Das müsstest du dann mit dem Vater des Kindes ausmachen.

Wohnt ihr in einer Mietwohnung oder in einem Mietshaus oder in Eigentum? Wenn ihr zur Miete wohnt, dann ist es ja erst mal einfacher, dass dein Mann auszieht. Das wird er aber nicht wollen. Wenn ihr alleine auszieht, musst du sehen, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Sonst zahlst du immer die Hälfte der Miete mit und das wäre sogar rechtens auch wenn du nicht mehr da wohnst.

Ich habe dir mal Seiten rausgesucht, wo du dich eventuell mal informieren kannst.
Allein-erziehend.net
Regenbogeneltern.de
Allein-erziehend

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Such mal bei Google mit dem Suchbegriff: dein Wohnort und Wohngeld. Du wirst du wahrscheinlich fündig. Wie gross die Wohnung sein darf und wieviel sie kosten darf, variiert leider von Stadt zu Stadt.

Ansonsten kannst du auch mit einem Wohngeldrechner mal mit verschiedenen Zahlen rumexperimentieren. Ich gehe allerdings davon aus das du etwa 600- 700 Euro zur Verfügung hast. Was für drei Personen nicht wirklich viel ist. Ich habe als Single nicht viel mehr und beziehe zur Zeit Wohngeld. Aber zwei weitere Personen könnte ich davon nicht ernähren.

In vielen Städten gibt es auch Beratungsstellen. Wenn es das bei euch gibt, wirst du beim googlen wahrscheinlich darauf stossen. Vielleicht haben die auch eine Webseite auf der Informationen stehen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Hallo,

also bei uns wird es wohl in der nächsten Zeit auf eine Trennung auslaufen und ich mache mich schon mal schlau, was ich darf und was nicht.

Ich habe ja ein Motorrad und ein PKW, darf ich beides behalten? Der PKW läuft nicht auf meinem Namen und wird auch von meinem Nochmann bezahlt. Den wird er mir auch nicht wegnehmen, wegen der Kids, also habe ich nur das Motorrad auf meinem Namen angemeldet. Darf ich das dann behalten, wenn ich alleinerziehend bin?

Was bekomme ich dann eigentlich Hartz 4 oder gibt es noch Sozialhilfe? Kenne mich da absolut nicht aus. Ich werde dann mit meinen zwei Jungs, die 4 und 8 Jahre alt sind alleine wohnen. Also müsste ich ja mind. eine 4 Zimmer Wohnung haben oder?

Ist das alles kompliziert. Ich arbeite auch noch auf 400 Euro Basis und möchte den Job auch behalten. Am liebsten würde ich ohne Hartz 4 oder so leben, aber das wird nicht machbar sein.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Zu den Fahrzeugen. Ich vermute mal, das man das Motorrad als Luxus ansehen wird. Bei Autos sind auch nur Autos bis zu einem bestimmten Wert quasi erlaubt. Zumindest bei Hartz 4 und ähnlichen Leistungen.

Da du ja ein "Grundeinkommen" hast wirst du wahrscheinlich ergänzende Leistungen beziehen können. Die werden dann allerdings auch aus dem grossen Hartz 4 Topf bezahlt.

Wegen der Grösse der Wohnung. Da kommt es nicht unbedingt auf die Zimmeranzahl an. Da kommt es auch auf die Quadratmeterzahl und den Mietpreis an. Und das ist beides teilweise von Stadt zu Stadt verschieden. Deshalb kam von mir schon der Hinweis, das du mal nach deiner Stadt und Sozialhilfe/ HArtz 4/ Wohngeld googlen sollst. Wenn du nicht weiterkommst, kannst du mir die Angaben des Wohnortes auch gerne via PN schicken.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


EmskoppEL hat geschrieben:Ich werde dann mit meinen zwei Jungs, die 4 und 8 Jahre alt sind alleine wohnen. Also müsste ich ja mind. eine 4 Zimmer Wohnung haben oder? .

Hallo!

Täusch dich da mal nicht. Ich habe auch 2 Kinder gehabt. Ein Junge und ein Mädchen und mir stand nur eine 3 Zimmer Wohnung zu. Selbst mit einer Bescheinigung meines Hausarztes, dass ich unbedingt eine Rückzugsmöglichkeit brauche und einer Bescheinigung meiner Psychologin musste ich für eine eventuelle Genehmigung einer 4 Raum Wohnung zum Amtsarzt. Diese Amtsärztin meinte nur, dass man die Kinder, die 8 und 10 Jahre alt waren und dann auch noch ein Junge und ein Mädchen, in ein Zimmer stecken könnte. Dann hätte ich meine Rückzugsmöglichkeit.

Ich hätte für den gleichen Preis eine 4 Zimmer Wohnung bekommen können, aber ich habe sie vom Amt nciht genehmigt bekommen. Denn mit 3 Personen (1 Erwachsene und 2 Kinder) bekommt man nur eine Drei-Raum-Wohnung.

Ich habe dann ein Wohn-Schlaf-Ess-Arbeitsraum gemacht für mich und jedes Kind hat sein eigenes Zimmer bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo,

also mit einer 3 Zimmer Wohnung wäre ich auch zufrieden, hauptsache ich hab endlich alles hinter mir.

Aber ich weiss, das unser Amt eher auf die Miete schaut, als auf die Grösse. Da sind die recht flexibel.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das ist zum Teil unterschiedlich von Stadt zu Stadt. Meine Wohnung ist auch grösser als an sich erlaubt. Nur kostet sie halt enorm wenig. Und bevor mir das Amt einen Umzug finanzieren muss, darf ich wohnen bleiben.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Für 3 Personen stehen einem 75 qm zu. Laut Wohngeldgesetz schwankt der bewilligte Mietpreis zwischen 501 und 594 Euro. Kommt halt auch darauf an wie hoch der Mietspiegel am Wohnort ist.

Ich würde trotzdem dazu raten, sich vor dem Umzug/ Auszug erstmal bei dem zuständigen Wohngeldamt kundig zu machen, was man darf und was nicht.

Ach ja bei Wohngeld ist das Auto und das Motorrad uninteressant. So Angaben tauchten in meinen Anträgen für Wohngeld nie auf. Allerdings taucht sowas in Anträgen wie ergänzender Sozialhilfe und anderen Leistungen aus dem Hartz 4 Topf auf alle Fälle auf.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Hallo,

ja das wäre ja auch noch eine Idee, nur Wohngeld als Unterstützung neben dem Kindergeld, meinem 400 Euro Lohn und Kindesunterhalt. Vieleicht reicht das ja finanziell aus. Ich möchte gar nicht so gerne vom Amt leben, denn ich denke da raus zu kommen ist schwierig.

Ich mach mich da die Tage mal schlau, es eilt ja nicht so bei mir und zur Not müssen mein Mann und ich aus unserem Haus erstmal zwei Wohnungen machen als Notlösung. Wir haben hier ja 180qm und eigentlich sind es auch zwei Wohungen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Habt ihr Eigentum oder lebt ihr in einem Mietshaus? Denn auch bei Eigentum übernimmt in bestimmten Fällen das Amt ( welches auch immer) eventuell einen Teil der Kosten. Da ihr euch ja an sich gut versteht, also du und dein Mann, wäre das vielleicht auch eine Lösung. Vorallem wäre auch die Versorgung der Kinder geleistet, wenn du arbeiten gehst. Oder ihr macht euch Gedanken über einen Untermietvertrag oder sowas. Vielleicht wäre es dann sinnvoller bei der Caritas mal nachzufragen welche Möglichkeiten du hast.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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