Keine Lieferung in bestimmte Wohnviertel

vom 23.06.2009, 16:53 Uhr

Hallo,

Ich habe neulich von jemandem gehört, dass bestimmte Onlineshops und auch Versandhäuser vor der Belieferung eines Kundens oder sogar schon bei dessen Registrierung überprüfen würden, in welchem Wohnviertel dieser lebt.

Es gäbe da bestimmte Karten, die aussagen, wie die Kaufkraft in verschiedenen Wohngebieten aussieht. Dort sei verzeichnet, wie oft Mahnungen versendet werden, wie viele Menschen dort Schulden haben, und so weiter. Anhand dieser Karten würde entschieden, ob ein Kunde sich überhaupt registrieren darf, und ob man ihm die Ware überhaupt liefert. Dabei spiele es keine Rolle, ob als Zahlungsmethode vielleicht auch "Vorkasse" ausgewählt wurde, Menschen, die in bestimmten "armen" Vierteln lebten, würden einfach nichts bestellen dürfen oder würden bestellte Ware einfach nicht erhalten. Von dem Grund dafür, dass sie nicht beliefert wurden, würden sie erst bei Nachfrage erfahren.

Ich erinnere mich blass daran, von diesem Thema auch schon einmal vor längerer Zeit durch eine Verbraucher-Sendung im Fernsehen erfahren zu haben. An Genaueres aber erinnere ich mich nicht mehr.

Ich frage mich nun, ob da etwas Wahres dran ist. Wird oft so verfahren? Kann jemand bekannte, große Online-Shops oder Versandhäuser nennen, wo so vorgegangen wird?

Was kann man tun, wenn man zufälligerweise in einem dieser "gestrichenen Viertel" lebt, obwohl man eigentlich die Mittel besitzt, um Ware zu bestellen und auch zu bezahlen? Und wie sieht es rechtlich aus, ist das überhaupt alles rechtlich in Ordnung so, mehr oder minder willkürlich Menschen die Registration zu verwehren, nur, weil sie in der "falschen" Gegend wohnen? Und muss so ein Vorgehen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Registration angemerkt werden?

Und wo kann man online mehr darüber finden? Ich habe bereits versucht, mit verschiedenen Suchbegriffen etwas über verschiedene Suchmaschinen zu finden, aber es hat nicht geklappt. Wenn mir hier jemand einige nützliche Links posten könnte oder die Suchbegriffe angeben könnte, mit denen ich mehr Informationen zu diesem Thema finden könnte, wäre ich sehr dankbar!

Allgemein kann ich es ja verstehen, dass Verkäufer das Risiko, für versendete Ware kein Geld zu erhalten, minimieren möchte. Dennoch empfinde ich es ein wenig seltsam, Menschen nach der Gegend, in der sie wohnen, zu beurteilen. Außerdem sollte soetwas doch wohl keine Rolle spielen, wenn der Käufer etwas per Vorkasse bestellt, die Ware also ohnehin nur versendet wird, wenn das Geld dafür bereits erhalten wurde.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich weiß von SCHLECKER Home Shopping, dass es da mal so war, dass manche bei Neuanmeldung als Kunde nicht „Lieferung auf Rechnung“ auswählen konnten. So ist es meiner Freundin passiert, die damals als alleinerziehende Mutter in einer „nicht so guten“ Gegend wohnte. Sie hat dann mit „Lieferung in die Filiale“ bestellt“ und wurde dann noch nicht einmal benachrichtigt, als das Päckchen da war.

Und bei Neckermann ist es uns mal passiert, als ich eine Waschmaschine bestellt habe und als Lieferadresse ihre Adresse angegeben hatte und Ratenzahlung dazu. Obwohl wir eigentlich die Kunden waren und meine Freundin nur die Warenempfängerin - da hätte die das Geld aber ja sowieso von mir bekommen. Da ging es dann nur mit Zahlung auf ein mal.

Ob es darüber Listen gibt oder nach welchen Kriterien das geht, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Einerseits muss man die Versandhäuser verstehen, weil die ja die Ware rausgeben und evtl. hinter auf Ihr Geld warten müssten - andererseits ist nicht jeder, der in einer „nicht so guten“ Gegend wohnt automatisch jemand, der seine Rechnungen nicht zahlt.

» raggy » Beiträge: 127 » Talkpoints: 13,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Krass, das habe ich ja noch nie gehört. Eigentlich finde ich schon recht unfair und frage mich, ob der Versandunternehmen ohne Anhaltspunkt und Begründung jemandem wirklich vergeweigern kann, dort einzukaufen oder ihn von bestimmten Zahlungsmethoden auszuschließen. Wenn ich mir jetzt überlege wo wir früher gewohnt haben, das war ein Wohnblock in dem die meisten Leute arbeitslos waren und bestimmt auch dementsprechend ihre Rechnungen zahlten, dann hätte ich das echt nicht gerade gefunden, wenn ich deshalb diskriminiert worden wäre. Denn wir waren immer zahlungsfähig und ordentlich und habe jede Rechnung direkt gezahlt, deshalb ärgert einen das dann schon, zu wissen, dass man dennoch aufgrund des Wohnsitzes einfach mit einer breiten Masse über einen Kamm geschoren wird.

Obwohl ich die Versandhäuser natürlich auch verstehe, aber ich fände es da wichtiger, jeden einzelnen Fall zu prüfen (mittels Schufa ja auch gar kein Problem).

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo zusammen!

Ich habe auch noch nie davon gehört, dass manche Versandhäuser erstmal schauen, in welchem Stadtteil man wohnt und wieviele Menschen dort Schulden haben. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass sie das wirklich nachforschen dürfen. Und irgendwo ist es ja auch diskriminierend. Denn nicht jeder, der in einem berüchtigten Stadtviertel wohnt, zahlt seine Rechnungen nicht oder hat Schulden. Wirklich fair, finde ich es daher nicht.

Allerdings kann ich auch in gewisser Weise die Versandhäuser verstehen. Es wird sicher häufiger vorkommen, dass Rechnungen nicht bezahlt werden und die Onlineshops auf ihren Kosten sitzen bleiben. Vielleicht wurde dabei schon festgestellt, dass es meistens Menschen aus bestimmten Vierteln sind. Ich kann mir das aber dennoch alles nicht wirklich vorstellen. Ich kenne auch keinen Onlineshop, der nur an bestimmte Stadtteile versendet.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Das wäre mir auch neu, aber würde mich nicht wirklich wundern. Scoring Systeme gibt es schon lange bei Banken und teilweise auch bei anderen, ich sage mal denen nahestehender Organisationen :wink:. Warum auch nicht? Damit ist zwar nicht jedem Recht getan, aber in der Masse schützt es ein Unternehmen vor unerwünschten Ausfällen und Risiken.

Nelchen hat geschrieben:Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass sie das wirklich nachforschen dürfen.

Warum denn nicht? Sie müssen es ja nicht einmal selber tun, sondern einfach nur die notwendigen Datenbestände abfragen. Und die meisten größeren Unternehmen sind sowieso Schufa-Mitglieder.

Sippschaft hat geschrieben:Eigentlich finde ich schon recht unfair und frage mich, ob der Versandunternehmen ohne Anhaltspunkt und Begründung jemandem wirklich vergeweigern kann, dort einzukaufen oder ihn von bestimmten Zahlungsmethoden auszuschließen.

Warum sollte er das nicht tun dürfen? Ein Verkäufer kann sich im Weitesten Sinne aussuchen, an wen er etwas verkauft, er muss es nicht in jedem Fall. Und ein Vertrag besteht nun mal aus zwei Parteien und deren Willenserklärungen - nur weil die eine ja sagt, muss es die andere noch nicht.

Nach § 130 (1) BGB muss ein abwesender Verkäufer die Willenserklärung des Kunden nicht annehmen, wenn dieser zeitnah ein Widerruf seinerseits zu geht. Naja, das ganze ist etwas komplexer, aber in der Regel muss ein Versandhandel nicht die Willenserklärung eines Käufers annehmen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Diese "Karten" gibt es wirklich. So wenden Banken z.B. bei ihrer Kreditvergabe ein Scoring-System an, nach dem sie entscheiden, ob man einen Kredit bekommt oder nicht. Auch die Höhe der Kreditzinsen richtet sich nach so einem Scoring-System. Da kann es durchaus vorkommen, dass verschiedene Personen auch unterschiedliche Kreditkonditionen angeboten bekommen, auch wenn sie alle über ausreichend Einkommen verfügen. Die Angebotserstellung ist Sache der Bank und muss nicht für jeden Kunden gleich sein. Und wenn nun jemand in einer Gegend wohnt, in der es mehrere negative Auffälligkeiten gab, ist der Scoring-Wert eben entsprechend schlecht und fliesst dann auch negativ in die Angebotserstellung ein. Nach dem Motto "Gleich und gleich gesellt sich gern" werden dann z.B. alle Anwohner einer Strasse über einen Kamm geschert und gleich bewertet. Dieses erledigen Rating- oder Scoring-Agenturen, die diese Daten dann an SCHUFA und Co verkaufen.

Ähnlich verhält es sich im Versandhandel. Die Versandhäuser verkaufen ihre Ware ja im Prinzip auch auf Kredit, zumindest bei Ratenzahlung, Ratenpausen usw. Diese Geschäfte bergen ein gewisses Risiko, welches natürlich minimiert werden muss. Und dazu werden ebenfalls diese Scoring-Systeme herangezogen. Manchmal wird den Versandhäusern dieses sogar von ihrer Bank vorgeschrieben, da die Finanzierungen oft von den Hausbanken durchgeführt werden.

Machen kann man dagegen im Prinzip nichts. Das Einzige, was der Kunde machen kann, ist, bei Nichtgefallen des Angebots den Kaufvertrag nicht abzuschließen. Der Händler ist auf keinen Fall verpflichtet, alle Kunden / Interessenten gleich zu behandeln. Das geht sogar soweit, dass man theoretisch im Ladengeschäft von Kunde zu Kunde unterschiedliche Preise bezahlen müsste. Selbst Angebotsschilder, Schaufensterangebote oder Werbeprospekte sind für den Händler rechtlich nicht bindend, weil es keine verbindlichen Angebote laut HGB sind, sondern unverbindliche Preisvorschläge.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:
Nelchen hat geschrieben:Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass sie das wirklich nachforschen dürfen.

Warum denn nicht? Sie müssen es ja nicht einmal selber tun, sondern einfach nur die notwendigen Datenbestände abfragen. Und die meisten größeren Unternehmen sind sowieso Schufa-Mitglieder.

Außerdem, und da sollte man sich unbedingt das sogenannte Kleingedruckte durchlesen, legen viele Versandunternehmen meist in ihren AGB fest, dass sie Lieferung und (schon länger) Zahlungsweise auch von der Bonität des Bestellers abhängig machen. Dazu lassen sie sich dann auch das Recht einräumen, die Bonität des Kunden zu erforschen. Die AGB kann man zwar ablehnen, nur wird man dann auch keine Bestellung tätigen können. Zwar war weder einer meiner Bekannten noch ich in einer solchen Situation, aber ich kann mir das auch gut vorstellen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo, ich habe auch schon öfters mal was bestellt oder auch so im Shop wie Schlecker was bestellt. Mir ist aber noch nie sowas passiert und auch anderen die ich kenne ist sowas noch nie passiert. Ich habe auch ehrlich gesagt noch nie was davon gehört das man aus bestimmten Regionen nichts bestellen kann auf Raten oder so.

Ich denke auch das man das gar nicht darf. Weil nur wenn ich in einer nicht so guten Ecke wohne ist das nicht so das ich nicht bezahle oder so was. Ich denke auch das man Menschen so schon sehr verletzt wenn an diese anders behandelt. Wenn jemand schon öfters irgendwo aufgefallen ist mit Mahnungen oder so. Ich finde das auch nicht besonders gut wenn es sowas wirklich gibt.

» kirsche678 » Beiträge: 519 » Talkpoints: -2,50 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo,

nachdem ich vorhin versucht habe, beim C&A Online Shop etwas auf Rechnung zu bestellen und eben eine E-Mail bekam, daß der Kauf auf Rechnung leider nicht möglich sei und ich bitte auf Nachnahme umstellen solle (sicher, bei einem Bestellwert von 5 Euro), bin ich mir recht sicher, daß es an der Wohngegend liegt.

Ich bin vor kurzem umgezogen, in eine zugegebenermaßen nicht so tolle Gegend, weil ich schnell eine Wohnung brauchte und sich dort eine sehr ordentliche, renovierte zu einem sehr vernünftigen Preis anbot. Bis zu diesem Umzug hatte ich NIE Probleme, irgendwo auf Rechnung zu bestellen. Klar, denn ich habe mir – im wahrsten Sinne des Wortes – nie etwas zu Schulden kommen lassen. Auch in Sachen Schufa trage ich eine reinweiße Weste.

An der C&A-Kunden-Hotline hieß es nur, C&A sei ein junges Unternehmen, das sich absichern möchte, so daß Neukunden nicht auf Rechnung kaufen können. Komisch, ich weiß von einigen Leuten, die dort heute zum ersten Mal bestellt haben (weil es dort heute Angebote gibt) und daß diese Leute keinerlei Probleme mit dem Rechnungskauf hatten.

Ehrlich, ich fall gerade fast vom Glauben ab, daß ich nur wegen meiner Adresse nicht behandelt werde die andere Kunden, und das, obwohl ich immer und überall pünktlich bezahlt habe.

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» lalelu » Beiträge: 161 » Talkpoints: -1,28 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe diese Erfahrung selbst vor Kurzem auch machen müssen. Es war eine Bestellung bei "Schwab" und ich wollte ohnehin einen Gutschein so einlösen, dass die Bestellung dadurch bei mir komplett kostenlos gewesen wäre. Dennoch konnte ich nicht "Rechnung" als Zahlungsweise anklicken, sondern nur Nachnahme, und das hätte weitere Gebühren gekostet und wäre demnach ziemlich blöd gewesen.

Es muss also daran gelegen haben, da das bei anderen Bestellern problemlos funktionierte, dass man irgendetwas an meinem Wohnort auszusetzen hat. Wirklich erklären kann ich mir das nicht, denn eigentlich lebe ich nicht in einer "schlechten" Gegend. Es ist kein Ghetto und keine klischeehafte Plattenbausiedlung. Stattdessen leben hier Familien in Einfamilienhäusern mit großem Garten. Keine armen Leute, könnte man meinen, aber vielleicht täuscht die Fassade ja. Irgendetwas wird das Versandhaus sich bei solchen Maßnahmen schon denken.

Dreist finde ich es aber natürlich dennoch, Leute nur anhand ihres Wohnortes in eine Schublade zu werfen. Natürlich kann man nichts dagegen tun, denn man kann die Versandhäuser nicht zwingen, einem etwas zu verkaufen. Aber man könnte solche Versandhäuser boykottieren, wenn man ihr Verhalten nicht gut findet. Und außerdem machen sie sich doch irgendwie, wenn man es mal so sieht, auch selbst lächerlich und unsympathisch mit ihrem Verhalten, was denen eigentlich auch nicht gut tun sollte.

Da ich aber auf meine Bestellung dort nicht verzichten wollte, habe ich denen bei Schwab eine Email geschickt und sie auf den "Fehler im Online-Shop" hingewiesen. Sie haben tatsächlich geantwortet, es sei ein Fehler, den sie sich nicht erklären können. Naja, vielleicht wissen sie es nicht besser, oder es ist wirklich nur ein Fehler gewesen. Jedenfalls bin ich so doch an meine Ware gekommen, ohne dafür Nachnahmegebühren zahlen zu müssen. Ärgerlich war es dennoch, dass ich nicht einfach "normal" bestellen konnte, sondern erst ein Hinundher mit der Service-Hotline erfolgen musste, bevor alles klappte.

In den Geschäftsbedingungen stand übrigens nichts davon, dass sie bei Menschen aufgrund deren Wohnort unterschiedlich verfahren würden. Es muss also wohl nicht angegeben werden, sondern sie können einfach so von Fall zu Fall mit den Kunden umgehen, wie sie es wollen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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