Aktien - Überblick

vom 14.05.2009, 19:48 Uhr

Das deutsche Aktiengesetz definiert Aktien
- als ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft
- als Rechte und Pflichten von den Aktionären gegenüber der Aktiengesellschaft
- als ein Wertpapier, und stellt ein Anteil an der Aktiengesellschaft dar

Es gibt verschiedene Unterscheidungsmöglichkeiten von Aktien. So kann man die Aktien nach
- Stimmrecht (Vorzugsaktien und Stammaktien)
- Übertragbarkeit (Inhaberaktien, Namensaktien)
- Unternehmensanteil (Nennbetragsaktien und Stückaktien)s
unterteilen.

Stammaktien
Wenn man diese Aktien erwirbt, dann hat man Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Laut dem deutschen Aktiengesetz ist jede Stammaktie mit genau einem Stimmrecht zugeordnet.

Vorzugsaktie
Vorzugsaktien verbriefen das Recht auf höhere Dividendenzahlung. Doch wenn der Inhaber sich solche Vorzugsaktien kauft, dann hat er auf der Hauptversammlung auch kein Stimmrecht mehr, doch dafür bekommt er eine höhere Dividende.

Inhaberaktie
Die Inhaberaktie ist die Standartform der Aktie und jeder der diese Aktie dann in den Händen hält, kann die daraus folgenden Recht sofort gelten machen.

Namensaktie
Kauft man sich eine solche Aktie, dann wird man mit seinem Namen und der Adresse sowie Geburtsdatum und der genauen Aktienstückzahl in dem Aktienregister eingetragen.

Nennbetragsaktie
Eine Nennwertaktie verfügt über einen festen Nennwert an dem Grundkapital der Aktiengesellschaft, aber der Nennwert muss auf mindestens 1,00 Euro laufen. Diese Aktien kann man zu verschiedenen Nennbeträgen ausstellen.

Stückaktie
Diese Aktie besitzt keinen Nennwert und jede dieser Aktien ist mit dem gleichen Betrag an dem Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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