vom 12.09.2007
Talkteria: Religionswechsel
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Religionswechsel

Forum: Freizeit & Lifestyle

    
Hi,
Ich besuche die 10 Klasse Gymnasium (Bayern) und da mich der verbohrte Religionsunterricht (Katholisch) einfach nervt wollte ich eben zu/nach (wie sagt man da ) Ethik wechseln. Wollt heute eigentlich im Sekreteriat fragen hatte aber keine Gelegenheit dazu, dann hab ich eben gegooglet ob ich n Zettel von meinen Eltern brauche oder ähnliches.

Muss ich jetzt aus der Kirche austreten nur um den Unterricht zu wechseln?

Weiß da einer von euch was?
Vielen Dank im Vorraus
  
:: pepsidose :: Beiträge 16:: 3.24 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nein, meines Wissens kannst Du auch so wechseln. Ich hab in der neunten auch in den Religionsunterricht evangelisch gewechselt, weil er wesentlich einfacher war - bin Atheist - und umgedreht Christen in den Ethikunterricht, weil sie den einfacher fanden.

Kopien sind übrigens, achso, haben die Mods schon editiert ...
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Naja ich habe eben gelesen dass man mit 14 religionsmündig ist und selber entscheiden kann, und dies auch den Religionsunterricht betrifft aber dass eben Bayern eine Ausnahme ist.
Deshalb bin ich etwas verwirrt;)
  
:: pepsidose :: Beiträge 16:: 3.24 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hm, also rein rechtlich bedeutet Religionsmündigkeit nur, dass Du ab 14 selber darüber entscheiden kannst, ob Du einer Religion angehören willst oder nicht und die Eltern hier kein Mitspracherecht mehr haben - auch wenn sie gegen deinen Wechsel (der Religion) sind.

Artikel 7 des GG regelt dazu, dass die Erziehungsberechtigten über eine Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden - das Grundgesetz / Verfassung steht über allen anderen Gesetzen, wie Ländergesetzen.

Zudem darf niemand nach Artikel 140 GG und.Artikel 136 GG Absatz 4 niemand zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden. Zudem hat jeder Schüler, bei einem Wechsel, das Recht am Religionsunterricht seiner jeweiligen Konfession teilzunehmen, ab 14 darf das jeder (§ 5 S. 1 KErzG). In Bayern und dem Saarland (Art. 14 Abs. 4 S. 2 BayEUG und § 14 S. 2 SL-SchoG) ist die Selbstabmeldung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Nach meinem Verständnis brauchst Du hier die Zustimmung der Eltern.

Wenn Du deine Eltern also überzeugen kannst, Dich vom Religionsunterricht abzumelden, wäre ein Wechsel meines Erachtens möglich.

Eine Abmeldung muss jedoch aus Gewissensgründen geschehen, die jedoch nicht nachgewiesen werden müssen, siehe Teilnahme am Religionsunterricht. Außer wenn Du an einer konfessionellen Schule bist, da musst Du teilnehmen.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ok Vielen Dank das heißt also ich brauch n Zettel von meinen Eltern
  
:: pepsidose :: Beiträge 16:: 3.24 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Meines Erachtens ja, aber wir haben ja noch ein paar andere Juristen die sich im Forum herumtreiben, vielleicht sehen die das anders, aber da eine Selbstabmeldung erst ab 18 möglich ist, wenn Du auf eine Schule in Bayern oder dem Saarland gehst, würde ich meinen: Ja!
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also bei uns kannst du in so einem Fall und in deinem Alter schon selbst wechseln, brauchst weder elterliche Unterschrift oder sonst was. Austreten musst du deswegen auch nicht. In Ethik kann jeder gehen, ob religiös oder nicht, dort ist ja zum Teil auch Religion ein Stoffgebiet. Also..viel Erfolg.
  
:: danirockz :: Beiträge 114:: 1.24 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Der Untericht und die Kirche sind unterschiedliche Dinge , zwar berichten beide von der gleichen Sache aber wenn du den Untericht ( so wie ich ) nicht ab kannst , kannst du wechseln ohne die Kirche zu verlassen. Und unsere Lehrerinn hat gesagt das man ab der 8. Klasse den Relligionsuntericht sowie die Religion wechseln kann , ohne das man das ok der Eltern braucht . Mich hat der Relligionsuntericht immer angekotzt , deshalb bin ich gegangen . Ich war der einzigste Junge aus meiner Klasse und sahs alleine und das schlimmste war , die meisten Jungs in der Gruppe waren aus der Parallelklasse mit der sich unsere Klasse immer gestritten hatte. Trozdem war meine Angst vor Streit mit denen meine kleineres Problem. Im großen und gansen der Untericht war zum schreien und nach der Achten konnte ich wechseln ohne meine Eltern zu fragen , dass war eine riesige Erleichterung . Weil ich nicht weiß ob meine Mutter das erlaub hätte. Im Ethikuntericht war ich dann viel besser und weniger genervt , ich saß neben einem Freund aus meiner Klasse und fühlte mich endlich wohl. Die beiden Mädchen aus meiner Klasse sind 1 Jahr später auch gewechselt.
  
:: Serj2 :: Beiträge 19:: 5.88 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Soweit ich weiß, brauchst du eigentlich keinen Zettel von deinen Eltern, wenn du selber nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen willst, ist das deine Entscheidung und nicht die deiner Eltern, wenn du sonst ein anderes Fach ab oder dazu wählst, brauchst du da ja auch keine Unterschrift der Eltern. Außerdem ist es ja auch nicht so, dass du anstatt der Religionsstunden Freistunden haben willst, du willst ja im Prinzip nur den Kurs wechseln und das sollte eigentlich ohne größere Komplikationen möglich sein.

Bei mir war es früher so, dass man grundsätzlich nicht am Religionsunterricht teilnehmen musste. Als Alternative dazu gab es Philosophie. Gegenüber der Schule musste man bei diesem Wechsel nur bestätigen, dass man sich diesen Kurswechsel aus Gewissensgründen wünscht. Was so viel heißt, dass man eben nicht an Gott glaubt. Dann ist das eigentlich relativ einfach, denn dagegen kann ja eigentlich niemand etwas sagen.

Was die Sache schon etwas komplizierter machen würde, wäre, wenn du beispielsweise gerade frisch konfirmiert wärst und jetzt kurz nach deinem Glaubensbekenntnis plötzlich verkünden würdest, dass du aus Gewissensgründen nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen kannst.Wenn man nur getauft ist, ist das wesentlich einfacher, da der Schule ja durchaus bewusst ist, dass die allermeisten Schüler als Babys getauft wurden und es dem entsprechend nicht ihre eigene Entscheidung war.

Aber es kann auch sein, dass diese Regelung von Schule zu Schule anders ist. An deiner Stelle würde ich trotzdem einfach noch einmal im Sekretariat deiner Schule nachfragen, dort wird man dir sicher genauere Auskünfte geben können.
  
JulietMay :: JulietMay :: Beiträge 1082:: 0.04 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn Du nicht getauft bist, musst Du auch gar nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Frei hast Du deshalb allerdings nicht, sondern sitzt entweder in Religion mit dabei oder gehst solange in eine andere Klasse und machst da den Unterricht mit.

Bei mir in der Schule gab es mehrere Schüler, bei denen das so war. Entweder, weil sie halt nicht getauft waren oder einer anderen Religion angehörten (worunter halt auch Atheisten fallen) und eben nicht in den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht wollten. Benotet wird dann übrigens nicht, da ist Religion dann einfach durchgestrichen.
  
:: Morgaine :: Beiträge 2711:: 12.88 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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