Konto Gebühren bei Steuererklärung absetzen

vom 05.11.2008, 00:41 Uhr

Ich sitze gerade vor meiner Einkommensteuer, weil ich schon wieder mal einen Bescheid vom Finanzamt erhalten habe und sie jetzt doch endlich einmal machen muss.

Ich habe bisher immer 16 Euro Kontoführungsgebühren angesetzt und wollte mich mal absichern, ob ich das noch darf? Kann ich auch mehr absetzen? Ich glaube nämlich, dass ich sogar viel mehr Konto Gebühren zahle. Gibt es einen maximalen Betrag, den ich ansetzen darf? Könnte ich denn eventuell mit der Bank verhandeln, dass sie mir meine Gebühren kürzen? Oder geht das auch nicht?

» Sauerländer » Beiträge: 4 » Talkpoints: 2,99 »



Also da ich meine Steuererklärung vor kurzem zurück erhalten habe, meine ich, dass es wieder 16,- EUR sind, soweit du nicht mehr hast und diese aus geschäftlichen Gründen zusätzlich absetzen darfst.

Ansonsten solltest du so kleine Fragen entweder bei Google, oder noch einfacher, direkt bei deinem zuständigen Finanzamt erhalten. Soweit ich weiß, müssen die dir bei allgemeinen Fragen weiterhelfen.

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» DocMichi » Beiträge: 667 » Talkpoints: 3,51 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo,

also wir haben die Steuererklärung von 2007 gemacht und da unsere Kontoführungsgebühren in Höhe von 16,00 Euro mit abgegesetzt. Mehr absetzen ist sehr schwierig, dass haben wir das Jahr davor gemerkt.

2006 habe ich noch kein Onlinebanking gemacht und somit 5,00 Euro pro Monat Kontoführungsgebühren gehabt. Wir haben das beim Finanzamt so angegeben und auch die Nachweise darüber gebracht, aber es wurde nicht anerkannt.

LG Sibs

» sibs » Beiträge: 711 » Talkpoints: 3,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ist ein Trugschluss dass du deine kompletten Kontoführungsgebühren absetzen kannst. Das betrifft nur die anfallenden Gebühren für die Zahlungen die dein Arbeitgeber veranlasst hat, zum Beispiel um dir dein Gehalt, Dienstreisen oder Prämien zu überweisen. Ohne Einzelnachweis werden dir fünfzehn oder sechzehn Euro (früher waren es dreißig Mark) als zu zahlende Gebühren dafür anerkannt die du dann auch absetzen kannst. Wenn du höhere Kosten geltend machen willst musst du diese nachweisen was den meisten von uns sicher schwer fällt. Das erklärt sich aus dem Grundsatz der möglichen abzusetzenden Werbungskosten heraus, dass es sich hier ausschließlich um Ausgaben handeln muss die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

Betrachte es einfach als einen Baustein von vielen, denn Kleinvieh macht auch Mist. Um die Hürde von neunhundertzwanzig Euro zu überspringen die jedem Steuerpflichtigen pauschal und ohne Einzelnachweis als Werbungskosten anerkannt werden gibt es noch viele Möglichkeiten. Neben den normalen Fahrkilometern schreibe ich mir auch gnadenlos alle Umwegskilometer durch Baustellen auf, den Verpflegungsmehraufwand den mir mein Arbeitgeber nicht erstattet, Weiterbildungskosten inklusive der Fahrtkosten, ab und an mal eine neue Aktentasche, Büromaterial, Reinigungskosten der Arbeitskleidung und so weiter.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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