Zahlung der Umsatzsteuer hinauszögern

vom 09.07.2008, 23:23 Uhr

Kann man die Zahlung der Umsatzsteuer eigentlich herauszögern? Mich würde das interessieren, da ich nicht abschätzen kann, was genau ich zu zahlen habe und bei einer unangenehm hohen Summe gerne eine gewisse Frist hätte, um diese aufzubringen. Ich weiß, dass man nach dem Bescheid über die Höhe der Summe erst mal 2 Wochen Zeit hat, wenn man bis dahin das Geld nicht überwiesen hat, kommt eine 2. Zahlungsaufforderung mit erneuter 14-tägiger Frist, wenn man dann nicht bezahlt bekommt man einen Bescheid zur Zwangsvollstreckung.

Wie kann man diesen Ablauf unterbrechen bzw. aufhalten und verzögern?

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» Hägar » Beiträge: 175 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hägar hat geschrieben:Mich würde das interessieren, da ich nicht abschätzen kann, was genau ich zu zahlen habe und bei einer unangenehm hohen Summe gerne eine gewisse Frist hätte, um diese aufzubringen.

Du machst doch eine Umsatzsteuervornameldung bzw. -erklärung und anhand dieser weißt Du doch, welche Summe noch aussteht. Und da Du im Normalfall ja für die Leistungen, die umsatzsteuerpflichtig sind schon Geld erhalten hast, hast Du ja auch schon die Umsatzsteuer vereinnahmt, davon darfst Du noch die Vorsteuer abziehen und im Normalfall sollte es dann kein Problem die noch zu zahlende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Einzige Möglichkeit, einmalig und unter Angabe von stichhaltigen und nachvollziehbaren Gründen eine Stundung bzw. Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren. Dies musst Du aber beantragen und das Finanzamt muss diesem Antrag nicht zustimmen! Da sich das Ganze ziemlich merkwürdig anhört, würde ich Dir dringend raten, Deine Organisation zu überdenken und vielleicht auch einen Steuerberater hinzuzuziehen, das ist wohl im Moment nicht der Fall!?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das Finanzamt kennt da keine Gnade, weil die Umsatzsteuer nicht Dein Geld ist. Den Umsatzsteuerbetrag ziehst Du nur für das Finanzamt ein und daher gehört es dem Staat gleich nachdem du das Geld kassiert hast.

Am besten ist es wenn Du den USt-Betrag aus den Rechnungen gleich zurücklegst und bei der nächste Wahl Politiker mit Grips wählst die die USt senken. Frage mich aber nicht wo wir bis zur nächsten Wahl so etwas seltenes her bekommen können ;-)

» immerdabei » Beiträge: 15 » Talkpoints: 4,94 »



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