Versicherung: Wann gilt man als Raucher?

vom 10.06.2008, 11:29 Uhr

Bei den Versicherungen, z. B. Risikolebensversicherungen wird ja schon etwas länger in Raucher und Nichtraucher unterschieden, z. B. als Kriterium der Bemessung der Prämien - doch ab wann gilt man eigentlich als Raucher und gibt es hier vielleicht graduelle Unterschiede? Gerade Menschen die z. B. nur auf Partys rauchen oder in der Gemeinschaft von Rauchern oder auch nur einmal im Jahr sehen sich eher als Nichtraucher.

Generell gilt: Egal ob man nur einmal im Jahr raucht oder jedes Wochenende - dies muss der Versicherung mitgeteilt werden da ansonsten massive Leistungskürzungen erfolgen können. Raucher ist ausnahmslos jeder der innerhalb von 12 Monaten eine Zigarette geraucht hat, egal wieviele - als Nichtraucher gilt man nur wenn man über 12 Monate keine Zigarette geraucht hat.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallöchen,

Das ist ja eine interessante Definition von Raucher oder Nichtraucher. Das war mir vorher nicht bekannt. Und ehrlich gesagt wusste ich auch nicht, dass man das angeben muss. Das ist wirklich interessant. Vielen Dank für die Informationen.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ja - und ich akzeptiere auch die Auswahlkriterien, denn "ein bisschen schwanger" gibt es nicht! Es war ja auch zu erwarten, dass die Versicherungen so reagieren. Man wendet im Prinzip alles an, damit man "nicht zahlen" muss!

Doch man gestatte mir die Frage: Wie ist es mit Alkoltrinkern? Holla, ist da vielleicht doch eine Lücke bei den Versicherern?

» Anne-Bonny » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Das ist ja interessant und das war mir vorher auchnicht bewußt. Aber dass man es angeben muss, dass wußte ich wohl. Ees wird auch danach gefragt, ob man regelmäßig Alkohol zu sich nimmt. Da stellt sich mir auch die Frage, wann man regelmäßig Alkohol zu sich nimmt. Was ist regelmäßig und warum gilt man bei einer Zigarette im Jahr als Raucher , aber bei 10 Gläsern Bier im Jahr nicht als Alkoholiker . Denn ich denke, dass 10 Gläser Bier ja keine Regelmäßigkeit sind, die man auch angeben muss, wenn sie im Jahr verteilt sind.

Ich finde es schon hart, dass man als Raucher gilt, wenn man eine Zigarette im Jahr raucht . Ist man dann gleich ein Versicherungsbetrüger, wenn man eigentlich Nichtraucher ist und auf einer Party mal eine Zigarette raucht und ein halbes Jahr später sirbt und die Versicherung dann nciht zahlt, weil man die eine Zigarette verschwiegen hat? Oder wenn man nie geraucht hat und wahrheitsgemäß gesagt hat, dass man Nichtraucher ist und eine Zigarette raucht und über die Straße geht und tot gefahren wird. Muss die Versicherung dann nicht zahlen, weil man kurz vorher eine geraucht hat und dadurch ja im Vertrag eine falsche angabe steht und man noch nciht dazu gekommen ist dieses zu ändern?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Anne-Bonny hat geschrieben:Doch man gestatte mir die Frage: Wie ist es mit Alkoltrinkern? Holla, ist da vielleicht doch eine Lücke bei den Versicherern?

Diamante hat geschrieben:Ees wird auch danach gefragt, ob man regelmäßig Alkohol zu sich nimmt. Da stellt sich mir auch die Frage, wann man regelmäßig Alkohol zu sich nimmt.

Nein, da aus versicherungstechnischer Sicht ein Unterschied zwischen Alkoholikern und Menschen die Alkohol trinken besteht. Auch ein vergleichsweise hoher Alkoholkonsum muss ggfs. angegeben werden, wenn danach gefragt wird. Ein regelmäßiger Konsum liegt z. B. dann vor, wenn man den Konsum nicht mehr als gelegentlich sondern als Routine beschreiben kann (jedes Wochenende...). Ist aber egal, da nicht Thema, siehe Überschrift.

Diamante hat geschrieben:Ist man dann gleich ein Versicherungsbetrüger, wenn man eigentlich Nichtraucher ist und auf einer Party mal eine Zigarette raucht und ein halbes Jahr später sirbt und die Versicherung dann nciht zahlt, weil man die eine Zigarette verschwiegen hat? [...] Muss die Versicherung dann nicht zahlen, weil man kurz vorher eine geraucht hat und dadurch ja im Vertrag eine falsche angabe steht und man noch nciht dazu gekommen ist dieses zu ändern?

Subbotnik hat geschrieben:Generell gilt: Egal ob man nur einmal im Jahr raucht oder jedes Wochenende - dies muss der Versicherung mitgeteilt werden da ansonsten massive Leistungskürzungen erfolgen können.

Einfach mal die Mühe machen und lesen :wink:.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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