Unterhalt von Exfrau bei Hartz4?

vom 07.06.2008, 13:25 Uhr

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin 2004 von meinem Exmann geschieden worden. Ich heiratete erneut 2005, und mein Exmann heiratete 2007 auch erneut. Ich gehe keiner Arbeit nach, bin Hausfrau und Mutter. Nun bekam ich Post vom Jobcenter, wo mein Mann mit Hartz4 geführt wird. Ich solle meine Einkommen darlegen, mein Ehemann auch. Dann wird geprüft, ob ich für meinen Exmann Unterhalt zahlen soll, obwohl er neu verheiratet ist, und seine Frau einen Job hat?

Kommt mir sehr komisch vor, oder ist das so? ich habe ja kein Einkommen, kann ihm also keinen Unterhalt zahlen. Oder wird mein Mann dann herangezogen?

Benutzeravatar

» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo Yvonne!

Leider habe ich keine Ahnung davon und denke, daß Arbeitsamt wird schon wissen, was es macht.
Allerdings war ich auch immer der Meinung, daß man keinen Unterhalt mehr beziehen darf, wenn man wieder heiratet. nur die gemeinsamen Kinder sind davon ausgenommen.
Bekommst Du denn noch Unterhalt von ihm oder er von dir?

Was mich nebenbei interessieren würde, was nicht diereckt mit dem Thema zu tun hat, wie ist das Verhältnis noch zu Deinem Exmann? Solche Angelegenheiten lassen sich immer besser klären, wenn man sich noch gut versteht.

Nostradamos

Benutzeravatar

» Nostradamos » Beiträge: 375 » Talkpoints: 27,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo Nostradamus,
also wir verstehen uns so la la, er schuldet mir noch 4000 Euro Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn. Da kann man sich ja vorstellen, das man eh einen kleinen Hass schiebt. Er wusste nicht, das der Jobcenter diesen Weg geht, und rief mich auch gerade aufgeregt an. Er hat selber beim Jobcenter gearbeitet, und weiss, das ich ihm kein Unterhalt zahlen muss, da er ja eh schon neu verheiratet war.

Benutzeravatar

» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Magst Du uns dann mal erzählen, wie es ausgegangen ist? Würde mich schon interessieren. Man weiß ja nie, ob man nicht auch irgendwann in so eine Lage kommt.

Muß er den Unterhalt nicht mal rüberreichen? Oder ist er Zahlungsunfähig. So eine Situation ist für alle Beteiligten nicht schön.

Nostradamos

Benutzeravatar

» Nostradamos » Beiträge: 375 » Talkpoints: 27,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das Arbeitsamt soll wissen was sie tun?! Das halte ich gelinde gesagt für maßlose Fascheinschätzung. Ich gebe grundsätzlich jedem den Rat die Beschlüsse der AA zu überprüfen und ohne zu zögern Einspruch zu erheben! Es hilft nämlich im Nachhinein niemanden auch wenn man Recht hatte, weil man keinen Anspruch darauf mehr hat. Bei solchen, nicht alltäglichen Entscheidungen der AA Beamten, passieren die meisten Fehleinschätzungen.

» multiplikator » Beiträge: 47 » Talkpoints: 15,37 »


Also das Arbeitsamt kann von Dir keinen Unterhalt verlangen. Wenn er verheiratet ist, dann muss er sehen, wie er kommt. Wenn er und seine neue Frau nicht genügend Geld haben, dann ist es nicht Dein Problem sondern das des Arbeitsamtes. Dann müssen sie halt einen Antrag auf Hartz4 stellen.

Der Unterhalt der Kinder ist eine ganz andere Sache. Darum solltest Du Dich aber mal kümmern, wenn es ihm finanziell besser geht. Zur Zeit hat es wahrscheinlich keinen Sinn. An Deiner Stelle würde ich jetzt auf jeden Fall dem Arbeitsamt mal schreiben, dass Du wieder verheiratet bist und er ja auch. Notfalls solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^