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Schulden verjähren in der Regel nur, wenn in der Verjährungsfrist der Gläubiger untätig ist. Eine Hemmung der Frist tritt ein, wenn man postalischen Bescheid bekommt. In diesem Bescheid steht meistens eine Frist wann man sich zu melden hat oder ob man gewisse Unterlagen beifügen muss. Hier kann man schon sehen, dass mit einfachen Mitteln eine Frist für lange Zeit gehemmt werden kann. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Gläubiger sich drei jahrelang nicht meldet. Selbst wenn man in der Zeit umgezogen ist, besteht auch bei der neuen Anschrift zu 90% die Möglichkeit Post zu erhalten.
Der nächste Fall ist das private Girokonto. Zu den Daten des Girokontos gibt es eine Anschrift die gültig sein muss, damit die Hausbank ihre Post versenden kann. Die Gläubiger haben auch die Möglichkeit in der so genannten Verjährungsfrist das Konto zu pfänden. Nun muss man als Schuldner reagieren und ist gezwungen in Bezug auf seine Schulden tätig zu werden. Somit nützt einem die Verjährungsfrist nichts, weil niemand als Gläubiger untätig sein wird. Und die Zwangsmaßnahmen treffen einen doch schon hart und behindern doch stark.
Allein in von nichts wird sich auch nichts ändern. Nur allein auf die Zeit offen wird nicht klappen, denn es müsste die Zeit stehen bleiben und gleichzeitig Vergehen. Die beste Variante ist und bleibt eben die Schuldenregulierung, egal in welcher Form man diese betreib
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