Heiraten im Ausland - Allgemeine Fragen

vom 20.05.2008, 22:31 Uhr

Hallo zusammen,

statt heimlich zu heiraten bleibt einem noch die Möglichkeit im Ausland zu heiraten, denn auch dort ist man meist ungestört, da die Freunde, Bekannte und Verwandte oft nicht auf die Idee kommen hinterher zu reisen, da sie selbst wissen warum man im Ausland heiratet.

Die Frage die sich allerdings dabei stellt ist die, ob man etwas beachten muss, wenn man im Ausland heiratet. Welche Papiere benötigt man, muss man das vorher in Deutschland anmelden? Was muss man nach seiner Rückkehr nach Deutschland beachten und werden alle Ehen die im Ausland abgeschlossen wurden ohne Probleme in Deutschland anerkannt?

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo Laumasche,

ich habe in den USA, genauer gesagt in Florida geheiratet, das ist jetzt ca. 11 Jahre her. Mein Mann hatte sich per Internet um eine Wedding Chapel bemüht und auch eine gefunden, per email bekamen wir Auskunft, was wir alles für die Hochzeit benötigen.

Wenn ich mich noch recht erinnere, war das gar nicht viel. Wir haben unsere Geburtsurkunden mitgenommen und Personalausweis sowie Reisepass (braucht man ja sowieso) und das war es dann auch.

Wir sind in den USA dann zu einer Behörde, die uns eine Art Heiratserlaubnis ausstellte. Dort haben wir unsere Geburtsurkunden und Ausweis vorgelegt, wurden gefragt ob etwas gegen die Hochzeit sprechen würde (z. B. noch mit einem anderen verheiratet) und das war's eigentlich schon.

Ich meine, dass wir nach der Heirat nochmals aufs Amt mußten, wo dann noch diverse Stempel auf die Heiratsurkunde kamen. Ach ja, da habe ich dann als frischgebackene Ehefrau noch ein Körbchen mit diversen Proben von Putzmitteln, Seifen etc. bekommen, so als Start ins Hausfrauendasein. :lol:

Wieder in Deutschland sind wir mit den Dokumenten zum zuständigen Standesamt, wo die Heirat ganz problemlos anerkannt wurde. Allerdings machte uns das Standesamt in einem anderen Bezirk Probleme, wo mein Sohn durch die Geburt eingetragen war. Dort mußten wir eine Übersetzung der Heiratsurkunde vorlegen, ohne diese Übersetzung wäre die Hochzeit nicht anerkannt worden und mein Sohn hätte den neuen Namen nicht annehmen können. Das war schon kurios, zumal ja eine deutsche Behörde die Hochzeit schon anerkannt hatte und mein Namenswechsel genehmigt war.

Wie gesagt, das ist nun einige Jahre her, ich weiß nicht, ob bzw. was sich zwischenzeitlich geändert hat.

Viele Grüße von
wölfchen

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» wölfchen » Beiträge: 2280 » Talkpoints: 13,46 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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