Klamotten beim Friseur versaut, wer haftet?

vom 07.06.2012, 11:29 Uhr

A ist vorgestern beim Friseur gewesen und hat sich die Haare färben lassen. Es war eine Spontanidee und deswegen hat sie sich auch wenig Gedanken über die Kleidung gemacht, die ja sowieso durch die Umhänge geschätzt wird. Als sie fertig war, hat sie die Bescherung gesehen. Auf ihrer hell blauen Jeans war ein dicker Farbklecks und auch auf ihrer weißen Bluse. Sie hat es sofort gesagt und gezeigt und der Friseur meinte, dass so was passieren kann und ein Kunde wissen muss, dass die Farbe auch auf die Klamotten tropfen könnte.

A ist nun doch ziemlich sauer, weil der Chef selber meinte, dass seine Angestellte wohl nichts dafür kann und es eben passieren kann. Man sollte sich eben, wenn man zum Färben zum Friseur geht auch nicht die besten Sachen anziehen. A fand das ziemlich unverschämt, weil sie bestimmt nicht im Schlabberlook zum Friseur gehen will.

A ist Rechtsschutz versichert und überlegt nun einen Anwalt einzuschalten. Aber lohnt sich das für knappe 150 Euro (Jeans und Bluse)? Wie würdet ihr euch verhalten? Denkt ihr, dass der Friseur haften müsste oder ist A selber Schuld, weil sie keine alten Klamotten getragen hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A trägt keine Schuld, da sie ja davon ausgehen musste, dass der Umhang die Kleidung schützt. Der Friseur ist haftbar zu machen, da dieser die Kleidung ja versaut hat. Vor Gericht ergeben sich zwei Probleme, das Erste wird sein nachzuweisen, dass es so passiert ist, wie es war. Das Zweite wird sein, dass der Friseurmeister sicher als Zeuge für seinen Angestellten eintreten wird und dann steht deine Aussage als unbegründet da. Man hat also eine 50/50 Chance zu gewinnen. In der Regel, hätte der Friseur dir den Schaden einfach zugestehen können, da dies die Versicherung übernimmt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich verstehe nicht, dass sich der Chef des Ladens so anstellt. Die Angestellte ist definitiv schuld an dem Malheur. Der Umhang ist ja dazu da, dass man geschützt ist und normalerweise ist er auch so lang, dass er über die Beine geht. Dass man in Lumpen zum Friseur gehen soll, ist ja eine unverschämte Forderung. Oft besucht man ja nach der Arbeit auf dem Heimweg den Friseur, dann müsste man in Lumpen auf der Arbeit erscheinen mit der Entschuldigung, dass man sich heute noch die Haare färben lassen wolle. Das wäre total lächerlich.

Der Friseurmeister wird ja wohl eine Haftpflicht-Versicherung haben, die in solchen Fälle einspringt. Selbst wenn es unvernünftigerweise nicht so ist, sollte er kulant sein, um keine Kunden zu verlieren. So etwas spricht sich ja herum. Er hätte sich entschuldigen sollen und die Angestellte sowieso, das wäre kundenfreundlich gewesen. In diesem Geschäft gilt wohl nicht, dass der Kunde König ist. Einen Prozess würdest du auf jeden Fall gewinnen, da bin ich mir ganz sicher. Alles andere würde gegen mein gesundes Rechtsverständnis gehen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Selbstverständlich ist der Friseur haftbar, bzw. seine Versicherung muss zahlen! Es gehört nicht zur erwartbaren Norm, dass die eigene Kleidung nach dem Friseurbesuch unbrauchbar ist. Der Friseur hat für ausreichenden Schutz zu sorgen. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum der Chef des Ladens nicht einfach den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat. Damit wäre die Sache doch erledigt gewesen.

Ich würde A empfehlen, ihr Recht auf jeden Fall einzuklagen, gerade wenn sie sowieso eine Rechtsschutzversicherung hat. 150 Euro sind zwar kein Vermögen, aber auch nichts, das man üblicherweise einfach so "wegwirft".

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Da ich mir die Haare selbst färbe, weiß ich, dass es durchaus passieren kann, dass von der Farbe etwas herunter tropft und es dann hässliche Flecken gibt. Da ziehe ich dann schon immer ein altes T-Shirt an oder gar nichts. Nun kann keiner verlangen, dass man in uralter Kleidung beim Friseur erscheint und dort dann von oben bis unten gemustert wird und möglichst noch wegen eben der nicht mehr einwandfreien Kleidung als Assi eingestuft wird.

Wenn der Friseur das Färben der Haare anbietet, aber nicht in der Lage ist dafür zu sorgen, dass kein Malheur passiert, muss er vor dem Färben A informieren. Das hat er nicht getan, nehme ich an. Also hat er A so abzudecken, dass keinerlei Farbe auf die Kleidung tropft. Wenn das geschehen ist verstehe ich nicht, wieso A Farbe auf die Bluse bekommen hat, denn der Umhang geht doch um die Figur herum und ist am Ende noch doppelt geschlagen. Darüber kommt dann noch ein Handtuch. Interessant wäre zu erfahren, wo genau sich die Farbflecke befinden. Vielleicht hatte der Umhang eine Loch oder einen Ritz, wo die Farbe eindringen konnte.

So etwas darf nicht passieren und meiner Meinung nach muss der Friseur dafür aufkommen. A hätte sofort eine andere Kundin um Begutachtung bitten müssen, um einen Zeugen zu haben. Da A sich hat abschieben lassen, würde ich einen Rechtsanwalt um ein entsprechendes Schreiben an den Friseur bitten. Vielleicht meldet der Friseur das Malheur dann der Versicherung ohne dass alles zum Gericht geht. Das finde ich nämlich albern wegen dieses geringen Betrages. A kann aber auch selbst noch einmal zu dem Friseur gehen und in Ruhe mit ihm sprechen und ihn bitten, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Erwähnen würde ich dann sofort, dass bei Nichteinsicht die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben werden wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich finde es einfach unverantwortlich, dass der Friseur jede Schuld von sich weist. Es ist doch ganz klar, dass er Schuld ist. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kundin keinen Schaden davon trägt, was hier ganz klar der Fall ist. Hier ist nämlich ein Sachschaden entstanden. Der Friseur trägt hiermit die Gefahr und deswegen muss er hier ganz klar Schadenersatz leisten. Auf jeden Fall sollte hier die Rechtsschutz Versicherung in Anspruch genommen werden, denn diese muss sich an die Betriebshaftpflicht Versicherung des Friseurs wenden. Aussicht auf Erfolgt besteht hier also unbedingt.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde A empfehlen, ihr Recht auf jeden Fall einzuklagen, gerade wenn sie sowieso eine Rechtsschutzversicherung hat. 150 Euro sind zwar kein Vermögen, aber auch nichts, das man üblicherweise einfach so "wegwirft".

Ist denn die Kleidung wirklich versaut, kann man das nicht mit speziellen Reinigern wieder entfernen? Ich finde es ganz schön krass, dass dann immer gleich nach Klage und Anwalt gerufen wird; gerade weil der Betrag ja so gering ist. Ich würde lieber erstmal probieren, ob man den Fleck nicht wieder wegbekommt.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 07.06.2012, 16:45, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zitronengras hat geschrieben:
Ich würde A empfehlen, ihr Recht auf jeden Fall einzuklagen, gerade wenn sie sowieso eine Rechtsschutzversicherung hat. 150 Euro sind zwar kein Vermögen, aber auch nichts, das man üblicherweise einfach so "wegwirft".

Ist denn die Kleidung wirklich versaut, kann man das nicht mit speziellen Reinigern wieder entfernen? Ich finde es ganz schön krass, dass dann immer gleich nach Klage und Anwalt gerufen wird; gerade weil der Betrag ja so gering ist. Ich würde lieber erstmal probieren, ob man den Fleck nicht wieder wegbekommt.

Hast du schon mal versucht Haarfarbe aus Textilien zu bekommen? Das ist nicht möglich und die Klamotten kannst du wegschmeißen. Findest du einen Betrag von 150 Euro wirklich so gering, dass du deine Klamotten nicht ersetzt bekommen lassen würdest? Wenn 150 Euro für dich so wenig ist, dann kannst du dich glücklich schätzen. Ich finde 150 Euro sehr viel Geld.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Grundsätzlich haftet der Friseur, der auch eine Haftpflichtversicherung hat. Es sei denn, man würde behaupten, der Kunde hätte nicht still gesessen und deswegen wäre eine optimale Sicherung der Kleidung nicht gewährleistet gewesen.

Für mich hört es sich so an, als hätte der Friseur den falschen Umhang genommen. So hat er meiner Vermutung nach, keinen Gummiumhang (oder Kautschuk oder Kunststoff), sondern einen Stoffumhang genommen. Da es ja nun mal passiert, dass Farbe tropfen kann, ist die Farbe wahrscheinlich durch den Umhang durchgesickert und auf die Kleidung geraten. Peinlich aber eigentlich lösbar.

Die Überlegung ist nun, wie wertvoll denn die Kleidung vorher war. Möchte man auch für einen geringen Wert einen Anwalt einschalten? Man müsste den Schaden nachweisen und auch den Wert der Kleidung. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man in der Rechtsfrage den Wert auch schätzen würde.

Ich empfehle, den Friseur noch einmal aufzusuchen und den Ernst der Lage zu erläutern. In einem mir passierten Fall, habe ich einen Geldbetrag bar bekommen und einen Gutschein als Entschuldigung. Das war für mich ein Kompromiss.

Man kann wie hier auch schon vorgeschlagen, versuchen die Flecken raus zu waschen. Ob dies gelingt, hängt von der Qualität der Farbe ab. War es eine Tönung, kann man sofort versuchen den Fleck weg zu schrubben. War es eine Farbe, dann ist die Reaktion auf dem Gewebe der Kleidung endgültig. Wenn es eine aufhellende Farbe war, dann ist die Farbe sogar aus dem Gewebe ausgeblichen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hast du schon mal versucht Haarfarbe aus Textilien zu bekommen? Das ist nicht möglich und die Klamotten kannst du wegschmeißen. Findest du einen Betrag von 150 Euro wirklich so gering, dass du deine Klamotten nicht ersetzt bekommen lassen würdest? Wenn 150 Euro für dich so wenig ist, dann kannst du dich glücklich schätzen. Ich finde 150 Euro sehr viel Geld.


Eine Jeans würde ich ehrlich gesagt auch dann noch tragen, wenn ein kleiner Fleck drauf ist, dann eben als Hose für weniger wichtige Anlässe. Man könnte auch irgendeine Applikation aufnähen, wenn der Fleck auch mit Bleichmittel oder durch Überfärben nicht verschwindet. Schmeißt Du Kleidung wegen eines Flecks gleich weg?

Ansonsten denke ich zwar nicht, dass 150 EUR sehr wenig sind, aber mir wäre der Aufwand, dazu extra einen Anwalt aufzusuchen usw. zu groß. Mal abgesehen davon, dass ich es schade finde, wenn immer gleich nach einem Anwalt gerufen wird und Leute sich gegenseitig verklagen, anstatt ihre Probleme mal selber zu lösen. Das Aushandeln eines Gutscheins fände ich etwa eine viel bessere Idee.

Hier erwähnen auch viele eine Haftpflichtversicherung, aber ihr solltet mal bedenken, dass 150 EUR unter der Leistungsgrenze liegen – die meisten Berufshaftpflichten gehen mit mindestens 200 EUR Selbstbeteiligung einher. Der Friseur müsste das also selbst bezahlen. Daher kann ich verstehen, dass er sich dagegen wehrt.

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