Gewerbe betreiben und freiberufliche Tätigkeit

vom 31.05.2012, 13:06 Uhr

Hier eine Frage zu den Besonderheiten, die vielleicht dann auftreten, wenn man in verschiedenen Bereichen selbstständig tätig ist. Vielleicht weiß jemand aus ähnlichen Fällen oder eigenen Erfahrungen, wie hier vorzugehen ist. Mal angenommen, A arbeitet freiberuflich, es fällt also keine Gewerbesteuer an, es wurde keine Gewerbeanmeldung benötigt. Da der Umsatz unter 17.500 EUR im Monat liegt, muss auch keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Es läuft also alles über die einfache Gewinn- und Verlustrechung bei der Steuererklärung.

Wenn A nun z.B. einen Online-Shop eröffnen möchte, der mit der oben genannten freiberuflichen Tätigkeit aber nichts zu tun hat, dann wäre dies ja aber etwas, das eine Gewerbeanmeldung notwendig machen würde. Die reine Anmeldung des Gewerbes kostet ja nicht viel, aber welche Folgen hätte dies bezüglich der Umsatzsteuer? Gilt die Grenze für Kleinunternehmer von 17500 EUR im Jahr Umsatz dann für beide selbstständige Tätigkeiten zusammen oder kann sowohl für die bisherige freiberufliche Tätigkeit als auch den Onlineshop eine Abrechnung als Kleinunternehmer genutzt wenn sie jeweils einzeln diese Grenze nicht überschreiten? D.h. müsste A aufpassen, dass beides zusammengerechnet nicht in die Umsatzsteuerpflicht hinein rutscht oder wird das getrennt betrachtet?

Zudem wäre ja die Gewerbesteuer vielleicht Thema. Hier gibt es ja einen Freibetrag von 24000 EUR. Gilt dieser dann nur für das betreffende Gewerbe, d.h. werden hier verschiedene selbstständige Tätigkeiten auch wieder getrennt betrachtet? Und wenn A diesen Freibetrag nicht überschreitet, also keine Gewerbesteuer fällig wird, kann dann auch alles über eine Gewinn- und Verlustrechnung abgerechnet werden?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Einen Teil deiner Fragen kann ich dir beantworten, da ich das jetzt erst real selbst hatte. Bei der Einnahmen-Überschussabrechnung werden Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit zwar zusammen abgerechnet, aber eben nach ihrer Zugehörigkeit getrennt aufgeführt. Also Betriebseinnahmen nach unterteilen in die verschiedenen Einnahmen.

Bei der Umsatzsteuererklärung kommen nur die Umsätze zum tragen, welche auch der Umsatzsteuer unterliegen. Da freiberufliche Tätigkeiten oftmals keiner Umsatzsteuer unterliegen, werden diese dort eben nirgends eingetragen. Bei der Gewerbesteuer kann ich dir zwar keine verbindliche Aussage machen, da ich mit allen Einnahmen noch darunter liege. Aber rein vom Logischen her würde ich das nur auf den Teil der Einnahmen beziehen, welche auch aus dem Gewerbe stammen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Diese Frage ist sehr einfach und sehr kurz zu beantworten. Für jedes Unternehmen muss eine eigene Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Daher gelten beide Grenzen jeweils auch nur für ein Unternehmern. Selbstverständlich müssen auch zwei getrennte Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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