Mahngebühren - muss man sie bezahlen?

vom 15.03.2008, 13:16 Uhr

Hallo!

Aus aktuellem Anlaß heute meine Frage an Euch: Wie haltet ihr es mit Mahngebühren? Bezahlt ihr Mahngebühren prinzipiell oder prinzipiell nicht? Wenn ja, warum? Schlechtes Gewissen oder einfach aus Überzeugung dafür gradzustehen? Wenn nein, warum? Weil ihr das nicht einseht? Oder wiel es meist auch so geht?

Ich frage deshalb, wiel ich heute ein Schreiben von einem telefonanbieter bekommen habe. Gesamtforderung 6,21 € - also nicht die Welt! Ich hab gar nicht gewusst um was es geht und nachgeforscht. Tja, wir haben im Februar tatsächlich verschwitzt gehabt die Telekom-Rechnung zu begleichen. War aber keine Absicht, sondern einfach ein Versehen. Früher hatte die Telekom bei uns eine Einzugsermächtigung, da wir aber monatelang mit der Telekom um eine Forderung in Höhe von 300.- gestritten haben, die unberechtigt war (wurde auch nachgewiesen!) und wir nur noch Ärger hatten und später kam nicht mal eine Entschuldigung, haben wir die Einzugsermächtigung gestrichen!

Naja, Fehler passiert und Mahnung bekommen. Ich habe gleich bezahlt inklusive der Mahngebühr in Höhe von 1.- €. Dann also heute diese Mahnung von einem anderen Anbieter, genau der gleiche Rechnungszeitraum. Ich also die Telekom angerufen und gefragt, ob das Geld denn nicht eingegangen ist, denn ich hätte doch sofort am Tag der eingegangenen Mahnung überwiesen. Doch, Geld ging ein, aber es fehlten noch 4,12 für die anderen Anbieter, ich hätte nur den Telekomrechnungsbetrag bezahlt. Naja, der stand auch auf dem ÜW-Träger drauf! Ja, aber im text stehe das drin, daß man mehr überweisen kann wegen der anderen Anbieter!

Ich Schussel hab das nicht gelesen und somit haben die die Forderungen an die anderen Anbieter in Höhe von 4,12 nicht beglichen (darunter 1,21 des nun anmahnenden Anbieters!). Puh, ich hab mich geärgert! Nun hab ich gleich das Geld online überwiesen und überlege, was ich nun mit den 6,21 (ja, tatsächlich 5.- Mahngebühr!) machen soll. Da steht ja nun immer drin, daß wenn sich die Zahlung überschnitten hat, das Schreiben gegestandslos ist.

Wie macht ihr das? Also bei 5.- finde ich es echt unverschämt und überweise dann normalerweise ohne die Gebühr (kommt aber eh selten vor!). Bei kleinen Betrieben (so wie bei meinem Zahnarzt, wo ich dachte ich hätte die Zahnreinigung bar bezahlt, hab ich sogar 1.- mehr überwiesen), überweise ich die Mahngebühr, denn für die ist das ja wirklich ein extra Aufwand. Jetzt bei Versandhäusern etc. denke ich mir, geht das doch eh maschinell oder? Mich würde einfach mal Eure Meinung interessieren.

LG
Emmala

» Emmala » Beiträge: 652 » Talkpoints: -1,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo Emmala ;-)

also ich bekomme sehr selten eine Mahnung, meist ist das Geld dann ein paar Tage vorher eh überwiesen wurden. Von daher stellt sich mir meist gar nicht die Frage, ob ich die Mahngebühren zahlen muss oder nicht. 5 Euro finde ich noch angemessen, dafür dass der Gläubiger ja meist schon längere Zeit auf die Zahlung wartet.

In deinem Fall natürlich sehr ärgerlich, da die Forderung ja sehr gering ist. Solche Schreiben gehen aber meist automatisch raus und daher natürlich auch manchmal mit solchen Forderungen, die unangemessen scheinen. Generelll finde ich es nicht schön, wenn man Gläubiger/ Verkäufer oder wen auch immer länger warten lässt. Die Ware oder Leistung hat man ja auch umgehend bekommen.

» sonne3009 » Beiträge: 4 » Talkpoints: 1,26 »


Mahngebühren zahle ich grundsätzlich nicht wenn ich schon Jahrelang Kunde bei einem Anbieter oder einer Firma bin. Ich denke mir das die Mahnschreiben sowie die darauf festgehaltenen Mahngebühren meißtens Maschinel erstellt, und abgeschickt werden. Wenn dann nichtsmehr kommt ist die Sache erledigt, kommt allerdings noch ein Schreiben oder ein Anruf mit der Forderung die Mahngebühren zu begleichen, hast du die Möglichkeit diese Firme darauf anzusprechen was ihnen lieber ist :,einmalig 3,66€ Mahngebühr oder weiterhin jeden Monat xx.xx€ als Kunde zu bezahlen.

Bisher hat sich jede Firma bzw. der Anrufer für den Kunden entschieden, schließlich wollen die auch Geld haben und Möglichst kontinuierlich. ABER: Ich hatte es bisher noch nicht mit richtig großen Firmen zu tun, die nicht unbedingt auf einen Kunden angewiesen sind. Möglich das die ihre Forderung Knallhart durchziehen, dort würde ich erst Anrufen und dann evtl. nicht zahlen.

LG

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe in der Buchhaltung gearbeitet und bei uns wurde es so gemacht, dass nicht überwiesene Mahnkosten einfach umgebucht wurden. Hauptsache die Hauptforderungen waren eingegangen. Falls ich selber mal eine Mahnung bekomme, was wirklich super selten ist, zahle ich die Mahngebühren auch nicht, wenn es die erste Mahnung war.

Eigentlich sollte nämlich die erste Mahnung so eine Art "Zahlungserinnerung" sein und da sollten dann keine Mahnkosten mit aufgelistet sein. Ab der 2. Mahnung dann müssen die Mahngebühren dann auch gezahlt werden!

» aleunaM » Beiträge: 29 » Talkpoints: 0,16 »



Hallo,

also ich versuche immer pünktlich zu bezahlen, so dass ich keine Mahnung erst bekomme. Mag das einfach nicht. Ich möchte mein Geld auch pünktlich bekommen. Allerdings hast Du recht, dass es auch mal passieren kann, dass man was verschwitzt. Für die immer wieder anfallenden Rechnungen, habe ich grundsätzlich eine Einzugsermächtigung, so dass mir da schonmal nichts passieren kann.

Ansonsten würde ich ehrlich gesagt, die Mahngebühren bezahlen. Natürlich würde ich mich auch riesig ärgern, für 1,21 Euro 5 Euro Mahngebühren bezahlen zu müssen. Aber der Mahnbetrag ist halt von der Firma so festgelegt und hängt nicht mit dem noch offenen Rechnungsbetrag zusammen. Meist werden die Mahnungen bei grossen Unternehmen maschinell ausgegeben. Also Deine Mahnung für 1,21 EUR Rechnungsbetrag brauch ja auch ein Stück weisses Blatt, Briefumschlag, Porto usw. Sicher kann man bei dem Anbieter versuchen eine Kulanz zu erwirken, was meistens auch klappt, wenn man sich meldet.

Aber ein Recht hast Du nicht, Dir einfach den Mahnbetrag abzuziehen. Schliesslich war es Dein Fehler. Ich würde Dir raten in Zukunft wieder eine Einzugsermächtigung zu beauftragen, denn gerade wenn Du nicht den Rechnungsbetrag einzahlst der nicht oben steht und es mehrere Anbieter sind kann schnell Kuddel-Muddel enstehen und dann entstehen oftmals aus einer Nichtigkeit Probleme. Denn diese verschiedenen Anbietergeschichten und der Mechanismus wie dort zusammengearbeitet wird, ist nicht einfach und sehr komplex.

» schreibliesel » Beiträge: 157 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Naja, ich bekomme auch ganz, ganz selten eine Mahnung. Denn normalerweise überweise ich sofort an dem Tag, an dem ich die Rechnung bekommen habe, bzw. wenn ich etwas bestellt habe, dann an dem Tag, an dem der rest der Ware zurückgeht. Sonst komm ich durcheinander. Aber so wie eben bei der Telekom, da ist die Rechnung einfach unter den Drucker gerutscht :twisted: Kann ja mal passieren. Hab ja dann auch gleich brav nach der Mahnung bezahlt und da auch selbstverständlich die Mahngebühren. Bloß blöde, daß ich den Brief nicht richtig gelesen habe.

Ansonsten ist das bei uns nicht die Normalsituation. Aber klar kenne ich auch Leute, bei denen das schon fast so üblich ist! Die Bezahlen erst prinzipiell nach der 1. Mahnung und dann eben ohne die Mahngebühr und so ein verhalten finde ich auch alles andere als in Ordnung! Da sind wirklich schon kleine Betriebe wegen dieser Zahlungsmoral in die Insolvenz geraten. Das ist heftig! Aber wie schon gesagt, bei mir ist das nicht die Regel :D

LG
an Dich
Emmala

» Emmala » Beiträge: 652 » Talkpoints: -1,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ja ich hab mich auch kaum geärgert, hab was nicht richtig gelesen und muss nun draufzahlen. Das ärgert mich natürlich auch, da ich weiss ich bin eigentlich dran schuld :twisted: Das Problem bei Dir war einfach, dass die Telekom keine anderen Anbietervergütungen anmahnen darf, dass heisst die Vergütungen stehen zwar auf Deiner Rechnung vom Februar, aber in der Mahnung dürfen sie schon aus rechtlichen Gründen nicht erscheinen. Du hast Dich bei der Einzahlung auf den Mahnbetrag gestützt und dies dann so eingezahlt, obwohl der Rechnungsbetrag geringfügig höher war. Die Zahlung ist eingegangen. Telekom hat Ihre Forderungen verbucht und die offenen Anbieterposten an den Anbieter weitergegeben. Dafür ist der Anbieter zuständig. Und von dem wirst Du die Mahnung nun bekommen haben.

Sehr ärgerlich, weil es von Dir ein Versehen war und so ein Mini-Betrag ist. Aber machen kannst Du da nichts. Du kannst Dich höchstens beim Anbieter mal melden, ob sie kulant sind. Vielleicht bekommst Du dafür eine Gutschrift. Aber schau erstmal, ob der Anbieter auch eine vernünftige Nummer zum Anrufen hat. Nicht, dass Dich die Gesprächsgebühren genauso teuer kommen, wie die Mahnung.

Ich denke, der "Fehler" die Rechnungs-/Mahnbeträge nicht zu vergleichen machst Du bestimmt nicht mehr :D Aber meine Meinung wie gesagt ist auch, 1,00 EUR Mahngebühr hätte es auch getan. Aber wahrscheinlich müssen die kleinen Anbieter ja irgendwie zu Geld kommen.

» schreibliesel » Beiträge: 157 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Naja, so verwerflich ist das nicht unbedingt die erste Mahnung abzuwarten. Ich habe Kaufmann im Einzelhandel gelernt, und wir haben in der Schule auch tatsächlich gelernt auszurechnen, wann es sich lohnt eine Mahnung abzuwarten und wann nicht.

Als Extrembeispiel nehmen wir mal ein Auto das 40.000,-€ kostet. Das kann ich per Rechnung sofort bezahlen, klar. Was ist aber, wenn man weis, dass der Betrieb prinzipiell nur 5,-€ Mahngebühren erhebt nach einem Monat? Da zahl ich doch lieber erst einen Monat später 40.005,-€ oder?

Ansonsten ist der übliche Weg eigentlich erstmal eine Zahlungserinnerung rauszuschicken, anstatt gleich mit einer Mahnung zu winken. Leider sehen das immer mehr Firmen anders heutzutage.

Zur Frage ob man die Mahngebühren bezahlen muss: Prinzipiell hat der Verkäufer das Recht, seine Mahngebühren im gesetzlichen Rahmen einzutreiben (gibt da genaue Richtlinien, wie hoch in welchem Fall die Mahngebühr maximal sein darf). Meistens wird das aufgrund des geringen Streitwertes aber unterlassen.

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» PitDesign » Beiträge: 375 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich will ja nicht schimpfen, aber auch wenn andere Anbieter zum Teil geringfügig günstiger sind als die Telekom, die wissen schon wie sie an ihr Geld kommen. Das würde mich auch ärgern. Wobei ich dazu sagen muss dass hier in den allerseltensten Fällen Mahnung ankommen, und dann meistens auch erst nachdem ich schon einen Tag vorher gezahlt habe. Das meiste lass ich eh über Lastschrift machen, da kommt es zu solchen Unfällen erst gar nicht. Wenn dann würde ich wahrscheinlich schon die Mahngebühren mit überweisen.

Und zwar weil es ja nicht nur darum geht dass das Unternehmen die Briefe etc. maschinell erstellt, sondern ich denke da auch dran dass häufig Porto gezahlt wird für die Mahnschreiben, und dass das Unternehmen ja durch die zu spät gezahlten Waren weniger Zinsen hat. Sicher fällt das da nicht unbedingt immer sehr ins Gewicht, aber ich finde das sollte man trotzdem bedenken! Fünf Euro sind aber definitiv übertrieben, gerade bei so einem Minibetrag...

LG
Angelheart1501

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» angelheart1501 » Beiträge: 336 » Talkpoints: 39,65 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo zusammen,

die meisten meiner Mahnungen handeln von nicht rechtzeitig zurückgegeben Büchern. Aber darum geht es hier ja eigentlich nicht....

Ich persönlich finde ja Mahnungen dann lustig, wenn alleine die Portokosten (ohne Papier-, Drucker- und Personlakosten) den Rechnungsbetrag überschreiten. Würde mich mal interessieren, vieliel Geld die Telekom sparen würde, wenn sie Rechnungen nicht einfordertm, bei denen die Kosten den Betrag nicht überschreiten.

Hab mal ne Rechnung über 1 Cent (in Worten "ein cent") gesehen. Lächerlich!

Rechtlich gesehn, kann für die erste Zahlungserinnerung noch keine Mahngebühr verlant werden, wenn es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher handelt (bis auf wenige Ausnahmen). Rein rechtlich handelt es sich bei den Mahngebühren um einen sog. Verzugsschaden. Dieser kann aber nur geltend geacht werden, wenn sich der Schuldner auch in Verzug befindet. Das ist aber ggü einem Verbraucher (für Unternehmer gelten hier Besonderneheiten) nur dann der Fall, wenn er bereits gemahnt wurde. Kurz gesagt: die erste Mahnung bewirkt zunächst den Verzug, befindet sich der Schuldner darin können die weiteren Kosten des Geldeinbringens von ihm verlangt werden.

Hoffe,das ist für euch von Interesse, auch wenn in der Frage nicht wirklich nach der rechtlichen Zulässigkeit der Mahngebühren gefragt wurde.

gruß an alle

» didaz » Beiträge: 134 » Talkpoints: -4,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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