Wann muss ein Kind den Namen bekommen?

vom 10.04.2011, 23:18 Uhr

Ich habe Bekannte, die bald ihr erstes Kind erwarten. Die werdenden Eltern können sich aber nicht auf einen Namen einigen. Sie meinten, dass sie den Namen nicht sofort nach der Geburt geben wollen. Sie wollen erst einmal sehen, welchen Charakter das Kind hat und auch wie es ausschaut, ehe sie den Namen geben würden.

Nun ist es doch aber so, dass man ein Kind nach der Geburt beim Standesamt anmelden muss. Kann man das auch ohne einen Vornamen machen? Was steht dann auf der Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde? In welcher Zeit muss man sich für einen Namen entschieden haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich wurde direkt bei der Geburt oder eben unmittelbar danach nach einem Namen gefragt. Den hätte ich aber im Zweifelsfall noch ändern können, beziehungsweise hätte ich da auch durchaus sagen können, dass ich noch keinen weiß.

Ich war erst am Entlassungstag beim Standesamt und habe dort die Geburtsurkunde geholt. Das war 5 Tage nach der Geburt und ich denke, dass man spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Namen benötigt, wobei ich nun den Tag meine, wo man sich eben die Geburtsurkunde abholt. Also ich weiß zumindest aus Österreich, dass man nicht am Tag der Geburt schon einen Namen benötigt. Ich hätte zumindest eben die 5 Tage warten können, wie lange ich das noch hinauszögern hätte können, weiß ich jedoch auch nicht genau. Ein paar Tage gehen aber auf jeden Fall.

Es wird wohl auch darauf ankommen, wie schnell sie einen Meldezettel benötigen. Weil ohne Geburtsurkunde gibt es auch keinen Meldezettel.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Dass sie die Geburtsurkunde für die Ämter brauchen um Kindergeld zu beantragen usw. ist dem Paar schon klar. Allerdings wollten sie sich mit der Namensgebung mindestens 3 Monate Zeit lassen, wie ich sie verstanden habe. Denn sie wollen genau sehen, welcher Name wirklich passt. Sie haben so viele Namen, die ihnen gefallen, dass sie sich nur entscheiden wollen, wenn sie genau wissen, dass es auch passt. Sie meinen, dass sie einem sehr stillen Kind zum Beispiel nicht den Namen "Oskar" geben könnten. Aber der Name (es ist Geschmackssache) gefällt ihnen.

Kann man die Geburtsurkunde nicht ohne Namen bekommen? Ich selber halte das auch für absurd. Aber sie haben es sich in den Kopf gesetzt und sie meinen, dass sie zur Not das Kind nicht anmelden. Aber oftmals wird das ja schon im Krankenhaus und vom Krankenhaus gemacht, oder?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nachtrag: Da es mich nun selber interessiert hat, welche Fristen es diesbezüglich gibt, habe ich mich kurz im Internet schlau gemacht und unten verlinkte Seite gefunden, die sich jedoch auf die österreichische Situation bezieht. Aber vielleicht interessiert einige ja auch die österreichische Situation und vielleicht ist es in Deutschland auch ähnlich?

Auf jeden Fall scheint es so zu sein, dass man spätestens ein Monat nach der Geburt beim Standesamt die Geburtsanzeige beantragen muss und demnach bis dahin einen Vornamen gefunden haben muss. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass man die Geburtsurkunde nicht nur für den Meldezettel sondern auch für die Krankenkasse für den Bezug des Wochengeldes benötigt. Das kann sich dann also auch noch hinauszögern, wenn man da ein Monat lang wartet. Erstausstellung einer Geburtsurkunde

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge

Zuletzt geändert von tournesol am 10.04.2011, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.


Als meine Tochter zur Welt kam, wollte man sofort von mir wissen, wie das Kind heißen soll. Sie war gerade geboren und hatte ihren ersten Schrei getan . Man sagte mir " Es ist ein Mädchen, wie soll es heißen ?". Ich war damals selbst überrascht, das man das so prompt von mir wissen wollte. Ich war mir damals nämlich auch noch nicht einig. Ich hatte eigentlich mit einem Jungen gerechnet und einen männlichen Namen erwählt. Tja, aber man wollte sofort den Namen und die Schreibweise des Namens wissen. Ich hatte damals auch um mehr Zeit zum überlegen gebeten. Aber man gab mir keinen Aufschub, also musste es wichtig gewesen sein, das ich den Namen sofort nannte.

Nun ja, eigentlich sollten die Monate der Schwangerschaft ja auch ausreichen um sich einen Namen für das Kind zu überlegen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@Friedmann: Ich wurde wie gesagt auch gleich direkt nach der Geburt gefragt, aber man muss sich direkt bei der Geburt sicher noch nicht für einen endgültigen Namen festlegen. Das geht schon einmal alleine deswegen nicht, weil eine Frau direkt nach der Geburt für vertragsunwürdig oder so gilt. Die genaue Wortbezeichnung weiß ich nun nicht, aber selbst wenn die Frau direkt nach der Geburt irgendwas unterschreibt ist diese Unterschrift nicht wirksam! Das gilt glaube ich für die ersten vier oder fünf Stunden nach der Geburt. Da ist man noch in so einem Ausnahmezustand, dass man da nicht wirklich als zurechnungsfähig gilt.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wir hatten auch bereits vor der Geburt unserer Kinder die Namen ausgewählt. Als es dann soweit war und meine Kinder auf Welt waren, hat man uns direkt gefragt, welchen Namen sie auf das vorläufige Kärtchen schreiben sollen. Ungefähr drei Tage später kam dann eine Beamtin ins Krankenhaus und fragte nun nach dem endgültigen Namen, der in die Geburtsurkunde geschrieben werden sollte.

Ich denke mal das du zwischen Geburt und der Ausstellung der Geburtsurkunde noch ein paar Tage Zeit hast, den Namen aus zu wählen. Ich bezweifle das sie dir eine Urkunde ohne Vornamen ausstellen würden, da es sich hierbei ja um ein rechtsgültiges Dokument handelt, welches korrekt ausgefühlt werden muss.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Normalerweise wird man unmittelbar nach der Geburt nach einem Namen für das Kind gefragt. Es ist ja so, dass die Kleinkinder dann erst einmal ein Armband mit einem Namen drauf bekommen. Wenn sie diesen Namen nicht hätten und das Kind ja nicht ständig bei der Mutter ist, dann kann es durchaus sein, dass die Kinder einmal verwechselt werden. Das ist schon öfters einmal vorgekommen und darum ist es notwendig.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Hufeisen hat geschrieben:Normalerweise wird man unmittelbar nach der Geburt nach einem Namen für das Kind gefragt. Es ist ja so, dass die Kleinkinder dann erst einmal ein Armband mit einem Namen drauf bekommen. Wenn sie diesen Namen nicht hätten und das Kind ja nicht ständig bei der Mutter ist, dann kann es durchaus sein, dass die Kinder einmal verwechselt werden. Das ist schon öfters einmal vorgekommen und darum ist es notwendig.

Das ist quatsch. Denn man kann ja auch den Nachnamen auf das Armband schreiben. Dann kommt es auch nicht zu Verwechslungen (im Normalfall). Wenn nur der Vorname auf diesen Armbändern ist, dann kann es auch zu Verwechslungen kommen, wenn 2 Kinder gleich heißen. Am gleichen Tag muss man dem Kind nicht den Namen geben. Das weiß ich. Aber mich würde halt interessieren, wie lange man nun wirklich Zeit hat.

Es geht ja auch nicht darum, dass man lange genug Zeit hatte sich einen Namen auszusuchen. Wenn man meinen ersten Beitrag gelesen hat, dann geht es darum, dass die beiden werdenden Eltern auch einen wirklich passenden Namen dem Kind geben wollen. Jeder hat doch eine Vorstellung wie ein Moritz aussieht oder passend ist es eben nicht, wenn man ein blondes Kind mit blauen Augen einen südländischen Namen gibt. Das Aussehen und das Verhalten des Kindes weiß man erst, wenn es auf der Welt ist und da kann ich meine Bekannten schon verstehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Dann beziehen wir uns doch ganz einfach mal auf die entsprechenden Paragraphen udn beenden damit hier die Diskussion. Gemäß §16 und §17 des Personenstandsgesetz ist die Geburt binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zu diesem Zeitpunkt muss man also auch den/die Vornamen des Kindes mitteilen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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