2 Autoversicherungen nötig?

vom 09.02.2011, 23:06 Uhr

Ich bin zur Zeit 17 Jahre alt und werde bald 18. Ich fahre ab und zu mal mit dem Auto meines Vaters und bin seit kurzem auch auf dieses Auto versichert, wofür mein Vater ca.150 Euro mehr an die Versicherung zahlt. Nun werde ich mir Ende dieses Jahres wahrscheinlich ein eigenes Auto kaufen und fahre dann wohl kaum noch mit dem Auto meines Vaters. Ich werde dann natürlich auch eine eigene Versicherung für das neue Auto auf meinen Namen abschließen.

Da ich dann ja für die neue Versicherung zahlen werde, brauche ich die Versicherung, die ich jetzt habe natürlich nicht mehr. Allerdings hat mein Vater gemeint, dass es sinnvoll wäre, wenn er den Beitrag den er zur Zeit bezahlt weiterhin bezahlen würde, damit ich auch auf das alte Auto weiterhin versichert bin, da ich damit vielleicht auch ab und zu mal fahren werden.

Nun zu meiner Frage. Wenn ich dann eine eigene Versicherung auf mein eigenes Auto habe, brauche ich dann noch die Versicherung auf das Auto meines Vaters? Was passiert im Falle eines Unfalls mit dem Auto meines Vaters? Kommt meine eigene Versicherung dafür dann auf oder zahlt diese nur wenn ich mit meinem eigenen Auto einen Unfall verursache?

Eigentlich ist mein Vater ja der Haupteigentümer und Hauptfahrer des Autos und ich bin nur als zweiter zusätzlicher Fahrer versichert, falls das wichtig ist.

Benutzeravatar

» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube du hast da einiges durcheinander gebracht, ich versuche das mal etwas auseinander zu dröseln. Wenn du etwas nicht verstehst dann frage ruhig noch einmal nach.

Erst einmal hat dein Vater für sein Auto eine Haftpflichtversicherung, die ist wie der Name schon sagt Pflicht und damit vorgeschrieben. Diese Versicherung bezahlt im Falle eines Unfalls den Schaden am gegnerischen Auto, kommt für eventuelle Behandlungskosten oder Erwerbsminderungen auf und wehrt auch unberechtigte Ansprüche die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen ab. Darin eingeschlossen sind auch die Insassen des Fahrzeuges deines Vaters, es kann ja durchaus sein dass diese im Falle eines Unfalls auch mit verletzt werden. Dann kann es sein dass er noch eine Vollkaskoversicherung hat die immer auch noch eine Teilkaskoversicherung einschließt. Grob gesagt bezahlt diese Versicherung den Schaden am eigenen Auto wenn es zu einem Unfall kommt.

Die Beiträge dieser Versicherungen sind von vielen Faktoren abhängig. Unter anderem hat es einen großen Einfluss wie viele unfallfreie Jahre dein Vater sich bereits erarbeitet hat, das nennt man in der Versicherungsbranche auch Schadensfreiheitsrabatt. Kurz gesagt, die Versicherung kann anhand von Statistiken abschätzen wie groß die Wahrscheinlichkeit bei dem Fahrer mit dem Fahrzeug ist einen Unfall zu fabrizieren. Wenn nun ein Fahranfänger beziehungsweise ein junger Erwachsener auch öfters hinter dem Steuer dieses Autos sitzt dann muss das angegeben werden weil das statistische Risiko eines Unfalls nun enorm gestiegen ist. Das gilt auch wenn es mehr als einen eingetragenen Fahrer für dieses Auto gibt. Wenn man solche Fragen verneint bekommt man Rabatte eingeräumt, ändert sich die Situation wie bei euch dann muss das angezeigt werden wenn man keine Strafen riskieren will. In eurem Fall hat dein Vater nun 150 Euro mehr für dieses Risiko zu zahlen.

Wenn du aber ein eigenes Auto hast dann bist du wiederum verpflichtet eine Haftpflichtversicherung dafür abzuschließen. Die Vollkasko- und/oder Teilkaskoversicherung ist auch hier freiwillig. Fabrizierst du nun mit deinem Auto einen Unfall ist das klar, du, beziehungsweise deine Versicherung, bezahlt den Schaden. Sitzt du als Fahrer im Fahrzeug deines Vaters dann springt seine Versicherung dafür ein. Es ist völlig unerheblich wer bei diesem Unfall gerade hinter dem Steuer sitzt. Solltest du es sein und du gehörst noch zu den Risikofahrern und dein Vater hat das nicht angegeben dann bezahlt die Versicherung die Schäden trotzdem. Dein Vater muss aber erhebliche Strafzahlungen in Kauf nehmen die um ein Vielfaches höher als die eingesparte Summe ist.

Alles klar?

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


'Strafzahlung' hört sich in dem Zusammenhang vielleicht etwas komisch an und trifft es nicht ganz. Praktisch sieht das so aus, dass ein Abzug von der zu erstattenden Versicherungsleistung stattfinden wird, die man dann selber zu tragen hat.

Machen wir ein Beispiel: Du verursachst mit Vaters haftpflichtversichertem Wagen einen Unfall und der Unfallgegner verlangt 5000 €. Normalerweise würde die Versicherung das zahlen, da du aber nicht als Fahrer angemeldet warst, wird ein Abzug von 20% vorgenommen. D. h. die Versicherung zahlt 4000 € an den Unfallgegner und dein Vater 1000 € aus der eigenen Tasche.

Der andere Fall: Du fährst mit Papas Auto rückwärts vor die Wand, der Wagen hat eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von 300 €. Der Schaden beträgt 2000 €. Die Versicherung würde 1700 € übernehmen, aber weil du nicht angemeldet warst, zieht die Versicherung 20% von der erstattungsfähigen Summe ab (340 €). D. h. Papa bekommt nur 1360 € von einem 2000 € Schaden ersetzt.

» ToniGard » Beiträge: 201 » Talkpoints: -2,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@ToniGard
Die genauen Angaben zu den Zuschlägen beziehungsweise Aufschlägen (wenn man sich nicht an die vereinbarten Vertragsbedingungen hält) stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sind immer individuell je nach Versicherung abgefasst. Bei mir wird dort allerdings nicht mit Prozenten agiert sondern es ist das Zehnfache des eingesparten Beitrages zu bezahlen. Das beinhaltet nicht nur die zusätzliche Nutzung durch Fahranfänger sondern auch wenn ich mein angegebenes Kilometerkontingent deutlich überschreite oder keine Garage mehr habe obwohl diese angemeldet ist.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo,
viele Dank für eure Erklärungen. Jetzt habe ich das Prinzip denke ich mal verstanden. Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn ich das Auto nur verleihe. Da ich sowieso sehr selten mit dem Auto fahren werde, kann man im Falle eines Unfalls sagen, dass man das Auto nur verliehen hat. Diese ''Strafzahlung'' wird ja nur erhoben, wenn ein zweiter Fahrer regelmäßig mit dem Auto fährt, obwohl dieser nicht angemeldet war oder nicht?

Findet ihr also, dass mein Vater mich als zweiten Fahrer dann abmelden sollte oder sollte er mich in der Liste lassen? Was meint ihr dazu?

Benutzeravatar

» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@conansc
Wenn du die Anträge für deine Versicherung ausfüllst wirst du in dem Fragebogen gefragt ob nur du dieses Fahrzeug nutzt und ob du alleiniger Fahrer dieses Fahrzeuges bist. Weiterhin wird gefragt ob junge Erwachsene bis zum 24. Lebensjahr ebenfalls als Fahrer in Frage kommen. Wenn du dein Kreuzchen nur bei der Alleinnutzung setzt dann bezahlst du nur den Grundbetrag. Verleihst du dein Auto auch an andere Leute, egal wie alt die sind und wie viel Fahrpraxis die auch haben mögen, dann bezahlst du einen Aufschlag. Kommen noch die jungen Fahranfänger dazu dann wird der Aufschlag noch größer. Es wird nicht gefragt ob du das regelmäßig machst, es reicht dass es vorkommen kann. Wenn du mal einen anderen Fahrer an das Steuer lässt und es passiert etwas dann kommst du in Erklärungsnot. Manchmal hilft es sich auf einen Notfall zu berufen weil dir als Fahrer gerade schlecht geworden ist oder es sich um eine Probefahrt eines potenziellen Käufers handelt. Das funktioniert aber auch nicht immer und ist auch extrem unglaubwürdig wenn du dich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Auto befindest.

Genau so verhält es sich auch bei deinem Vater. Schaut euch noch einmal die Vertragsbedingungen an. Bei dem Versicherungsvertrag ist auf der ersten Seite ganz genau aufgeführt gegen was er sich versichert hat und welche Bedingungen dem Vertrag zu Grunde gelegt wurden. Wenn hier steht „nur ein Fahrer“ dann sollte man sich daran auch halten. Ob nun dein Vater dich weiterhin als eingetragener zweiter Fahrer stehen lässt ist aus der Ferne schlecht zu beurteilen. 150 Euro an Aufschlag ist nicht gerade wenig, insbesonders wenn du dieses Fahrzeug wirklich nur ganz selten nutzt. Ich würde es ehrlich gesagt darauf ankommen lassen und keinen weiteren Fahrer angeben wenn die Nutzung durch andere Leute eher selten ist und diese auch nicht durch ihren schlechten Fahrstil schon öfters aufgefallen sind.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das Wort "Strafzahlung" habe ich im Zusammenhang mit einer Haftpflichtversicherung noch nie gehört. Wenn ein nicht eingetragener, jugendlicher Führerscheinneuling einen Unfall verursacht, und der geschädigte Autobesitzer hat einen Reparaturschaden von 5.000 Euro, die er an die Reparaturwerkstatt zahlen muß, tritt da nicht die Kfz.-Versicherung des Schadenverursachers in Vorkasse? Anschließend holt sie sich den Abzug vom Versicherungsnehmer - dem Vater - wieder.

Denn es kann ja durchaus sein, dass es um größere Beträge geht, die der VN. zur Zeit nicht zahlen kann. Somit würde dann der Geschädigte seine Rep.-Kosten nicht zahlen können. Der kann ja nun nichts dazu, dass der Unfall passierte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



@cid
Das Wort "Strafzahlung" wirst du in diesem Zusammenhang auch nicht finden. Das ist eine Erfindung von mir um conansc mit einem Wort deutlich zu machen um was es sich handelt. Wie der richtige Begriff jetzt wirklich heißt weiß ich nicht, es steht aber in den Vertragsbedingungen jedes Vertrages einer Autoversicherung.

Zu deiner Frage, ich weiß aber nicht ob ich sie jetzt richtig interpretiert habe. Du meinst also wenn der Führerscheinneuling mit einem fremden Auto einen Unfall baut dann müsste seine Versicherung letztendlich den Schaden bezahlen? Das ist leider ein falscher Gedankengang denn es kann ja sein dass, weil kein eigenes Auto vorhanden ist, auch keine Versicherung existiert. Das sich der Besitzer des Autos mit dem der Unfall passiert ist den Schaden und auch die Kosten für eine Hochstufung eventuell bezahlen lassen kann ist eher eine zivilrechtliche Frage. Die kann aber nur über den Klageweg geklärt werden wenn der Verurscher den Schaden nicht freiwillig zahlt. Das hier eine eventuell vorhandene Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers einspringt ist durchaus möglich, hat aber absolut nichts mit der Autohaftpflichtversicherung oder der Vollkasko zu tun.

Noch einmal zum besseren Verständnis. Der Autobesitzer schließt für sein Fahrzeug eine Versicherung ab um für Unfälle oder andere Schadenfälle gewappnet zu sein in die sein Auto verwickelt ist, und zwar ausschließlich dieses Auto. Hat er beispielsweise zwei Autos dann muss er auch jedes Einzeln versichern. Es ist unerheblich wer hinter dem Steuer sitzt, der Fahrzeughalter muss erst einmal den Schaden regulieren.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo Hooker, danke für die Antwort. Es ist mir schon klar, dass jeder PKW einzeln versichert werden muß. Bei conansc ging es um Vaters Auto. ToniGard hatte geschrieben, dass die Versicherung nur 4.000 Euro an den Geschädigten überweist anstatt 5.000 Euro, den Rest muß der Versicherungsnehmer selbst zahlen, weil der Sohn nicht angemeldet war. Hat der VN. diesen Betrag aber nicht sofort, muß der Geschädigte auf sein Geld warten. Deshalb war ich der Meinung, dass die Auto-Haftpflicht immer in Vorkasse tritt, und sich das Geld später vom VN. zurückholt. Ist das falsch?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Tut mir leid, da hatte ich etwas Missverstanden. Ich persönlich kenne die Variante mit dem Pauschalabzug von beispielsweise 20 Prozent selber nicht. Du hast aber recht, das unschuldige Unfallopfer kann und wird auf keinen Fall im Regen stehen gelassen.

Normalerweise ist es so dass die Versicherung erst einmal den Schaden komplett reguliert, natürlich falls nicht noch ein Mitverschulden festgestellt wird, und sich dann an den Schadenverursacher hält. Das bedeutet dann im Einzelfall dass der Versicherungsnehmer des Fahrzeuges die Differenz an die Versicherung zurückzahlen muss. Sollte dann gleichzeitig noch der Schaden am eigenen Auto durch die Vollkasko reguliert werden ist aber davon auszugehen dass auch hier noch der entsprechende Abzug später erfolgt.

Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen dass es anders ablaufen könnte. Wer unverschuldet einen Schaden an seinem Auto erleidet erteilt der Werkstatt seines Vertrauens in der Regel eine Abtrittserklärung die der Werkstatt erlaubt mit der Versicherung direkt abzurechnen. Er bekommt sein Auto aber erst zurück wenn die Reparatur vollständig bezahlt wurde oder das Autohaus eine Kostenübernahmebestätigung vorliegen hat. Für mich sind allerdings diese als Beispiel genannten 20 Prozent-Klausel nicht so richtig nachvollziehbar. Bei kleineren Schäden mag das ja durchaus noch funktionieren aber was ist wenn bei so einer Konstellation Personen erheblich verletzt oder sogar getötet wurden. Der finanzielle Schaden kann durchaus in die Millionen gehen, denke nur mal an die Schmerzensgeld- und Verdienstausfallforderungen auf Lebenszeit bei einem Rollstuhlfahrer, einschließlich aller Rehabilitationsmaßnahmen. Hier kann der Versicherungsnehmer doch eigentlich nicht derartig bestraft werden nur weil er es versäumt hatte einen Fahranfänger in seinen Unterlagen anzugeben.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^