Wer sich in Frankreich bewerben möchte, der muss auf etwas achten, was hierzulande nur noch selten verlangt wird – das handgeschriebene Anschreiben dass der Bewerbung beiligen sollte, denn in Frankreich wird dies bei mehr als der Hälfte der Stellenangebote verlangt.
Für französische Personalchefs und Arbeitgeber ist dies außerordentlich wichtig, da man einen großen Wert auf die Handschrift legt um sich vorab ein Bild des Bewerbers machen zu können. Wichtig ist dabei keine schnörkelige Schönschrift, sondern eine möglichst natürliche, lockere und saubere Handschrift um den französischen Normen gerecht zu werden.
Wenn man den Job sicher hat sollte man daran denken, dass man als Deutscher der in Frankreich arbeitet und dort dauerhaft wohnt dem französischen Steuersystem unterliegt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Frankreich, was man beachten sollte, die Lohnsteuer nicht monatlich vom Gehalt abgezogen sondern es muss seitens des Arbeitnehmers bis zum Februar eines Jahres eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr davor abgegeben werden. Die Einkommenssteuer kann entweder auf einen Schlag gezahlt werden oder man leistet (wie hier) eine monatliche Anzahlung damit es am Ende des Jahres nichz zu happig wird.
Wer die Chance wahrnehmen möchte bei unseren französischen Nachbarn zu arbeiten, dem sei empfohlen die Broschüre „Eine fabelhafte Welt - Wegweiser ins benachbarte Frankreich - Arbeiten und Leben in Frankreich“ kostenlos per Post bei der
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
anzufordern oder über Telefon 0681/84 90 oder per E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de.
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