vom 24.01.2008
Talkteria: Hilfe mein Keller steht unter Wasser - Rechtsfragen!
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Hilfe mein Keller steht unter Wasser - Rechtsfragen!

Forum: Haus & Wohnen

    
Als ich eben in meinen Keller gehen wollte, habe ich bemerkt, dass der ganze Keller unter Wasser steht und das alles aus der Wand läuft. Also es ist kein Rohr zu sehen, wo Wasser rausläuft.

Genau das gleiche Theater hatte ich schon mal vor einem jahr, wo auch jede Menge Sachen von mir unbrauchbar geworden sind. Ich habe das dann der Vermietug gemeldet und die haben sich geweigert, den Schaden zu übernehmen, also musste meine Hausratversicherung ran. Ich wollte dann einen neuen Keller haben, da zu der Zeit im Haus einige Wohnungen und somit auch Keller frei waren aber das hat der Vermieter absolut nicht gemacht.
Dafür habe ich ein Schreiben verlangt, in dem mir versichert wird, dass die Ursache behoben ist, dass eine Überschwämmung nicht wieder vorkommt und dass der Keller wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Zum Glück habe ich eben dieses Schreiben noch, denn nun steht ja der Keller schon wieder unter Wasser wegen genau der gleichen Ursache (undichte Heizung in der Wohnung darüber).

Wie ist denn nun die rechtliche Lage?

Ich möchte meine Versicherung nicht schon wieder damit belasten, da es ja absolut nicht mein Verschulden ist und ich ja auch das Schreiben habe.
Außerdem möchte ich nun wirklich unbedingt einen anderen Keller haben (es steht noch einer frei) und wenn das nicht machbar ist, dann möchte ich eine Mietminderung haben.

Meint ihr, das ist im Rahmen des Angemessenen? Wenn ja, in welcher Höhe könnte die Mietminderung ausfallen?

Ich bin jedenfalls gerade ziemlich angenervt, und das auch noch genau in der Prüfungszeit
  
Grooovegirl :: Grooovegirl :: Beiträge 3440:: 21.45 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Gerade hat sich noch herausgestellt, dass ich den Keller wohl auf keinen Fall tauschen darf, weil der Keller zugehörig zur Wohnung im Grundbuch eingetragen ist
Dann also doch Mietminderung?
  
Grooovegirl :: Grooovegirl :: Beiträge 3440:: 21.45 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Der Schaden bzw. dessen Regulierung ist eindeutig Sache des Vermieters. Er muss einen trockenen Raum garantieren. Außer man hat den Schaden irgendwie verschuldet.

Ich hatte auch mal einen Wasserschaden im Keller und weiß wie nervig und auch traurig so etwas sein kann (je nachdem, was man dort gelagert hat). Man sollte auf jeden Fall eine Liste mit den beschädigten gegenständen (inkl. Wert) machen und dem Vermieter vorlegen und eine Frist geben, in der er den Schaden ersetzen muss. Sollte er nicht reagieren: ab zum Rechtsanwalt. Außer man ist konfliktscheu insbesondere in Beziehung auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter...

Was die Mietminderung anbelangt: Wenn der Keller im Mietvertrag steht (davon gehe ich mal aus) und man ihn nicht nutzen kann, kann man die Miete mindern. Das AG Hannover (Az: 548 C 10867/85) hat bei "eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit" hierfür 5 Prozent veranschlagt...
  
:: bsm123 :: Beiträge 1263:: 15.11 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob man einfach so die Miete mindern darf. Ich meine man müsse dem Vermieter auch eine Frist zur Beseitigung des Schadens geben. Wer dann über die Mietminderung entscheidet weis ich leider nicht. Man kann ja nicht wahrlos die Miete mindern.

Liebe Grüße von der
Laufmasche
  
Laufmasche :: Laufmasche :: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nein das werde ich auch nicht einfach so machen, ich habe schon mit dem Vermieter gesprochen und er informiert sich erst mal und dann sehen wir weiter.
Es ärgert mich eben nur so, dass vor einem Jahr genau das Gleiche schon mal passiert ist und der Vermieter sich damals schon komplett quer gestellt hat und mir nichts gezahlt hat von meinen durchnässten Sachen
Aber mal sehen, was da nun noch rauskommt ich hoffe einfach mal das beste.
  
Grooovegirl :: Grooovegirl :: Beiträge 3440:: 21.45 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Laufmasche hat natürlich Recht: Du musst dem Vermieter erst (schriftlich am besten) dazu auffordern, den Mangel zu beseitigen. Tut er das nicht, kannst Du dann die Miete mindern. Dazu einfach mal googeln oder yahooen...
  
:: bsm123 :: Beiträge 1263:: 15.11 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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