Laut Verbraucherschützern sind Riesterfondssparer deutlich benachteiligt gegenüber anderen Fondsanlegern, da für die private Altersvorsorge nicht das für Verbraucher vorteilhaftere Investmentgesetz gilt, welches regelt, dass Abschlusskosten für Fonds seitens der Finanzinstitute auf die gesamte Laufzeit verteilt werden müssen. Stattdessen will das Bundesfinanzministerium auf das Altersvorsorgezertifizierungsgesetz anwenden, welches Riestersparern in den ersten Jahren die Gesamtkosten aufbürdet. Dadurch sei laut vzbv eine wichtige Chance verpasst worden um das Image der Riesterförderung und das Vertrauen in diese zu stärken – bisher sei es Kleinanlegern wie Familien beispielsweise nur schwer zu vermitteln, warum sie schlechter als beispielsweise Großanleger gestellt werden würden, welche ihr Kapital in Anlagefonds investieren.
Aufgrund dessen leitete der vzbv nun ein Musterverfahren ein um die Zulässigkeit der Kostenvorausbelastung bei den Riesterfonds gerichtlich überprüfen zu lassen – abgemahnt werde in diesem Verfahren ein Riester-Fonds, welcher laut vzbv „ein gutes Beispiel für einen Fonds mit einer für den Verbraucher nachteiligen Kostenkalkulation“ darstellt.
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