Webseite vor Abmahnungen schützen und richtig reagieren

vom 24.01.2008, 05:51 Uhr

Als Webseitenbetreiber im Internet sollte man nicht nur auf Content und den Aufbau seiner Webseite wert legen, sondern auch zunehmend darauf, Rechtssicherheit zu haben um sich so vor teuren Abmahnungen zu schützen. Dazu gibt es allerhand Checklisten im Internet, was man tun und was man lassen sollte. Doch auch wenn es doch einmal zu spät sein sollte muss man nicht gleich auf einen Anwalt zurückgreifen – denn im Internet gibt es eine Vielzahl an rechtssicheren Musterdokumenten, man muss nur wissen wo.

Von einem kann man immer ausgehen: Dummheit / Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so kann man z. B. bereits für ein fehlendes oder fehlerhaftes Webimpressum abgemahnt werden oder falls man ein Forum betreibt muss man für die Beiträge der Nutzer haften. Zwar gibt es für Forenbetreiber die Möglichkeit die Haftung auszuschließen, jedoch befreit das nicht pro Forma von jeglicher Haftung oder vor der Gefahr abgemahnt zu werden. Jedoch kann man wie gesagt bei bestimmten Standardsituationen und Standardfällen manchmal den Gang zum Anwalt sparen und auf bestimmte Musterdokumente, die nur noch entsprechend ausgefüllt werden müssen, zurückgreifen.

Beispiele hierfür wären z. B.
- Webimpressum
- Forenhaftung
- Domainkaufverträge

Obwohl die meisten Musterdokumente, die es meist umsonst, oder für wenig Geld gibt meistens rechtssicher und juristisch einwandfrei sind, da von Rechtsexperten erstellt, solle man trotzdem nicht darauf verzichten diese zu überprüfen – denn oft wird auch von den Betreibern der Seiten welche diese anbieten eine Haftung für diese ausgeschlossen. Außerdem sollte man, wenn es wirklich ernst wird, doch den Gang zum Anwalt in Erwägung ziehen, da einfach viele Rechtslaien den Fehler machen
- zuviel sparen zu wollen, um im Nachhinein draufzuzahlen
- zu meinen, dass sie die Qualität oder Aktualität von Musterschreiben oder Dokumenten richtig einschätzen könnten

Ein Beispiel bei dem nicht pauschal auf Musterdokumente zurückgegriffen werden sollte, wäre z. B. die falsche, fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung. In bestimmten Situationen sind Musterdokumente ausreichend, in vielen nicht! Oft schleichen sich in Formulierungen dieser Fehler ein und Musterdokumente decken logischerweise nicht alle Fälle ab und müssen oft dem Einzelfall individuell angepasst werden, worauf auch von den Anbietern der Musterdokumente hingewiesen wird. Wer schon keine Widerrufsbelehrung korrekt und stark fehlerbehaftet formulieren kann, sollte jedoch in diesen Fällen lieber den Gang zum Anwalt in Erwägung ziehen, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, auch Fehler in der Ausformulierung eines Musterschreibens zu machen.

Trotzdem ist der Kauf eines Musterdokuments, auch wenn man es nicht selber ausformulieren kann, nicht schlecht – einfach aus dem Grund um sich auf den Termin beim Anwalt vorzubereiten um hier Zeit und Geld einzusparen indem man das Beratungsgespräch verkürzen kann.

Prinzipiell sollte man folgendes grundsätzlich im Hinterkopf behalten:
- Die Seite kann man mit Rechtsinformationen aus dem Netz versuchen abzusichern – jedoch schützt das nicht vor Abmahnung, denn Fehler sind schnell gemacht.
- Ob man zum Musterdokument oder zum Anwalt greift sollte man das Risiko abwägen – eine kleine, kaum bekannte Seite hat pauschal gesagt ein geringeres Risiko als eine große.
- Falls man als Händler im Internet dauerhaft tätig sein will, sollte man den Gang zum Anwalt einkalkulieren, auch wenn das nicht 100 % schützt – jedoch hat man hier eine größere Rechtssicherheit als bei „selbstgesammelten“ Informationen. Und wenn der Anwalt geschlampt hat, kann man ihn für den Schaden der daraus resultiert haften lassen. Man sollte sich angesichts der Abmahnsummen also überlegen, wo man lieber spart.

Webangebote, bei denen man Musterdokumente herunterladen kann sind übrigens:
- Formblitz.de
- Redmark.de
- Vertrag.de
- Vorlagen.de
- Janolaw.de

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Gerade im Online-Recht gibt es so viele neue Entscheidungen, dass es für einen Rechts-Laien sehr schwer ist, wirklich immer eine absolut abmahnsichere Website bereit zu stellen.

Auf jeden Fall sollte man auf eine Abmahnung immer reagieren, auch wenn die fehlerhaft und damit vielleicht ungültig ist.
Ob man bei der Reaktion auf eine Abmahnung die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nimmt oder nicht, hängt auch davon ab, welche Auswirkungen die Abgabe der geforderten Erklärung hat. Beispielsweise wird jemand der auf einer privaten Page gegen das Urheberrecht verstoßen hat, keine Probleme haben eine Erklärung zu unterschreiben und solche Verstöße in Zukunft tatsächlich zu vermeiden. Wenn aber geschäftliche Interessen durch die Abmahnung berührt werden, dann hat solch eine Abmahnung ganz andere Auswirkungen und ein Anwalt könnte diese mildern.

Und wenn man wegen einer Abmahnung einen Anwalt einschaltet, dann sollte das ein Anwalt sein, der mit Internet-Recht oder zumindest gewerblichem Rechtsschutz sehr vertraut ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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