Job in Teilzeit nach Mutterschutz - gesetzlicher Anspruch

vom 04.04.2010, 23:12 Uhr

A erwartet ihr erstes Kind und macht sich jetzt schon Sorgen darüber, wie A sich das alles finanziell weiterhin leisten kann. A hatte in einem guten Standard gelebt und musste nie sparen, hatte ja eine gut bezahlte Arbeit. Leider kann A diesen Job in Teilzeit nicht ausüben, da As Arbeitgeber B nicht bereit ist A halbtags zu beschäftigen.

Kann B das einfach ablehnen? B muss A doch auch die Arbeitsstelle nach den drei Jahren Mutterschutz wieder zur Verfügung stellen. A hat ja einen festen Arbeitsvertrag, diesen müsste B ja dann erst mal kündigen. Wer kennt sich mit diesem Thema aus und kann etwas mehr darüber berichten?

» German & Proud » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Der Arbeitgeber B kann der Mutter den Anspruch nicht versagen, wenn der Betrieb über 15 Arbeitnehmer vorweist und wenn aus Arbeitgebersicht es keine betrieblichen Gründe geben würde, die eine Reduzierung der Stunden widersprechen. Die Dauer der Beschäftigung von mindestens 6 Monate setze ich hier mal voraus. Ansonsten muss die Teilzeit drei Monate vor Ausübung schriftlich beantragt werden.

Dann sollte dem auch nichts entgegensprechen. Andernfalls muss sie sich nur vom Anwalt beraten lassen und ein Schreiben aufsetzen. Zur Anklage kann es kommen, wobei sich gerichtliche Verfahren hinziehen. Hier kommt es in diesem Fall nicht zu einem Eilverfahren. Dies kann aber eine letzte Variante sein, wobei auch das Vertrauen gegenseitig gestört werden kann.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Grundsätzlich muss der Arbeitgeber erst einmal die „alte“ Stelle der Arbeitnehmerin aufheben bzw. ihr diese am Ende der Elternzeit wieder anbieten. Wenn Sie also vorher Vollzeit gearbeitet hat steht ihr nach der Elternzeit auch wieder eine Vollzeitstelle zu. Wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, kann Sie ihre Stunden reduzieren und einen Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser darf nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Und da wären wir auch schon beim Problem. Wenn ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin wirklich nicht zurück will, dann findet er einen betrieblichen Grund der die Rückkehr in Teilzeit verhindert.

Es gibt Fälle in denen Frauen ihr Recht eingeklagt haben und anschließend tatsächlich in ihrem alten Betrieb Teilzeit arbeiten konnten. Allerdings gehen diese Beispiele selten gut aus. Denn viele Arbeitgeber finden in solchen Fälle Möglichkeiten die Frauen doch noch loszuwerden. Ich kenne zum Beispiel einen Fall in dem eine Frau einfach versetzt wurde weil in ihrer alten Filiale kein Teilzeitposten frei war. Sie musste also jeden Tag insgesamt drei Stunden lang pendeln (Hin und Rückweg). Dies war natürlich auf Dauer nicht möglich und Sie wurde somit gezwungen zu kündigen.

Es gibt auch etliche Fälle in denen die Arbeitszeiten einfach so umgeändert werden das die Frauen wegen der Kinderbetreuung nicht mehr in dem jeweiligen Betrieb arbeiten können. Es ist traurig, aber viele Arbeitgeber wollen einfach keine Mütter beschäftigen - schon gar nicht in Teilzeit. Dagegen wehren kann man sich nur bedingt. Am besten sucht man sich nach der Elternzeit gleich eine Arbeit in einem familienfreundlichen Unternehmen.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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