Darf ich meine Wählerstimme verkaufen?

vom 25.08.2009, 15:08 Uhr

Wie so viele meiner Mitmenschen bin auch ich Opfer extremer Politikverdrossenheit. Mir kommt es vor als wäre Wählen sinnlos. Daher meine Frage: Darf ich meine Wählerstimme verkaufen, meistbietend versteigern oder ähnliches?

Da das Kreuzchen in der Wählerkabine schlecht zu kontrollieren ist, wäre es ja beispielsweise möglich, Briefwahl zu beantragen und den ausgefüllten Wahlzettel quasi als Blanko-Wahlvollmacht an den Käufer zu schicken. Wenn das legal wäre, könnte man bei einer derart großen Anzahl von Nichtwählern spielend leicht in den Bundestag kommen, solange man ausreichend finanziell ausgestattet ist.

» istdasso » Beiträge: 211 » Talkpoints: -0,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ginge, wenn es nicht verboten wäre: § 108b des Strafgesetzbuchs sagt deutlich, dass sowohl das Kaufen als auch das Verkaufen seiner Wahlstimme verboten ist. Dem Käufer Deiner Stimme würden sogar bis zu 5 Jahren Haft drohen.

Abgesehen von der strafrechtlichen Seite und bei allem Verständnis für Deine Politikverdrossenheit: Das Wahlrecht ist eines der fundamentalen Bürgerrechte, für das Generationen gekämpft haben und gestorben sind.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also es ist doch klar, das sowas verboten ist, dann könnten doch die Parteien selbst Wählerstimmen kaufen und sich selbst wählen, das wäre dann nicht mehr rechtens. Dafür steht doch auch eine Demokratie, das genau sowas nicht gemacht werden darf. Also nicht auszudenken, wenn sowas legal wäre, das sagt einem doch schon der Menschenverstand, wenn man mal ein bisschen darüber nachdenkt, oder? Überleg mal, was man damit für Korruption auf den Plan rufen würde, es ginge doch alles drunter und drüber, nee also sowas geht nun wirklich nicht, jedenfalls bei uns in Deutschland nicht, und darüber solltest Du auch froh sein.

» Futtich » Beiträge: 160 » Talkpoints: 0,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Danke für die Info, ich nehme mal an Wahlversprechen (Steuersenkungen, Kindergelderhöhungen, etc.) sind keine Versprechen im Sinne des besagten Paragraphen, ebensowenig wie Kugelschreiber, Blumen oder was sonst noch so auf Wahlkampfveranstaltungen verteilt wird?

Das Wahlrecht an sich ist auch ein wertvolles Gut, versteh mich nicht falsch, die Ausgestaltung des Ganzen gefällt mir nur nicht besonders. Solange die von uns gewählten Politiker auf der Gehaltsliste eines Konzerns stehen, z.B. weil sie im Aufsichtsrat sitzen, befürchte ich nämlich, dass sie auch ihre Stimme (und damit auch alle Stimmen derer, die sie gewählt haben) verkaufen.

» istdasso » Beiträge: 211 » Talkpoints: -0,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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