Markenmode aus der Türkei
Nächste Woche fliege ich mit meinem Freund in die Türkei (Belek). Nun ist ja allgemein bekannt, dass es in der Türkei viele "Markenklamotten" sehr günstig gibt.
Sind diese immer gefälscht oder gibt es auch Originale dort günstiger? Darf man die gefälschten Sachen überhaupt kaufen und mit nach Deutschland bringen (natürlich nur für eigenen Bedarf!). Im Prinzip sind es ja auch nur normale Anziehsachen, man darf ja aus anderen Ländern auch Klamotten in einem bestimmten Wert einführen.
Dann noch eine allgemeine Frage: Gibt es dort nur die Nobelmarken wie z.B. Dolce&Gabana, Prada o.ä. (dabei kann ich mir vorstellen, dass die Qualität so schlecht ist, dass man Original von Kopie sehr gut unterscheiden kann) oder gibt es auch moderne Marken (wie Abercrombie &Fitch o.ä.)?
Naja, und genauso ist allgemein bekannt, dass die Markenklamotten aus der Türkei wie angesprochen selten so markig sind wie gedacht
.
Klar gibt es auch in der Türkei Markenklamotten auch so zu kaufen - das kann man ja selbst in China (fast schon ein Wunder)! Nur: Ob es die bei Yussuf auf dem Basar auf dem Wühltisch oder im Ramschladen gibt, na das würde ich mal stark bezweifeln. Da muss man schon in die richtigen Läden in den Einkaufsstraßen und auch das eher in größeren Städten - und die liegen preislich wohl nur geringfügig unter den Läden hierzulande.
Und zur Frage der Einfuhr: Normale Anziehsachen? Naja, dann reicht ja auch ein Pulli - oder was weiß ich - ohne Marke
. Kurz gesagt: Die Einfuhr von Plagiaten und Fälschungen ist strafbar! Findet das der Zoll wird es beschlagnahmt und vernichtet und ggfs. gibt es eine Anzeige und Weiterverfolgung seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Kosten hierfür werden ggfs. in Rechnung gestellt.
Solange es nur privat und gewerblich ist (Weiterverkauf) kann man nur insofern "Glück" haben, dass nur die Ware vernichtet wird (natürlich ohne Kostenersatz) und i. d. R. die Anzeige eingestellt wird - bei gewerblicher Absicht, welche schon bei der Einfuhr mehrerer Artikel bestehen kann und ein Weiterverkauf angenommen werden könnte (wir wissen ja alle wo) kann das auch unter Annahme der Marken-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechtsverletzung verfolgt werden. In der Regel heißt das auf gut deutsch: kostenpflichtige Abmahnung, wo mindestens die Kosten der Grenzbeschlagnahme und Vernichtung, meist natürlich noch mehr, beglichen werden müssen.
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