Pfefferspray und Co. - Was ist noch erlaubt?

vom 09.08.2009, 12:35 Uhr

Hallo zusammen!

Früher hatte ich immer ein kleines Pfefferspray mit in der Tasche, wenn ich in die Disco gegangen bin. Es war eine dunkle und komische Gegend, in der die Disco war und meistens sind wir von einer Freundin aus, dorthin gelaufen. Da war es doch etwas sicherer, wenn ich wusste, dass ich das Spray dabei habe.

Nun habe ich mal gehört, dass man kein Pfefferspray mehr bei sich haben darf und es nicht mehr gegen Menschen eingesetzt werden darf. Aber was passiert denn, wenn ich es trotzdem einmal in Notwehr gegen jemand einsetzten muss, der mir etwas böses will? Werde ich dann auch mit einer Strafe rechnen müssen? Welche Sprays zur Verteidigung gibt es denn noch, die ich mitführen und auch im Notfall anwenden darf?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wieso soll man Pfefferspray nicht mehr mit sich führen dürfen? Ich habe davon ehrlich gesagt noch nichts mitbekommen. Das Problem wird wohl sein, dass man richtigen Schaden anrichten kann, wenn man einen Menschen damit in die Augen sprüht. Aber wenn man dies aus Notwehr tut?! Wehre ich mich mit einem anderen Gegenstand, kann ich denjenigen ja unter Umständen noch schlimmer verletzen. Wobei schlimm ja dehnbar ist.

Angenommen dich fällt jemand an und du benutzt dein Pfefferspray, dann ist das Notwehr. Man wird natürlich prüfen, ob du wirklich angefallen worden bist und ob du dich in einer Gefahrensituation befandest. Sollte Pfefferspray aber wirklich verboten sein, wird man wohl vermerken, dass du unerlaubte Gegenstände mitgeführt hast. Wobei ich mich ehrlich frage, wieso es verboten sein sollte, weil man mit einem Taschenmesser wohl mehr anrichten kann.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Pfefferspray, dass als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein muss, darf weiterhin gekauft und (mit einem guten Grund) verwendet werden, es gibt kein Gesetz, welches das verbietet. Ausserdem ist es ohne Altersbeschränkung erhältlich.

Pfefferspray dient in erster Linie zur Abwehr von Tieren und soll auch nur bei Tieren angewand werden. Im Notfall, also z. B. ein Angriff einer anderen Person, darf es aber zur Notwehr auch gegen Menschein eingesetzt werden. Da gibt es dann keine Konsequenzen.

Zur Abwehr von Menschen gibt es eigentlich das CS-Gas, welches erst ab einem Alter von 14 Jahren erhältlich ist. Es wird, wie die Pfeffersprays, in kleinen Sprühdosen verkauft. Im Gegensatz zum Pfefferspray ist es bei Tieren jedoch weniger wirkungsvoll. Leider wirkt das Spray auch bei Menschen oft weit weniger, bzw. ist das "Opfer" schneller wieder fit als bei Pfefferspray.

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