Möglicherweise Auto im Parkhaus gestreift, was tun?

vom 19.06.2009, 19:22 Uhr

Hallo,

Person A steht mit der Front nach vorn in einer Parklücke in der Tiefgarage, diese ist sehr eng, es ist kaum Platz vorhanden. Nun parkt Person A aus, es geht links raus, dort ist allerdings auch gleich eine Wand. Person A kommt nicht ganz rum und bleibt mit der linken hinteren Tür hängen und hört dies auch. Nun fährt Person A etwas nach hinten und hört wieder so ein Geräusch. Person A hat nach hinten geschaut und hat das Auto das auf dem nächsten Parkplatz neben dem von Person A steht beobachtet. Allerdings ist dort eher mittig (von dem parkenden PKW rechts von der Front) eine Säule. Person A ist geschockt, fährt aus dem Parkhaus und fährt nach Hause.

Dort sieht Person A die Schrammen auf der linken Hintertür, die ganz eindeutig von der Wand stammen. Auf der gegenüberliegenden Seite (am rechten Heck) sieht Person A am Stoßfänger auch Kratzer, dort sind keinerlei Farbspuren, sondern es finden sich beim darüberstreichen mehlige Spuren (hoffentlich Kalk oä.). Rein theoretisch hat Person A das parkende Fahrzeug nicht getroffen, wenn dann müssten an Person A´s Fahrzeug die Kratzer an der anderen Seite sein.

Person A ist nochmal hingefahren und hat sich das ganze angeschaut (ein anderes Auto stand in der Zwischenzeit da) und ist zu dem Schluss gekommen, dass es die Säule gewesen sein muss. Aber was wenn nicht? Dann hat Person A ja Fahrerflucht begangen. Es war noch eine weitere Person im Parkhaus, diese Person hat die Geräusche gehört, hat aber nicht weiter reagiert. Es gäbe aber einen Zeugen. Was soll Person A nun tun? Natürlich hätte Person A sofort aussteigen und schauen müssen, aber nun ist es zu spät.

» SariKari » Beiträge: 371 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

A sollte innerhalb von 24 Stunden zur Polizei gehen und den Fall schildern. Dann ist die Fahrerflucht vom Tisch und wenn sich jemand meldet, der gestreift wurde, kann die Polizei sofort demjenigen sagen, an wen er sich wenden kann.

Wichtig ist, dass A auch sofort zur Polizei geht. Denn eine Fahrerflucht ist nicht grade ein geringer Tatbestand. Auch wenn er "nur" ein Auto gestreift hat. Und wenn A auch nur beobachtet wurde, dann kann ihn das teuer zu stehen kommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (so heißt Fahrerflucht laut Gesetz) ist in diesem Fall eigentlich nicht wirklich zu rechtfertigen. Denn wenn A durch den Vorgang des Unfalls tatsächlich extrem unter Schock war, hätte A auch kaum noch mehr Auto fahren (=nach Hause fahren) können. Einem erwachsenen Fahrer mit bestandener Fahrprüfung wird so viel Verantwortungsbewusstsein zugeschrieben, sich in solch einem Moment der Situation zu stellen und nachzusehen, ob da nun am fremden Auto ein Sachschaden entstanden ist oder nicht. Nächstes Mal wird A das hoffentlich tun, dann muss man sich nämlich deutlich (undzwar ganz deutlich!) weniger Sorgen um so eine Sache machen. 500 Euro Sachschaden zahlen sich leichter als eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe (welche im Höchstfall erhoben werden können) und nebenbei noch 5 Punkte in Flensburg.

Diamante hat schon richtig erläutert, dass man sich unverzüglich bei der Polizei melden muss und dort insbesondere die Örtlichkeit nennen und seine Daten zum Fahrzeug sowie Personalienfestellung hinterlegen muss/soll. Falls allerdings derjenige, der im Parkhaus vielleicht angekratzt wurde, direkt vom Parkhaus zur Polizei gefahren ist und Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, dann hat A ganz schlechte Karten. Dann gäbe es nämlich keine Möglichkeit mehr, von einer Strafe wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort abzusehen. Im Falle das A sich vor der Aufnahme des Verfahrens bei der Polizei meldet würde zumindest diese Möglichkeit noch bestehen, wobei dies für kein Gericht bindend ist (allerdings ist es dann zumindest wahrscheinlich). Aber auch in diesem Fall gibt es 5 Punkte in Flensburg, sofern jedenfalls überhaupt ein Unfall stattgefunden hat - was hier in As Fall ja auch noch fraglich ist.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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