Privatrezepte auch quartalsabhängig beim Einlösen?

vom 12.05.2009, 14:55 Uhr

Hallo!

Kassenrezepte aus dem Quartal zuvor braucht die Apotheke nicht mehr anzunehmen, weil sie mit der Abrechnung bei der Kasse wohl Schwierigkeiten bekommt. Wie ist das aber mit den Privatrezepten? Ich habe hier noch ein Privatrezept liegen, dass ich jetzt einlösen möchte. Aber es ist von Februar. Also vom 1. Quartal des Jahres. Mittlerweile haben wir ja das 2. Quartal.

Bekomme ich mein Medikament trotzdem noch oder kann auch da die Apotheke Schwierigkeiten machen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Privatrezepte bezahlt man in der Regel doch ersteinmal und reicht es dann bei der Privaten Krankenkasse ein. Jedenfalls machen wir das so. Also wird sich da die Apotheke nicht querstellen, die bekommen ja ihr Geld, ob sich dann allerdings deine Krankenkasse quer stellt, das weiß ich nicht, weil ich bis jetzt meine Rezepte immer sofort eingelöst habe. Aber mein Mann sammelt immer über mehrere Monate, bevor er es bei der Privaten einreicht und da gibt es dann keine Probleme.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@bijin, auch gesetzlich Versichterte können vom Arzt Privatrezepte bekommen, beispielsweise für die Pille.

Zur eigentlichen Frage: ein Privatrezept kann bis zu sechs Monaten nach der Ausstellung eingelöst werden, ein Kassenrezept meines Wissens lediglich einen Monat nach der Ausstellung. Wobei gerade bei Letzterem eher ungern quartalsübergreifend eingelöst wird. Mit dem Privatrezept kannst Du also auch jetzt noch zur Apotheke gehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Na klar – dem Apotheker muss es im Grunde egal sein. Er bekommt das Geld für das Medikament ja von Dir.

Bei der Einreichung des Privatrezepts bei der privaten Krankenversicherung dürfte es aber keine Probleme geben. Viele der privaten Krankenversicherungen haben ja eine Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer und/oder eine System der Beitrags-Rückerstattung, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt - teilweise gestaffelt nach Versicherungsjahren. In solchen Fällen wird man bei wenig Arztrechnungen und/oder Rezepten als Versicherungsnehmer auf jeden Fall bis zum Jahresende warten und dann prüfen, ob es sich lohnt, diese einzureichen.

Was ziemlich sicher ist, dass man nach Jahresende nicht ewig warten darf, bis man seine Belege für’s abgelaufene Jahr einreicht. Die Versicherung will ja irgendwann ihre Jahresabrechnung machen.

» raggy » Beiträge: 127 » Talkpoints: 13,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja, den Apotheken ist das bei Privatrezepten relativ egal und da wird das auch anstandlos gemacht. Wie die Krankenkasse dann aber darauf reagiert, hängt ganz davon ab, bei welcher du bist und wie "kulant" diese sind.

Im übrigen ist es bei Kassenrezepten nicht nur quartalsabhängig, sondern gar monatsabhängig. Ist ein Rezept älter als einen Monat, akzeptieren sehr viele Apotheken dieses nicht mehr. Ist mir sowie einer Arbeitskollegin bereits passiert.

» que_Linda » Beiträge: 688 » Talkpoints: 9,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge


que_Linda hat geschrieben:...Wie die Krankenkasse dann aber darauf reagiert, hängt ganz davon ab, bei welcher du bist und wie "kulant" diese sind..,..

Meinst Du, dass die sich daran stören, dass das Rezept erst Monate nach Ausstellung eingereicht wurde :?

Darüber hatte ich ehrlich gesagt, nie nachgedacht und habe es auch noch nie ausprobiert ...

» raggy » Beiträge: 127 » Talkpoints: 13,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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