Krank geschrieben: Chef will, dass man arbeitet

vom 04.05.2009, 15:00 Uhr

Hallo!

Person A ist seit 1 Woche krank geschrieben. A liegt mit einer heftigen Grippe im Bett und kann kaum sprechen und selbst die Versorgung klappt nur, weil die Nachbarn sich um A kümmern. Sie gehen einkaufen und kochen für Person A.

Vor 3 Tagen läutete mehrmals das Telefon bei Person A. Der Chef B hat versucht A ans Telefon zu bekommen, aber A ist nciht drangegangen, weil er sich nicht danach fühlte. Nun hat A heute einen Brief im Briefkasten gehabt von seinem Chef, dass er sich umgehend in der Firma melden soll und dieser Brief einer schriftlichen Abmahnung gleichzusetzen ist, weil er bei einer starken Gruppe zu Hause zu erreichen sein muss.

A hat dann beim Chef angerufen und ihm geschildert, dass er sich immer noch nicht so gut fühlt, dass er weiter laufen kann, als zum Arzt und zurück und er sich sofort wieder meldet, wenn es ihm besser geht. B will aber, dass er so schnell wie möglich arbeiten kommt, weil er nicht erreichbar gewesen war und er ja nur angerufen hätte um zu fragen wie es ihm geht. Da er allerdings nicht erreichbar war und das an verschiedenen Tageszeiten, geht er davon aus, dass er krank "feiert" und nciht arbeiten will.

A ist in keiner Rechtschutzversicherung und müsste einen Anwalt für Arbeitsrecht selber zahlen. Will auch nicht unbedingt scharfe Geschütze auffahren und mit einem Anwalt ankommen. Wie kann A beweisen, dass er wirklich krank gewesen ist und noch krank ist? Kann der Chef B wirklich deswegen abmahnen? Reichen als Zeuge die Nachbarn?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

A kann es ganz einfach beweisen: mit einem Attest vom Hausarzt und dem mit ausgestellten gelben Schein. Wenn man krankgeschrieben ist, kann der Chef dies nicht anfechten, sofern das Attest von einem Arzt ausgestellt hast.
Ehrlich gesagt finde ich es auch sehr dreist von Chef B, dass er anruft- wenn man eine persönliche Bindung zum Chef hat, ist das ja okay und wenn er wirklich nur fragen wollte wie es A geht. Doch wie sich das anhört, hatte Chef B ja schon vermutet, dass A krank "feiert". Wenn A sich jedoch nichts zu Schulden kommen lassen hat, wie beispielsweise mit Grippe durch die Stadt zu laufen etc., dann hat der Chef ist gar nicht anzuzweifeln.

Lösung: Attest.

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» HSV91 » Beiträge: 190 » Talkpoints: 3,86 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo!

A ist ja auch offiziell krank geschrieben und hat den gelben Schein auch bei der Firma einreichen lassen. Der liegt also dem Chef vor. Muss A jetzt noch mal ein weiteres kostenpflichtiges Attest dem Chef vorlegen, damit er das auch glaubt?

In der Firma ist wohl zur Zeit mächtig was los und A fehlt an jeder Ecke. Und deswegen hat B ja auch A angerufen, weil er wissen wollte, ob er bald wieder kommt. A fürchtet trotz der stabilen Arbeitslage in der Firma trotzdem um seinen Arbeitsplatz.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Solange man mit Krankenschein vom Arzt krank geschrieben ist, kann der Chef gar nichts. Und auch in der Stadt oder im Park spazieren gehen ist völlig in Ordnung. Bei einer Erkältung ist dies sogar wichtig, denn der Körper soll ja Abwehrstoffe bilden und gesunden. Verordnet der Arzt nicht explizit Bettruhe, ist auch einkaufen gehen etc. erlaubt.

Sollte der Chef Zweifel an der wirklichen Krankheit haben, dann kann er (auch wenn die gelben Zettel immer vorliegen) höchstens eine Aufforderung an A schicken, zum Amtsarzt zu gehen. Dort muss er dann auch hingehen. Soweit ich weiss, zählt dies aber nicht als Arztbesuch wie beim Hausarzt und kostet somit. Das Attest vom Amtsarzt ist soweit mir bekannt, kostenlos für den AN.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

also da A ja vom Hausarzt krankgeschrieben ist und durch seine Erkältung ja auch bettlägrig ist, ist es unmöglich und total rechtswidrig, das der Chef von ihm verlangt zu arbeiten. Ausserdem ist A auch nicht verpflichtet ans eigene Telefon zu gehen, es hätte ja auch sein können, das A beim Arzt war oder ganz einfach geschlafen hat und deswegen eine Abmahnung in der Zeit der Krankmeldung kassieren? Absoluter Bockmist und diese Abmahnung hat keinerlei Befugnis.

Das ist sogar gesetzlich verboten, das man während man krankgeschrieben ist arbeitet, denn passiert etwas übernimmt keine Berufsgenossenschaft die Verantwortung dafür, verständlicherweise. Ausserdem ist man auch nicht dazu verpflichtet, wenn man krankgeschrieben ist und nicht bettlägrig ist, zuhause zu bleiben. Man sollte natürlich nicht nachts auf Partys oder so sein, aber man kann sich z.B. mit einem gebrochenen Arm oder so, ganz normal am Tag ausserhalb des Hauses aufhalten. Da kann kein Chef was zu sagen.

Also A braucht dem Chef auch schon mal gar nicht beweisen, ob er krank war, denn das hat er ja mit der Krankmeldung schon hinterlegt und weitere Attests (die evtl. Geld kosten) oder irgendwelche Augenzeugen brauchen auch nicht angegeben werden. Wenn man krank ist, ist man krank.

Warscheinlich hat der Chef nur zuviele schlechte Erfahrungen mit Krank feiernden Angestellten gehabt und reagiert deswegen so. An A seiner Stelle, würde ich mal ein persönliches Gespräch mit dem Chef aufsuchen und ihm seinen Standpunkt erklären. Solange A krankgeschrieben ist, kann er auch nicht abgemahnt oder entlassen werden.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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