Kann man Katzenfutter steuerlich absetzen?
Meine Kollegin kümmert sich in ihrer Freizeit liebevoll privat um eine Vielzahl von Katzen und hat monatliche Kosten, die meist 600,- oder mehr betragen.
Eine Bekannte hat ihr nun in einem unverbindlichen Gespräch erzählt, dass man nicht nur die Hundehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen kann, sondern dass es wohl auch seit kurzem ein Rechtsurteil geben soll, in welchem Futterkosten für Haustiere - also auch Katzen - steuerlich absetzbar sein sollen, angeblich als Werbungskosten.
Ihre Steuerberaterin will von diesem Urteil (noch) nichts gehört haben und auch im Internet haben wir bisher nur vage Behauptungen gelesen und kein konkretes Urteil gefunden. Dennoch wundert sich meine Kollegin nun, da ihre Bekannte sich ziemlich sicher war, dass es da eine Möglichkeit gibt.
Gibt es tatsächlich die Möglichkeit, Futterkosten für privat gehaltene Tiere, also Haustiere, bei der eigenen Einkommenssteuererklärung anzugeben? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, damit diese Kosten berücksichtigt werden können? Gibt es dafür einen "Eigenanteil" oder können alle Kosten abgesetzt werden?
Das würde mich doch sehr wundern, wenn das so wäre. Wenn es sich um einen Blindenhund handelt, dann geht das natürlich für bestimmte Kosten. Der zählt dann zu außergewöhnlichen Belastungen. Für gewerbliche Tier, wie etwa einen Therapiehund, geht das sicherlich auch. Was genau man da absetzen kann, weiß ich nicht.
Aber es ist für mich nicht vorstellbar, dass man seinen rein privat gehaltenen Hund irgendwie geltend machen kann. Meine Hunde liebende Verwandtschaft würde das bestimmt tun, wenn das ginge. Nur die Haftpflichtversicherung können sie in der Steuererklärung angeben. Wenn man Katzenfutter absetzten könnte, dann würde ich verlangen, dass ich auch mein Essen absetzen kann.
Werbungskosten? Also Kosten, die durch meine Arbeit entstehen, wie zum Beispiel die Ausstattung meines Arbeitszimmers? Wie genau sollte das auf Futterkosten für privat gehaltene Tier zutreffen? Die sind ja anscheinend nicht für die Ausübung ihrer Arbeit erforderlich wenn es sich um eine Freizeitbeschäftigung handelt.
Vielleicht hat sie das mit Tieren verwechselt, die zu beruflichen Zwecken gehalten werden. Oder mit Tieren, die nötig sind um den Beruf überhaupt ausüben zu können. Ein Blindenhund oder ein Assistenzhund zum Beispiel.
Nun ja, es gibt ja in Deutschland sicherlich nichts, was er nicht gibt. Und wahrscheinlich gibt es gerade auch im Steuergesetz viele merkwürdige Absätze und Paragrafen. Aber so richtig erschließen würde sich mir das nicht und verstehen könnte ich es auch nicht.
Gerade Werbungskosten sind ja Kosten, die einem entstehen, weil man arbeitet und müssen daher ja in irgendeinem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen. Und da fehlt mir doch sehr die Phantasie, wo man da den Zusammenhang herstellen will.
Denkbar wäre es in dem Fall vielleicht dann, wenn er aus dem Ganzen in irgendeiner Art und Weise ein Gewerbe machen würde und wenn er nur eine sehr überschaubare Summe nehmen würde für das Katzensitten. Aber selbst dann wären das ja eher keine Werbungskosten, sondern wären sozusagen Betriebsausgaben.
So rein private Ausgaben für Tierfutter, weil man der Meinung ist man muss aus Spaß an der Freude jetzt die halbe Nachbarschaft durchfüttern oder man hält sich selber einfach zwanzig Katzen und die fressen einem dann die Haare vom Kopf, dann hat man doch eigentlich einfach nur Pech gehabt. Das ist ja dann gewissermaßen ein Hobby. Und das lässt sich ja nun einmal nicht einfach so von der Steuer absetzen.
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