Dürfen Gefängnis-Insassen wählen und wenn ja, wie?

vom 27.09.2021, 14:09 Uhr

Zig Menschen waren gestern vor Ort wählen und andere per Briefwahl. Dabei kam mir jedoch die Frage auf, wie das eigentlich Insassen von Vollzugsanstalten tätigen, wenn sie ja eben nicht vor Ort sein können. Sicherlich wäre es ja möglich, wenn man im offenen Vollzug ist und das Wochenende für sich hat, aber dieses Privileg haben nicht viele.

Die Briefwahl stelle ich mir zumindest auch komplex vor, weil ja die Städte erst einmal die jeweiligen Insassen dann im Gefängnis wissen müssen, um ihnen überhaupt die Post zu kommen zu lassen. Ob es da ein automatisches Verfahren gibt, dass die Städte wissen, wer derzeit einsitzt, um die Wahlpost zu bekommen, habe ich jedoch noch nie gehört.

All die ehemaligen Insassen, die ich kenne haben auch niemals etwas von einer Briefwahl im Gefängnis erzählt, sodass ich mich deswegen frage, ob Insassen wählen können und wählen dürfen? Wenn ja, habt Ihr eine Information darüber, wie das ablaufen soll?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Natürlich können und sollen Insassen einer Haftanstalt wählen. Die Ausübung des Wahlrechts gehört im Prinzip mit zum Rexozialisierungsprozess. Theoretisch ist es rechtlich möglich, ein Wahllokal in einer Haftanstalt einzurichten. Praktisch findet das allerdings nicht statt.

Daher wählen Häftlinge, wenn sie das möchten, per Briefwahl. Und dazu muss genau alles das erledigt werden, was jeder andere Bürger tun muss, um per Briefwahl abzustimmen. Auch muss sich jeder Insasse selbst darum kümmern, die Fristen einzuhalten. Wie groß das Interesse ist, ist unbekannt. Es gibt keine Statistik darüber.

» cooper75 » Beiträge: 13338 » Talkpoints: 500,79 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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