Welche Fristen müssen bei Widerspruch eingehalten werden?

vom 12.03.2021, 15:23 Uhr

Im Alltag kaufen die meisten von uns sich nicht nur Lebensmittel, sondern auch gewöhnliche Gebrauchsgegenstände im Internet. Wenn eine Bestellung nicht ordnungsgemäß bearbeitet und die falsche Sache geliefert wurde, kann man dagegen Widerspruch einlegen und eine Stornierung oder Umtausch fordern. Auch bei Briefen von Ämtern oder Behörden ist das Einlegen von Widersprüchen normal. Doch welche Fristen müssen eingehalten werden, damit der jeweilige Widerspruch voll anerkannt wird und seine Gültigkeit erhält? Was muss generell beim Verfassen eines Widerspruchs beachtet werden?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das ist Grundverschieden. Viele Fristen bewegen sich zwischen 2 und 4 Wochen. Manchmal können es auch 6 - 8 Wochen sein, welche eingehalten werden müssen wegen der Einlegung eines Widerspruches. Es kommt auch drauf an, wer und wo Widerspruch einlegen möchte. Eine pauschale Antwort gibt es für das Thema nicht.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wie ja schon geschrieben wurde sind die Fristen unterschiedlich, aber eines kann man sich ja merken und zwar, dass man das möglichst zeitnah machen sollte. Wenn man sich also im Kopf eine generelle 2 Wochen Frist gibt, dann ist man damit auf der sicheren Seite. Wenn man dann eine konkrete Sache hat, kann man dann ja auch nachsehen wie da die Fristen sind und dementsprechend handeln. Man merkt ja aber schnell, wenn man das eigentlich nicht will und daher sollte es zeitnah stattfinden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass es sich Widerspruch nennt, wenn man einen Artikel umtauschen oder ihn ganz zurückgeben und sich den Preis wieder erstatten lassen will. Das fällt dann unter Rückgaberecht oder so ähnlich. Das Wort Widerspruch passt da irgendwie nicht so richtig. Unter Widerspruch verstehe ich zum Beispiel den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid. Dazu hat man vier Wochen Zeit. Oder den Widerspruch gegen einen Ordnungswidrigkeitenbescheid. Wie lang dort die Frist ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass man auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. Ansonsten kann sich die Frist verlängern.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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