Feuerwerks-Scheine: Unterschiede, Anlässe und Voraussetzung

vom 17.01.2021, 17:35 Uhr

Das Verbot für den Feuerwerksverkauf hat mich doch etwas aufgeschreckt und daher habe ich mir überlegt, ob es nicht sinnvoll sein könnte, einen Feuerwerks-Schein zu machen. Ich kam dann zwar, da ich einen Gewerbeschein habe, doch noch an Feuerwerk für Silvester, aber wenn da irgendwelche Regelungen verschärft werden oder was auch immer, könnte es ja sein, das man zukünftig nicht mehr einfach so zu Silvester knallen kann.

Nun habe ich schon recherchiert und herausgefunden, dass es verschiedene Feuerwerks-Scheine gibt, die auch mit eventuellen Weiterbildungen oder Seminaren verbunden sind. Es gibt nach dem Sprengstoffgesetz einmal eine Erlaubnis nach Paragraph 7, dann noch was mit Paragraph 20 und dann gibt es nochmal einen Berechtigungsschein. Da ich nicht so der Freund von komplexen Gesetzestexten bin, sondern mich eher für die pragmatische Umsetzung interessiere, würde mich beschäftigen, was man denn nun braucht und welcher Schein wann sinnvoll ist.

Ich habe eigentlich nicht vor, mit Feuerwerk zu handeln, es geht mir eher darum, jederzeit selbst welches kaufen zu können, ohne großartige Beschränkungen. Sollte es für eine Genehmigung erforderlich sein, dass man damit handelt, kann man ja einmal im Jahr irgendwas verkaufen, um diese Voraussetzung zu erfüllen, aber in erster Linie geht es mir nicht um den Verkauf. Ich möchte auch keine Großveranstaltungen mit Feuerwerk "versorgen".

Für einen der Scheine muss man offenbar eine umfangreiche Ausbildung machen und auch noch eine Zeit lang bei einem Profi mitgearbeitet haben, das wöllte ich eher nicht, so viel Aufwand ist es mir nicht wert. Wenn irgendwo ein kurzer Kurs besucht werden muss, der sich nicht über Monate hin zieht, dann würde ich den aber absolvieren.

Wisst ihr denn, was es mit den Scheinen auf sich hat? Welcher wäre für mich am besten geeignet? Welchen bekommt man ohne viel Aufwand und was sind die Voraussetzungen dafür?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn es in Deutschland ein generelles Verkaufsverbot gibt oder geben würde, was nützt einem dann so ein Schein? Zumal es irgendwo moralisch verwerflich ist, Feuerwerkskörper zu kaufen, um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen oder sogar selbst zu starten. Nicht umsonst gibt es Verbote, an die sich Jeder halten soll und muss.

Ein generelles Verkaufsverbot an Privatkunden sowie an gewerbliche Kunden sollte es meiner Meinung nach geben, Schluss mit irgendwelchen Klauseln, welche einige Wenige immer wieder ausnutzen und so der Mehrheit schaden, welche die Unvernunft weniger Menschen immer und immer wieder ausbaden müssen.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Nebula hat geschrieben:Wenn es in Deutschland ein generelles Verkaufsverbot gibt oder geben würde, was nützt einem dann so ein Schein? Zumal es irgendwo moralisch verwerflich ist, Feuerwerkskörper zu kaufen, um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen oder sogar selbst zu starten.

Was daran moralisch verwerflich ist, erschließt sich mir nicht. Nach deiner Logik wäre jeder Händler, der irgendwas verkauft, moralisch verwerflich, weil er ja nach Gewinn strebt. Aber ich fürchte, das ist eben so, wenn man nicht gerade im Marxismus lebt.

Ein generelles Verkaufsverbot an Privatkunden sowie an gewerbliche Kunden sollte es meiner Meinung nach geben, Schluss mit irgendwelchen Klauseln, welche einige Wenige immer wieder ausnutzen und so der Mehrheit schaden, welche die Unvernunft weniger Menschen immer und immer wieder ausbaden müssen.

Womit schadet man denn da der Mehrheit? Ich kann deine Gedankengänge gerade echt nicht nachvollziehen und bei der Frage nach dem richtigen Schein, hilft es mir eigentlich auch nicht weiter.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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