Strafverfolgung beenden, da Unfallflüchtiger Schaden bezahlt

vom 03.10.2020, 01:43 Uhr

An einem Auto von A wurde der Spiegel beschädigt, weil ein anderes Auto gegen diesen gefahren war. Als A das bemerkte und niemand in der Nähe war, der es hätte gewesen sein können, benachrichtigte A die Polizei. Nach einem Tag meldete sich der Fahrer B des anderen Autos bei A und erklärte, dass er es gar nicht mitbekommen hat, gegen den Spiegel gefahren zu sein, nun aber wegen Unfallflucht ein Strafverfahren und ein Fahrverbot drohten. Ein Passant hätte B gesehen und bei der Polizei gemeldet. B bot an, den Schaden am Auto von A reparieren zu lassen und gleich noch einen anderen Schaden (den das Auto vorher schon hatte) als Entschuldigung mit zu übernehmen. Da der Schwager von B eine Kfz-Werkstatt hat, war das alles tatsächlich wenige Tage später repariert.

A war damit völlig zufrieden, da A ja nun nicht nur einen neuen Seitenspiegel hatte, sondern das Auto durch die „geschenkte“ Reparatur besser aussah als vorher. Somit hatte A dann auch kein Interesse mehr daran, dass B in irgendeiner Weise belangt wird oder seitens der Justiz bestraft wird. Ob es B wirklich nicht mitbekommen hat, dass er gegen den Spiegel gefahren ist, kann A ohnehin nicht beurteilen und dass B nun eventuell noch eine Strafe an die Justizkasse bezahlen muss und ein Fahrverbot bekommt nützt A ja nichts. Also kurzum A hat dann bei der Polizei angerufen und erzählt, dass B alle Kosten übernommen hat und dass Verfahren bitte eingestellt werden soll. Die Polizei verneinte dies und meinte, dass das bei Unfallflucht nicht gehe. Demnächst, so erklärte die Polizei, wird nochmal ein Zeugenbogen kommen oder A wird nochmal zur Aussage zur Polizei eingeladen.

Kann A dabei die Aussage verweigern? Es macht für A ja keinen Sinn, dass B bestraft wird, da der sich mehr als großzügig bei der Reparatur gezeigt hat und A noch eine zweite Gratisreparatur eines anderen Schadens geschenkt hat. Wozu soll A da noch wollen, dass B verurteilt wird? Kann A irgendwie verhindern, dass das ganze weitergeht, etwa indem A die Aussage zurückzieht, die A damals gegenüber der Polizei nach dem Entdecken des Schadens gemacht hat?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Unfallflucht ist eine Straftat laut § 142 StGB. Es handelt sich dabei meist um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Wurde der Unfall nicht bemerkt, geschieht dies dann ja ohne Vorsatz. Von einer Strafanzeige kann deshalb normalerweise abgesehen werden. Wenn sich allerdings Zeugen bei der Polizei melden, die eine angebliche Fahrerflucht bestätigen können, führt dies meist zu Ermittlungen die man dann nicht einfach stoppen kann. Das geht in Strafverfahren nicht so einfach.

Es gibt ein sogenanntes Zeugnis- und ein Aussageverweigerungsrecht. Ich denke allerdings, dass beides in diesen Fällen nicht greift. Vom Zeugnisverweigerungsrecht kann man nur Gebrauch machen wenn man mit dem Täter verwandt oder verschwägert ist und vom Aussageverweigerungsrecht wenn man sich selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Ansonsten ist man allerdings verpflichtet Aussagen zu Personalien und zum Sachverhalt zu machen.

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort gibt es bestimmte Sanktionen bzw. Strafen, die sowohl aus dem Straf- als auch aus dem Verkehrsrecht stammen: Freiheits- oder Geldstrafe, Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei schwerer Fahrerflucht auch ggf. Fahrverbot.

Möglicherweise macht es sogar Sinn auszusagen, um eine Entfernung vom "Tatort" ohne Vorsatz zu untermauern. Dann hat man ggf. die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird. Ansonsten wird es vermutlich auf eine eher geringe Geldbuße und Punkte in Flensburg hinauslaufen.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Man muss sich nicht selber belasten oder einen nahen Angehörigen, das hat aber in dem Fall wohl keine Traglast. Daher muss man eine Aussage machen und da kann man ja vielleicht auch erwähnen, dass der Schaden bereits beglichen wurde und man selber davon ausgeht, dass man das wirklich nicht mitbekommen hat. Letztendlich kann es einem ja auch egal sein, was dem Unfallverursacher da droht. Er hat sich falsch verhalten und wenn er es wirklich nicht mitbekommen hat, dann wird sich das sicherlich auch milde auswirken und klären.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Sicherlich stimmt es so, dass es A egal sein könnte, was mit B passiert und welche Strafe der bekommt. Aber die geschenkte Reparatur war schon umfangreich und hätte normalerweise mehrere hundert Euro gekostet (lackieren) und daher findet A es ungerecht, dass jemand Ärger mit der Justiz bekommt, der A so eine teure Reparatur geschenkt hat. Das ist doch nicht fair, dass jemand sich so viel Mühe gibt, etwas wieder gut zu machen und dann trotzdem noch ein Fahrverbot oder eine hohe Geldstrafe droht.

A wollte damals mit dem Anruf bei der Polizei ja nur erreichen, dass der Schaden beglichen wird. Dass jemandem ein Fahrverbot reingedrückt wird, nützt A ja in keinem Fall etwas. Was würde den passieren, wenn A die Aussage verweigert und keine weiteren Angaben machen möchte? Wenn A beispielsweise den Anhörungsbogen nicht ausfüllt oder dann bei einer Einladung zur Polizei sagt, dass A keine Aussagen dazu machen möchte, weil A an keiner Strafverfolgung interessiert ist? Wie können die einen denn zum Aussagen zwingen?

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