Einspruch gegen Steuerbescheid immer positiv?

vom 06.05.2020, 15:14 Uhr

Ich habe schon öfters einen Einspruch gegen meinen Steuerbescheid erhoben. Er ist ausnahmslos positiv für mich ausgefallen. Vor vielen Jahren ging es um das Arbeitszimmer für meinen Mann. Der Sachbearbeiter wollte es nicht anerkennen, weil in seinen Augen in der Dreizimmerwohnung mit drei kleinen Kindern gar kein Platz dafür sei. Ich habe dann Fotos gemacht, die zeigten, dass die Kinder alle bei uns im Schlafzimmer schliefen und das Wohnzimmer gleichzeitig Spielzimmer war. Die Einspruchsstelle hat es dann anerkannt.

Ein zweiter Einspruch, dem stattgegeben wurde, waren die Kosten für Nachhilfe, weil mein Sohn in der zweiten Klasse eine Krankheit hatte, mit der er nur selten in die Schule konnte. Ein dritter betraf die Übungsleiterpauschale, die auch erst nach einem Einspruch anerkannt wurde. Und so einige Kleinigkeiten habe ich nach den Bescheiden moniert, wie etwa die Höhe von Steuervorauszahlungen für meine nebenberufliche Selbstständigkeit.

Habt ihr auch schon einmal einen Einspruch gegen euren Steuerbescheid erhoben und ging der ohne weiteres durch? Habt ihr auch schon einmal Nachteile durch eine Neuberechnung erlitten?

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 06.05.2020, 17:07, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zunächst glaube ich, dass es gar nicht möglich ist, eine Verschlechterung durch einen Einspruch gegen Steuerbescheid zu erreichen, weil das Finanzamt ja alles schriftlich mitteilen muss. Und nach so einer Mitteilung obliegt es einem ja immer selbst, den Einspruch zurückzuziehen. Das Finanzamt selbst wird wieder nicht gegen den vom Finanzamt erlassenen und gültigen Steuerbescheid vorgehen. Da müssten dann schon eher größere Beträge auf dem Spiel stehen, welche dem Einkommen eines Durchschnittssteuerzahlers übersteigen sollten.

Dann glaube ich, dass Deine Einsprüche schon deshalb "durchgegangen" sind, weil hier Ermessensspielräume genutzt wurden und der entsprechende Beamte bzw. die Beamtin abwägen musste, ob es sich "lohnt", hier Zeit in einen negativen Bescheid zu investieren oder aber ob der Einspruch nicht einfach "durchgewunken" werden kann. Immerhin hattest du mit dem Einspruch schon gezeigt, dass du bereit bist, dafür Zeit zu investieren. Es ist gut möglich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Finanzamt bzw. das Finanzamt selbst, günstiger wegkommt, wenn es eben hier "nachgibt" statt Zeit (und damit Geld) zu investieren, um "Recht" zu behalten.

Ich selbst habe aber noch keine Einsprüche eingereicht und bisher die Erklärungen so akzeptiert, wie sie vom Finanzamt gekommen sind. Man muss aber dazu auch sagen, dass ich bisher keine außergewöhnlichen Steuerabzüge habe geltend gemacht habe.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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