Schule meldet "Blindheit" durch Sturz nicht, was tun?

vom 18.09.2019, 12:49 Uhr

Es ist etwas in meinem Bekanntenkreis passiert, was mich irgendwie total verduzt hat. Das Kind war in der Schule und hat sich dort irgendwie durch einen Sturz auf dem Kopf eine Gehirnerschütterung zugezogen und auf einem Auge konnte das Mädchen nichts mehr sehen. Doch statt die Mutter anzurufen, passierte erst einmal gar nichts.

Die besagte Mutter holte ihr Kind ab, wo dann vermerkt wurde, wenn ihrem Kind schlecht sei, es ist gestürzt. Sie ging jedoch ins Krankenhaus, weil das Kind sofort mitteilte, dass ihr Sehfeld eingeschränkt sei. Das MRT ergab keine gefährlichen Auswirkungen und die Gehirnerschütterung wurde bestätigt sowie offenbar ein vorübergehend eingeschränktes Sichtfeld. Sie trägt da jetzt eine Augenklappe oder sowas.

Die Mama des Kindes ist sauer und hat die Schule zum Rapport gebeten. Dort hieß es dann salopp, dass sie ja in Zukunft auch für jeden Husten und Schnupfen anrufen können. Während die Mutter auf die Aufsichtspflicht zurück griff und eben auch darauf aufmerksam machte, da sie selbst Krankenschwester ist, wie gefährlich die Symptomatiken sein können.

Doch sie wird nicht ernst genommen und bedenkt gerade, was sie tun kann. Dabei stelle ich mir ebenfalls aus reiner Neugierde die Frage, was sie denn eigentlich gegen die Schule wirklich tun könne? Gibt es da irgendwas, was man tun könnte oder was hättet Ihr getan?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bildung ist Ländersache. Hier im Saarland gibt es eine Schulaufsicht, die allerdings bestenfalls mit denen redet. Ich würde in einem solchen Fall von meinem Petitionsrecht Gebrauch machen und dem Landtag den Fall schildern und eine landeseinheitliche Lösung verlangen, da es so etwas offenkundig nicht gibt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das kann ich überhaupt nicht verstehen. So etwas ist ja schon fahrlässig. Ich habe zwar den Sturz nicht gesehen, aber grundsätzlich kann so ein Sturz ja auch innere Verletzungen auslösen wie Hirnblutung etc.. Nicht jede Verletzung ist äußerlich sichtbar. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen wären ihres Lebens nicht mehr froh geworden, wenn schlimmeres passiert wäre.

Es gibt doch in jeder Schule dafür Richtlinien und somit normalerweise auch eine Dokumentationspflicht für Schulunfälle. Ich würde das nicht auf mich beruhen lassen. Soweit mir bekannt ist, hat jede Schule auch eine ihr übergeordnete Schulbehörde bzw. ein Landesamt für Schulangelegenheiten.

Da würde ich mich an Stelle deiner Bekannten mal schlau machen, wie der übliche "Weg" bei solchen Schulunfällen ist. Eine Kopfverletzung / Gehirnerschütterung ist definitiv ja schwerer einzustufen, als eine kleine Schürfwunde / Schnitt/blauer Fleck etc., die man gut Erste-Hilfe-mäßig versorgen kann.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was sie gegen die Schule tun kann? Was würde man denn in anderen Situationen machen? Zum Beispiel eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Denn wenn das Kind die Sehprobleme nach dem Sturz mitgeteilt hat, wäre die Schule in der Pflicht gewesen die Mutter zu informieren. Kann diese nicht zeitnah ihr Kind abholen, um es eben medizinisch untersuchen zu lassen, so muss der Rettungsdienst gerufen werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Was will man bewirken? Man kann auch gegen seinen Arbeitgeber klagen. Danach sollte man besser kündigen. Eine Anzeige gegen die Schule hätte wohl eine ähnliche Wirkung und würde kaum etwas daran ändern, was in Zukunft passiert. Dagegen kann niemand etwas sagen, wenn die Schulbehörde die Regelung in Zukunft genauer fasst.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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