Sich am Erbe trotz Ausschlagung vergangen, melden?

vom 18.08.2019, 14:27 Uhr

Eine Bekannte von mir musste vor wenigen Tagen zum Amtsgericht, um dort ein Erbe auszuschlagen. Das hat problemlos geklappt und glücklicherweise musste sie keine Gebühren zahlen, obwohl das im Vorfeld angemeldet wurde.

Am Ende wurde noch eine Belehrung rundum das Erbe und die Ausschlagung aufgeführt, wo es heißt, dass die Ausschlagung für nichtig erklärt wird, wenn nachweisbar ist, dass sich jemand an Güter, Kontogeschichten usw. zu schaffen gemacht hat, und damit sich am „Erbe“ bereichert hat, aber dennoch das Erbe irgendwie ausgeschlagen hat vorm Amtsgericht.

Und nun kommt der Knackpunkt, den meine Bekannte nicht ganz versteht. Ein Familienmitglied hat direkt nach dem Tod Wertsachen aus der Wohnung genommen, Gelder abgeholt und alles andere dann dort gelassen. Doch das Erbe hat sie ausgeschlagen sowie eben jeder andere auch.

Meine Bekannte fragt sich nun, ob sie das melden muss oder ob das nicht damit gemeint ist. Von einem Erbe will das entsprechende Familienmitglied ja auch nichts gewusst haben, aber ist es nicht trotzdem dann verboten, sich erst einmal an das Wertvolle zu schaffen machen und dann beim Amtsgericht das Erbe auszuschlagen? Also muss nicht alles unberührt bleiben, bis diese Sachen geregelt sind?

Muss meine Bekannte das also nun dem Gericht melden oder wie seht Ihr das?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Kann sie es auch nachweisen? Ansonsten kommen einfach andere Anschuldigungen zurück und das Jobcenter sperrt das Geld bis zur Klarstellung. Die Dame gewinnt nichts durch ihre Ehrlichkeit, kann aber viel verlieren. Weiß das Jobcenter überhaupt schon von dem Erbe und der Ausschlagung? Außer Ärger bringt es ihr nichts.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ja, sie hat dem Job Center Bescheid gegeben und die waren einverstanden, weil sie nachweisen konnte, dass er eben hoch verschuldet ist. Das war schon zu Lebzeiten seit Jahrzehnten wohl bekannt.

Durch diese Belehrung am Ende hat sie jetzt halt nur Angst, weil sie weiß, dass die Tochter des Verstorbenen sich am Konto und an Wertigkeiten wie Anlage usw. in der Wohnung zu schaffen machte, dass sie dadurch auch Ärger kriegen kann.

Da sie aber keine Nachweise, außer mehrere Familienmitglieder hat, die das mit gesehen haben, ist es ihr irgendwie nicht ganz geheuer. Deswegen weiß sie wohl jetzt nicht, was sie eigentlich tun soll oder ob sie das einfach so lassen soll, weil sie ja keine Nachweise dafür hat, außer, dass sie es alle mit erlebt haben.

Doch da liegt der Verdacht nahe, dass am Ende heißt, Aussage gegen Aussage. Und als ob die jetzt an der Bank die Kameras prüfen, welches Familienmitglied da jetzt für ein verschuldetes Erbe noch die paar Kröten vom Konto geholt hat, das kann ich mir nicht vorstellen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Sollte es nachzuweisen sein, sollte man dies schon melden. Immerhin ist das bestimmt nicht rechtens. Allerdings kann man so etwas auch nicht immer gut nachweisen. Gerade wenn jemand mit einen Schlüssel in die Wohnung geht und dann ein Sparbuch und Wertgegenstände entwendet wird das nur bedingt nachvollziehbar sein, zumal ein Sparbuch von jedem geplündert werden kann.

Man darf mit Ausschlagen des Erbes nicht mal mehr die Wohnung betreten oder diese kündigen, so viel ich weiß. Deswegen sollte man es schon melden, wenn da etwas entnommen wurde, was nicht hätte weggenommen werden sollen. Allerdings muss man es auch nachweisen und das ist nicht immer so leicht, wie schon erwähnt.

Letztendlich könnte das aber auch zu einem langen Streit führen, denn ohne Nachweis steht es Aussage gegen Aussage und ob man sich nun auch mit der Familie oder den Bekannten verkrachen will ist ja auch so eine Frage.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Kätzchen14 hat geschrieben:Doch da liegt der Verdacht nahe, dass am Ende heißt, Aussage gegen Aussage. Und als ob die jetzt an der Bank die Kameras prüfen, welches Familienmitglied da jetzt für ein verschuldetes Erbe noch die paar Kröten vom Konto geholt hat, das kann ich mir nicht vorstellen.

Was in der Wohnung passiert, dürfte keinen interessieren. Da mache ich mir wenig Sorgen. Bei Banken sieht es anders aus. Die sind in der Haftung, an wen das Geld nach dem Tod geht. Die verlangen die Sterbeurkunde und den Erbschein, wenn die etwas auszahlen sollen. Und die haben sehr gute Kameras und lassen sich alles bestätigen. Spätestens sobald neue Erben oder ein Verwalter die Kontoauszüge sehen will, gibt es Ärger. Die Banken speichern solche Videos solange bis kein Widerspruch möglich ist. Dies sind meines Wissens nach 6 Wochen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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