Müssen H4-Empfänger Erbgebühren zahlen?

vom 15.07.2019, 18:08 Uhr

Eine Bekannte wie in diesem Thread bereits erwähnt, muss wohl zum Amtsgericht, um ein Erbe auszuschlagen. Ebenso ihre Kinder (eines minderjährig).

Schon nach dem Schreiben und durch die Informationen innerhalb des Schreibens sowie durch das Telefonat mit der Bearbeiterin wurde auf etwaige Gebühren von 30,- Euro pro Person hingewiesen. Meine Bekannte bekommt allerdings Hartz IV, sodass auch diese Summe für sie zu viel ist und sich fragt, ob es möglich wäre, durch die Vorlage des Hartz-IV Bescheids nicht die Gebühren zahlen zu müssen?

Kennt Ihr Euch mit dem Erbangelegenheiten vielleicht aus und wisst, ob Hilfeempfänger die Gebühren entrichten müssen, trotz ihrer Armut und wenn sie den H4-Bescheid einreicht?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ja, die Kosten müssen aufgebracht werden. Für die Gerichtsgebühren bei einer Erbausschlagung gibt es keine Verfahrenskostenhilfe. Denn es gibt kein Verfahren, es wird lediglich die Erklärung aufgenommen. Aber Ratenzahlung ist drin, wenn man die Kosten nicht auf einmal stemmen kann. Daher Einkommensnachweise bereithalten.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Hier in Niedersachsen war es bis 2016 so, dass man die Gebühren bei Bedürftigkeit auch mittels Prozesskostenhilfe aufbringen konnte, wurde aber 2017 abgeschafft. Nun weiß ich nicht, ob das eine bundesweite Regelung war oder ob es in anderen Bundesländern noch möglich ist.

Es ist bei Überschuldung übrigens nicht unbedingt nötig, das Erbe auszuschlagen. Eine Alternative wäre auch die Nachlassinsolvenz, die ähnlich unkompliziert ist. In dem Fall bleibt man Erbe, wird aber von allen Schulden des Verstorbenen befreit. Das ist zum Beispiel nützlich, wenn man Verträge des Verwandten übernehmen will.

Weiterhin sollte man wissen, dass die Erbausschlagung hinfällig erklärt werden kann, wenn man sich auch nur einen einzigen Gegenstand des Toten aneignet und das Gericht hiervon erfährt. Das gilt dann als konklusive Handlung, die als Willenserklärung gedeutet wird. Ich habe mir allerdings auch eine Menge aus dem (materiell wertlosen) Haushalt meines Vaters angeeignet, trotz Erbausschlagung. Der Vermieter hätte alles nur in die Tonne gekloppt, das war mir zu schade und er war froh über weniger Arbeit. Ist aber nicht rechtens und nicht zu empfehlen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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