Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe übertragen?

vom 25.02.2019, 09:18 Uhr

Die meisten werden mitbekommen haben, dass es in Deutschland das so genannte Bestellerprinzip gibt. Seit einigen Jahren ist es so, dass die Person den Makler bezahlen muss, der den Makler engagiert hat. Also wenn der Vermieter den Makler beauftragt, muss der ihn auch bezahlen. Früher haben oftmals Vermieter den Makler engagiert, aber die Kosten mussten immer die Mieter tragen.

Nun überlegt Bundesjustizministerin Katarina Barley, ob man dieses Prinzip nicht auch auf den Kauf bzw. Verkauf von Immobilien anwenden könnte. Bei Immobilienverkäufen ist es so, dass in der Regel die Käufer die Maklergebühr von 7,14 Prozent der Kaufsumme zahlen. Ihrer Ansicht nach würde dies junge Menschen und Familien finanziell unterstützen. Wie denkt ihr darüber? Meint ihr, dass es Zeit wäre, das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe zu übertragen? Wird Barley sich durchsetzen können?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich finde im Grunde auch, dass derjenige zahlen sollte, der denjenigen auch bestellt und nicht der, der am Ende eine Immobilie kauft und gar mietet. Wo kommen wir eigentlich hin? Das wäre so, als wenn mein Vermieter am Haus etwas repariert, aber ich den Service bezahlen muss. Jedenfalls ist es bei uns nicht so, deswegen würde es mich verwundern. Gängige Reparaturkosten sind bei uns in den Nebenkosten enthalten, bis auf Türöffnungen. Das macht die Nebenkosten etwas höher, aber so können wir Toiletten tauschen lassen, Heizungen, Fenster reparieren lassen und das kostenlos.

Ich finde es wirklich nicht Okay, wenn immer der Käufer oder Mieter oftmals auf den Kosten sitzen bleibt. Ich meine, wie oft sind es Wohnungsgesellschaften, die ihre Wohnungen anpreisen mit Makler? Die verdienen teilweise Millionen pro Jahr, aber der Kunde soll dann noch die Makler Gebühr bezahlen? Das ist schon irgendwo auch dreist und kann gerade Jungeigentümer echt erschrecken sowie die finanziellen Ausgaben erhöhen, um dann wieder bei der Renovierung zu sparen. Das muss doch nicht sein.

Wenn man sich darauf nicht einigen kann, dann sollte man vielleicht Hälfte & Hälfte machen, das wäre auch schon ein Gewinn. Aber ich bleibe eigentlich bei der Meinung, dass die Bestellerprinzipien auch hier gelten sollten. Das wäre mir jedenfalls lieb und vielen Betroffenen sicherlich auch.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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