Studiengebühren bei der Einschreibung

vom 23.07.2009, 12:30 Uhr

Hallo!

Ich habe von einer Fachhochschule die Antwort bekommen, dass ich für das kommende Semester angenommen bin und mich an einem bestimmten Tag einschreiben soll. An diesem Tag würde ich dann auch eine Zahlungsaufforderung bekommen, dass ich die Studiengebühren zu bezahlen habe. Allerdings liegt dieser Termin sehr früh, sodass ich zu dem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob ich vielleicht an meiner Wunschuni genommen werde. Die FH ist für mich eigentlich bloss die zweite Wahl, sollte es an der Uni nicht klappen.

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich mich bei der FH einschreiben sollte oder nicht. Denn ich weiß ja nicht, ob ich an der Uni genommen werde oder nicht und solange würde ich mir gerne die andere Möglichkeit offenhalten.

Außerdem würde ich gerne wissen, wie das mit den Studiengebühren bei der Einschreibung funktioniert. Was passiert, wenn man die Studiengebühren nicht sofort bezahlt? Wird man dann sofort wieder exmatrikuliert oder bekommt man erstmal Mahnung etc.? Oder sollte man die Studiengebühren sofort bezahlen und bekommt sie evt. zurück, sollte man sich doch entscheiden, woanders zu studieren?

Gruß,
B.

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also normalerweise ist es so, dass du gar nicht erst immatrikuliert wirst, wenn du die Gebühren nicht bezahlst. Das solltest du also bis zu der im Brief genannten Frist tun, sonst verfällt deine Zulassung.

Du kannst dich auch erstmal zur Sicherheit an der FH immatrikulieren (mit Studiengebühren) und falls du an der Wunsch-Uni genommen wirst, kannst du dich direkt wieder exmatrikulieren. Die Semestergebühren erhälst du dann zurück - u.U. behält die FH davon einen gewissen Betrag als Verwaltungskosten ein, die Höhe ist unterschiedlich und die kannst du auf der Website der FH nachlesen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Wie das bei euch genau gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen. Ich weiss nur, wie es bei uns an der FH immer war: Man bekommt, wenn man es versäumte, die Studiengebühren zu bezahlen, keine Zahlungsaufforderung. Bis zu einer bestimmten Frist hatte man noch die Chance sie zu bezahlen mit Mahngebühren, hat man das dann auch versäumt (es gab keine Aufforderung), wurde man automatisch exmatrikuliert. Das wars dann einfach.

Die Studiengebühren haben ja auch einen bestimmten Sinn und das ist der, den du gerade beschreibst: Leute nehmen an einem Bewerbungsverfahren teil und 'besetzen' einen Platz, wollen aber vielleicht woanders hin, wissen dort aber nicht, ob sie genommen werden. Solange besetzen sie diesen Platz aber weiterhin und die FH hat nicht die Möglichkeit zu erfahren, ob diese Person wirklich kommen möchte oder ob es eher die 300. allerletzte Möglichkeit gewesen war, falls sonst gar nichts klappt. Das ist unfair und du nimmst so anderen Leuten, die ernsthaftes Interesse an diesem Studienplatz haben, die Chance angenommen zu werden. Deshalb gibt es auch die Studiengebühren: Zahlst du eben nicht, wirst du nicht eingeschrieben und dein Platz wird frei.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich kenne das so, dass man einen Antrag stellen kann und dann die gezahlten Studiengebühren wieder zurück bekommt. Das klappt am besten dann, bevor das Semester angefangen hat. Du könntest den Antrag also schon Mitte September stellen und hättest dann keine Probleme und würdest (zumindest an meiner Alma Mater war das so, keine Ahnung wie andere Unis das regeln) dann alles wieder bekommen. Im September wirst du ja schon wissen, ob du an deiner Wunsch-Universität genommen wirst, also ist das Risiko ziemlich gering.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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