Verantwortlichkeiten bei Schimmelschaden durch Laub
Familie R. ist im Frühjahr in eine neue Wohnung gezogen. Es kündigte sich Nachwuchs an und die vorherige Wohnung war einfach zu klein für drei Personen. Nun wohnt die kleine Familie in einer schönen Dachgeschosswohnung und fühlt sich grundsätzlich auch wohl.
Seit dem es nun Herbst wird und die Blätter von den Bäumen fallen und das Wetter generell feuchter und kälter ist, ist ein Schimmelschaden im Kinderzimmer zu sehen. Frau R. hat zufällig die Vormieterin getroffen, die erzählte, dass auch sie ähnliche Probleme hatte, weil das Fenster wohl nicht richtig schließt. Da sie ausziehen wollten, hätten sie sich aber nicht mehr dringender drum gekümmert, aber den Vermieter vor ihrem Auszug darauf noch mal hingewiesen.
Der Vermieter wurde von Familie R. natürlich auch schon informiert. Der teilte erst mal mit, dass es solche Probleme nie gab und auch die Vormieter nie Schimmelprobleme gehabt hätten. Das Ehepaar erwähnte die Aussage der Vormieterin erst mal nicht. Aber sie machten den Vermieter halt mehrfach auf den Schimmelschaden aufmerksam.
Irgendwann meinte der Vermieter nun, dass durch den großen Baum, der sehr nah am Haus steht und das herabfallende Laub eben Feuchtigkeit eindringt. Das Problem könnte Familie R. beheben, wenn sie das Laub aus der Dachrinne entfernen würden.
Familie R. findet es recht eigenartig, dass sich Schimmel in Räumen durch Laub, welches draußen fällt, entstehen kann. Aber sie fragen sich, ob sie wirklich verpflichtet sind Laub aus der Dachrinne zu entfernen? Ist das nicht eigentlich Aufgabe des Vermieters?
Ich wohne auch in einer Dachgeschosswohnung. Die Nachbarn unter mir hatten irgendwann das Problem, dass ihre Fenster bei jedem Regen total dreckig wurden. Da gab es wohl irgendein Problem mit der Regenrinne. Da der einzige Speicherzugang hier im Haus in meiner Wohnung ist, musste mein Vermieter mich bitten, da man nur durch den Speicher aufs Dach kommt.
Wie sich herausstellte, kam man an die betroffene Stelle nur durch mein Wohnzimmer. Aber mein Vermieter hat ausnahmsweise nicht selbst versucht den Schaden zu beheben, sondern gleich eine Firma beauftragt. Die haben den Schaden auch relativ schnell repariert. Allerdings haben sie schon Dreck in meinem Wohnzimmer hinterlassen. Aber das war immer noch besser, als wenn ich als Mieterin hätte den Schaden beheben sollen.
Ich würde bei Arbeiten am Dach nie selber tätig werden wollen. Dafür ist mir das Unfallrisiko viel zu hoch. Damit würde ich auch gegenüber dem Vermieter im beschriebenen Fall argumentieren.
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