Kein Zuschuss für Nachhilfe für Kinder aus Hartz IV Familien

vom 12.05.2010, 11:54 Uhr

Obwohl eigentlich festgestellt wurde, dass die Regelsätze für Hartz IV Empfänger gerade Kinder und Jugendliche besonders benachteiligen und ihnen die Chance nehmen, an einem "normalen" Leben teil zu nehmen (oder die Weichen zu stellen, später selbst eben nicht in dem System "unter zu gehen"), und obwohl gerade immer wieder hingewiesen wird, dass man eben solchen Menschen helfen muss, um aus der Hartz IV Falle zu entkommen, gibt es nun ein gegenteiliges (für mich spektakuläres) Urteil. Ich bin jetzt auch kein Jurist und kenne die gesamte Urteilsbegründung nicht, aber die Zusammenfassung schockiert mich zusätzlich zu dem Urteil selbst.

Es hat offenbar eine betroffene Familie einen Zuschuss für Nachhilfestunden beantragt, weil die Tochter auf dem Gymnasium (Kind aus einem Hartz IV Umfeld) Hilfe in den Fächern Deutsch und Mathematik gebraucht hätte. Die Empfehlung zur Nachhilfe gaben übrigens auch die Lehrer - es war also keine bloße Idee der Schülerin oder ihrer Familie!

Jetzt hat das in dem Fall zuständige Sozialgericht in Bremen entschieden, dass der Antrag zu Recht von der Arge abgelehnt worden ist! Das allein stellt eigentlich schon fast einen Skandal dar, weil das Geld hier ja zweckgebunden angefordert wurde und das Bundesverfassungsgericht ja gerade in dem Bereich die Ungleichheit der Chancenverteilung festgestellt hatte. Außerdem ist es ja Sinn und Zweck der Arge mit der Unterstützung den Bedürftigen die Möglichkeit zu schaffen, aus der Abhängigkeit der Sozialleistung zu entkommen. Das geht u.U. durch Repression, bis die Menschen eben entnervt aufgeben und nur noch dahinvegetieren oder aber auch durch das Schaffen der Möglichkeit, sich z.B. über Bildung ein Leben außerhalb der Hilfsleistungen (also ein normal-bürgerliches Leben) aufzubauen.

Hier aber urteilt das Gericht, dass einem solchen Antrag nicht nachgekommen werden muss, weil die Nachhilfe nichts Außergewöhnliches darstellt. Offenbar nehmen ca. 1/3 der Gymnasiasten Nachhilfe, und damit ist dies eine normale Sache. Leider aber wird diese offenbar "normale Sache" nicht im Regelsatz ausreichend gewürdigt und obwohl man anerkennt, dass Nachhilfe dazugehört, wird bedürftigen Familien diese Möglichkeit genommen.

Hier verstehe ich aus Außenstehender das System nicht ganz und frage mich, wie die Sachverwalter (nicht nur der Richter, sondern die Sachbearbeiter in der Arge) ihre Arbeit sehen bzw. welches Ziel sie glauben, verfolgen zu müssen. Denn wenn es eine sinnvolle Möglichkeit gibt, Menschen zu fördern und ihnen zu zeigen, dass man daran interessiert ist, sie im sozialen Gefüge der Gesellschaft steigen zu sehen, dann doch hier!

Was Rot-Grün hier geschaffen hat, ist eigentlich noch nicht mal mit der Sozialpolitik der Ära Kohl zu vereinbaren. Und wer heute dessen Sozialgesetzgebung fordert, der gilt schon als Kommunist. Zeiten sind das ... :twisted:

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Da kann ich Dir nur zustimmen, das ist geradezu eine "Sauerei". Denn gerade die Kinder aus Familien, die doch Hartz IV beziehen, leiden doch darunter. Mal abgesehen von den möglichen Folgen für das Kind und seine Zukunft, sollte man doch ganz klar sehen, dass Nachhilfe schon gut Geld kostet.

Ich habe Nachhilfe gegeben und das zu einem Preis, der vor Jahren schon günstiger war, als bei der Schülernachhilfe oder auch vielen anderen guten Schülern. Allerdings ist man da dann doch auch bei zwei Stunden in der Woche, die meines Erachtens schon gebraucht werden, um wirklich etwas zu verändern, bei heute wohl 20 Euro. Im Monat also 80€ einfach mal so zusätzlich als Ausgabe. Dass das einer Familie, die wirklich arm dran ist (es gibt ja immer Ausnahmen) zuviel ist, wundert mich nicht.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also grundsätzlich finde ich dieses Urteil sehr gut. Ich kann immer nicht nachvollziehen, warum man jetzt plötzlich die Geldschatulle aufmachen soll, nur weil jemand unter eine bestimmte knallhart gezogene Einkommensgrenze fällt.

Mir geht es dabei keineswegs darum, dass Kinder aus HartzIV-Familien nicht gefördert werden sollen. Aber was ist denn mit Kindern aus einkommensschwachen Familien, die nur knapp über dem Regelsatz liegen oder sogar darunter, aber keine Aufstockung beantragen, weil sie nicht vom Amt leben wollen. Die würde man damit auch gleich wieder ausgrenzen und somit eine soziale Ungleichheit schaffen.

Es geht mir da doch etwas auf den Sack, dass gewisse Bevölkerungsgruppen besondere Rechte bekommen sollen, nur weil sie selber nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Wenn man eine gerechte Kinderbetreuung will, dann soll man lieber das Geld verwenden, um alle gleichermaßen fördern zu können. Zumal ich mir sogar vorstellen könnte, dass das nicht mal teurer wird. Wer würde denn bei einer Nachhilfe dafür garantieren können, dass diese auch wirklich qualifiziert ist, wenn sich jeder das aussuchen könnte und man gerade dank Staatsunterstützung eh nicht selber dafür aufkommen muss?

Sinnvoller fände ich es daher, wenn man entweder über einen Zuschuss, aber eben keineswegs eine Komplettübernahme reden würde oder gleich ganz das Geld verwendet um in den Schulen für Förderprogramme zu sorgen. An meiner Schule (und das ist nun auch noch keine 10 Jahre her), gab es in wichtigen Fächer Förderunterricht, den jeder nutzen konnte, der es wollte, egal aus welcher Familie man kam. Damit könnte man mit wesentlich weniger Personalaufwand deutlich mehr Kinder fördern. Zudem hätte man dabei qualifiziertes Personal und könnte auch auf den aktuellen Stoff eingehen. Also wenn man Geld in die Hand nimmt, würde ich so eine Lösung wesentlich sinnvoller finden.

Ansonten kann ich auch immer die ganze Argumentation nicht nachvollziehen, wenn es heißt, dass wäre gar nicht im Regelsatz enthalten. Gut das mag an sich stimmen. Aber durch die bisher praktizierte prozentuale Umrechnung kommen auch im Regelsatz für Kinder Dinge wie Tabakkonsum vor oder Geld für einen Telefonanschluss, den ja schon die Eltern erhalten und solche Sachen. Aber es raucht ja nun nicht jeder ALG-II Empfänger, genauso wenig wie es in einer vierköpfigen Familie vier Telefonanschlüsse geben wird.

Das sind pauschale Annahmen, die aus Statistiken herausgenommen werden. Was im Endeffekt jeder mit dem Geld macht ist doch seine Sache. Weniger rauchen, einen günstigen Telefonanbieter und so weiter.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich finde es ehrlich gesagt auch gut, dass die Ablehnung bestätigt wurde. Aus welchen Grund sollte die Nachhilfe denn bezahlt werden? Im Endeffekt könnte das doch sogar dazu führen, dass man damit besser gestellt ist, als jemand der arbeiten geht. Natürlich ist es gut, wenn Kinder gefördert werden, ganz klar. Aber mal ehrlich, wer bezahlt denn den anderen Kindern die Nachhilfe?

Ich bin alleinerziehend, verdiene zwar nicht ganz schlecht, aber trotzdem ist es für mich nicht ohne weiteres so einfach, mein Kind zur Nachhilfe zu schicken. Eine Weile ging er zur LOS, weil seine Rechtschreibung mehr als zu wünschen übrig lies. Dort haben wir nur die Hälfte der eigentlich üblichen Stunden genommen und es kostete mich trotzdem noch ca. 80,00€ im Monat. Das lege ich auch nicht mal eben so hin, ohne anderweitig Abstriche machen zu müssen. Die vollen Stunden und damit das doppelte an Geld, hätte ich mir schon gar nicht mehr leisten können. Also, wer zahlt denn meinem Kind so etwas? Warum sollte es einem anderen Kind gezahlt werden?

An den meisten Schulen gibt es ja auch kostenlose Programme zur Nachhilfe oder anderweitiger Förderung. Dann soll doch bitte lieber so etwas ausgebaut werden. Von solchen Maßnahmen hätten dann auch alle Schüler etwas.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Sinnvoller fände ich es daher, wenn man entweder über einen Zuschuss, aber eben keineswegs eine Komplettübernahme reden würde

Um was es im konkreten Fall ging, ist mir nicht bekannt. Aber das Urteil sagt ja aus, dass ein Zusatz (egal ob für eine volle Übernahme oder nur einen Teil) abgelehnt werden darf/soll.

Klehmchen hat geschrieben:gab es in wichtigen Fächer Förderunterricht, den jeder nutzen konnte,

Das hat Deine Schule trotz G8 und Ganztagesangeboten leisten können? Oder muss man davon ausgehen, dass es seit der Zeit keine Entwicklungen gab, die das nachhaltig und negativ beeinflussen hätten können?

Klehmchen hat geschrieben:Damit könnte man mit wesentlich weniger Personalaufwand deutlich mehr Kinder fördern.

Sorry, aber auch zu dieser Zeit sollte klar gewesen sein, dass Förderunterricht besser ist, wenn sich die Zahl der zu fördernden in Grenzen hält. Das andere passiert ja in der Klasse.

Klehmchen hat geschrieben:Gut das mag an sich stimmen.

Dürfte ja auch leicht nachprüfbar sein. Und hier haben die Regelmacher einfach mal viele Punkte der Lebenswirklichkeit ausgeblendet. Schließlich handelt es sich auch um Regeln, die in letzter Instanz für den Arbeitsmarkt entwickelt wurden. Und auch daher kamen die Überlegungen für die Regelleistungen.

Klehmchen hat geschrieben:den ja schon die Eltern erhalten und solche Sachen.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Noch nicht mal bei den Regelsätzen. Kinder kosten weniger, daher ist der Satz auch geringer. Die Punkte sind also NICHT enthalten!

Klehmchen hat geschrieben:Weniger rauchen, einen günstigen Telefonanbieter und so weiter.

Womit wir wieder das Wort Menschenwürde bemühen müssten. Zu Lebensmittelmarken ist es ja bis jetzt nur bei Asylbewerbern gekommen. Aber die Zeiten ändern sich ja.

ChaosXXX hat geschrieben:Im Endeffekt könnte das doch sogar dazu führen, dass man damit besser gestellt ist, als jemand der arbeiten geht.

Ist denn tatsächlich der Neid der anderen auf die, die am Existenzminimum leben und als Bittsteller Schikanen über sich ergehen lassen müssen, letztlich das einzige Argument? Das es auf jeden Fall - staatlich sanktioniert - immer welche geben muss, denen es noch schlechter geht (und man darauf achtet, dass es ihnen schlechter gehen muss), weil man nur so sein eigenes Schicksal ertragen kann? :?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Ist denn tatsächlich der Neid der anderen auf die, die am Existenzminimum leben und als Bittsteller Schikanen über sich ergehen lassen müssen, letztlich das einzige Argument? Das es auf jeden Fall - staatlich sanktioniert - immer welche geben muss, denen es noch schlechter geht (und man darauf achtet, dass es ihnen schlechter gehen muss), weil man nur so sein eigenes Schicksal ertragen kann? :?

Also bitte. Das hat so überhaupt nichts mit Neid zu tun. Und es hat auch nichts damit zu tun, dass es anderen schlechter gehen muss, damit ich mein Leben "ertragen" kann. Das ist nun wirklich an den Haaren herbei gezogen und völliger Blödsinn.

Und ich sehe auch nicht, wo Leute, die von Sozialleistungen leben Bittsteller sind. Natürlich muss man Anträge stellen, Nachweise über irgendwelche Dinge bringen usw. usf. Aber ist das denn so schlimm und falsch? Wenn jemand etwas zu steht, soll er dies auch bekommen. Aber dann kann man auch verlangen, dass er dafür etwas tut. Das sind eben die Anträge. Ich muss auch etwas tun, damit ich mein Geld bekomme.

Nur sollte man eben nicht für alles die Möglichkeit haben Anträge zu stellen. Und wenn es eben soweit geht, dass man als Nicht-Leistungsempfänger im Endeffekt schlechter gestellt ist, dann finde ich das einfach nicht richtig.

Mein Kind ist gerade zur Klassenfahrt. Dafür musste ich auch 120,00€ bezahlen. Ich kann das nicht beim Amt beantragen. Das fällt aber nur einmal im Jahr an und es ist gut, wenn Kinder eben mit fahren können. Aber trotzdem fällt es mir auch nicht so leicht, diese Fahrt zu bezahlen. Trotz Arbeit und Verdienst.

Nachhilfe fällt aber i.d.R. nicht nur einmal im Jahr an, sondern regelmäßig über einen längeren Zeitraum. Und ganz ehrlich gesagt sehe ich im Endeffekt nicht ein, warum ich (bzw. alle die Steuern zahlen), anderen Kindern die Nachhilfe finanzieren soll, die ich meinem eigenen Kind nicht problemlos zukommen lassen kann.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


So aus juristischer Laiensicht und Lehrersicht finde ich die Entscheidung des Gerichtes total hirnrissig! Ich jobbe auch als Nachhilfelehrer bei einem dieser Institute und deshalb weißich, dass es hier im Raum Berlin absolut nichts ungewöhnliches ist, dass Kinder von der ARGE Nachhilfegutscheine bekommen. Die Arge rechnet dann mit der Nachhilfeschule direkt ab.

So aus juristischer Laiensicht finde ich das ein totales Unding, dass die Vertreter des Staates sagen, dass ein Kind x, das in Berlin / Brandenburg wohnt diese Rechte hat, und ein Y Kind, das in einem anderen Bundesland das nicht bekommt. Wo ist denn da die wasserdichte Begründung? Entweder ist es möglich, dass die ARGE das zahlt oder nicht. Alles andere riecht mir sehr nach Willkür.

Es ist auch total kurzsichtig, dass man solchen Kindern, die lernwillig sind, keine entsprechende Förderung zukommen lässt. Ich finde es toll, wenn sich Kinder aus Hartz-4 Familien nicht entmutigen lassen und lernen wollen. Das ist heute leider sehr selten geworden, dass Kinder lernen wollen. Bei der Erziehung ist es leider auch so, dass das Umfeld die Charakterentwicklung eines Kindes ganz doll mit prägt, deshalb auch einige kleine Kinder heute schon antworten: Wenn ich groß bin will ich Harzt-4 werden, wie meine Eltern.

Auf lange Sicht ist es für den Steuerzahler billiger, wenn mehr Kinder eine vernünftige schulische Ausbildung und Qualifikationen haben und später nicht komplett der Allgemeinheit auf der Tasche liegen.

Andererseits könnte man auch fragen, warum nicht schon längst überall flächendeckend Ganztagsschulen eingeführt sind. Dann wären solche Dinge wie bezahlte Nachhilfe nicht mehr so dringend notwendig. Das ist nämlich einer meiner Hauptkritikpunkte an unserem Bildungssystem, dass Kinder aus wohlhabenden Elternhäusern weit weit bessere Chancen auf einen guten Abschluss haben, auch wenn die Intelligenz alleine nicht so weit gereicht hätte.

Fazit: ich finde es vollkommen falsch geurteilt, Kinder aus sozial schwachen Familien die Last tragen zu lassen, dass das Schulsystem mies ist. Und wenn wir hier von der Verschwendung von Steuergeldern unterhalten, muss ich sagen, dass Bildung nie eine Verschwendung von Steuergeldern sein kann. Da fallen mir schon ganz andere Dinge ein: Die immensen Kosten für den Kriegseinsatz in Afghanistan, Schlampereien beim Autobahnbau, Massive unterstützungen für bankrotte EU-Länder usw.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Ich bin jetzt auch kein Jurist und kenne die gesamte Urteilsbegründung nicht, aber die Zusammenfassung schockiert mich zusätzlich zu dem Urteil selbst.

Um dann mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen, denn die Zusammenfassung lässt da mal wohl die entscheidenden Fakten, warum es in diesem Fall keine Beihilfe gab weg:
- das Kind war nicht versetzungsgefährdet
- das Kind bereitete sich nicht für eine weiterbildende Schule vor
- die familiäre Lage ist entspannt

Laut Ansicht der Richter hat der 17jährige Schüler lediglich "normale Schulschwierigkeiten" wie sie jeder mal hat, wenn er in einem Fach nicht sonderlich hell glänzt. Diese sind nicht so gravierend, dass er deswegen nicht versetzt werden würde (deshalb: normal).

Heißt: Kinder aus ALG II Familien können die Nachhilfekosten erstattet bekommen wenn sie entweder versetzungsgefährdet sind oder sich für eine weiterführende Schule vorbereiten und/oder es unter familiären Problemen leidet. Das war alles hier nicht der Fall.

derpunkt hat geschrieben:Das allein stellt eigentlich schon fast einen Skandal dar, weil das Geld hier ja zweckgebunden angefordert wurde und das Bundesverfassungsgericht ja gerade in dem Bereich die Ungleichheit der Chancenverteilung festgestellt hatte.

Eben nicht - denn das Geld wurde vielleicht zweckgebunden für die Nachhilfe angefordert, nur ist die Nachhilfe an sich laut Ansicht des Gerichtes nicht erforderlich. Sprich: Nachhilfe nicht nötig, Zweck entfällt, Besuch der Nachhilfe freiwillig.

Sicher ist das eine Form der Benachteiligung, da Schüler aus gutem Haus auch bei einer 2 vielleicht schon Nachhilfe bekommen wo sie ALG II Kindern verweigert wird. Aber die Chancengleichheit bezieht sich hier mehr darauf, dass es einem ermöglicht wird, einen höheren Bildungsabschluss zu erzielen und nicht einen auf 1,0 Niveau dank staatlicher Hilfe.

Außerdem ist das Urteil des SG Bremen (AZ 23 AS 409/10 ER) noch lange nicht rechtskräftig, ich nehme aber an, dass es nicht revidiert wird. Denn im Kern liegt es eben richtig.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Das hat Deine Schule trotz G8 und Ganztagesangeboten leisten können? Oder muss man davon ausgehen, dass es seit der Zeit keine Entwicklungen gab, die das nachhaltig und negativ beeinflussen hätten können?

Meine Schule hatte da noch kein G8, sondern das hirnrissige 9 jährige Gymnasium aus dem Westen übernommen, weil es hipp war. Ganztagesangebote waren dafür eher bescheiden, da die Bildungsausgaben zu der Zeit (wie eigentlich auch heute) hinter vielen anderen Ausgaben zurückstecken mussten. Ich glaube aber heute wird sowas auch an meiner alten Schule nicht mehr angeboten. Hat aber auch was mit der kompletten Lehrerausbildung und der Vergütung zu tun.

Sorry, aber auch zu dieser Zeit sollte klar gewesen sein, dass Förderunterricht besser ist, wenn sich die Zahl der zu fördernden in Grenzen hält. Das andere passiert ja in der Klasse.

Jaja immer schön schwarz und weiß denken. Zwischen einer Nachhilfe die zu Hause für ein einzelnes HartzIV-Kind stattfindet und einer Nachhilfe im Klassenverband von 25 Schüler liegt doch schon noch einiges. Und im Bereich von 5-10 Schülern dürfte eine Nachhilfe doch noch einen sehr starken Effekt erzielen. Schau dir doch mal die Klassenstärken an Privatschulen an und dann wundert man sich da auch nicht mehr, warum man da selbst durchschnittliche Sekundarschüler bis zum Abitur mit durchziehen kann. Oder auch Klassenstärken an "Eliteschulen".

Dürfte ja auch leicht nachprüfbar sein. Und hier haben die Regelmacher einfach mal viele Punkte der Lebenswirklichkeit ausgeblendet. Schließlich handelt es sich auch um Regeln, die in letzter Instanz für den Arbeitsmarkt entwickelt wurden. Und auch daher kamen die Überlegungen für die Regelleistungen.

Soweit ich weiß gibt es ja bisher keine Berechnung für Kinder. Man nimmt den Regelsatz der Erwachsenen (in denen eben genau die von mir genannten Punkte enthalten sind) und nimmt davon je nach Alter des Kindes einen gewissen Prozentsatz. Genau das wurde ja von den Verfassungsrichter bemängelt. Und damit wären rein statistisch eben auch Ausgaben für Tabak oder Telefonanschlüsse und solche Dinge enthalten, nur eben mit einem etwas geringen Absolutanteil als beim Erwachsenen.

Im Endeffekt wollte ich damit ja auch nur sagen, dass ich es genau deswegen absolut unsinnig finde, immer wieder zu sagen, das und das ist ja gar nicht enthalten im Satz, da der ja bisher sowieso am wirklichen notwendigen Verbrauch bemessen wird.

Womit wir wieder das Wort Menschenwürde bemühen müssten. Zu Lebensmittelmarken ist es ja bis jetzt nur bei Asylbewerbern gekommen. Aber die Zeiten ändern sich ja.

Absoluter Unsinn in meinen Augen. Unwürdig ist es wenn ich dem Bittsteller auch noch vorschreibe, was er genau mit seinem Geld zu tun hat und was er davon zu kaufen hat. Hier zählt für mich die Selbstbestimmung, die auch einen großes Stück Menschenwürde darstellt. Natürlich muss es einen Betrag geben, von dem man leben kann. Aber was jeder damit am Ende macht, soll er doch selber entscheiden. Und wenn es dazu führt, dass man sagt man müsse rauchen und trinken und teure Lebensmittel kaufen, dann ist das eben so. Und wenn deswegen andere Dinge auf der Strecke bleiben ist man eben selber Schuld. Ist doch bei jedem anderen Menschen auch so. Mein Arbeitgeber schreibt mir doch auch nicht vor, was ich von meinem Geld zu kaufen habe. Und wenn ich mir was kaufen will, muss ich eben zusehen ob ich durch Mehrarbeit mehr Geld bekomme oder ob ich irgendwo Abstriche machen kann.

ChaosXXX hat geschrieben:Im Endeffekt könnte das doch sogar dazu führen, dass man damit besser gestellt ist, als jemand der arbeiten geht.

Ist denn tatsächlich der Neid der anderen auf die, die am Existenzminimum leben und als Bittsteller Schikanen über sich ergehen lassen müssen, letztlich das einzige Argument?

Auch diesen Punkt hatte ich ja schon angesprochen und du gehst keineswegs darauf ein. Es gibt genügend Arbeitnehmer, die eben keineswegs besser gestellt sind als HartzIV-Empfänger. Viele stehen sogar schlechter da, weil sie gar nicht wissen, welche Förderung sie beantragen könnten um die gleichen Förderungen zu erhalten. Mit deinem Standpunkt würdest du aber genau diese Leute völlig ausgrenzen und Arbeit würde sich nicht weniger lohnen.

Es geht hier ja keinesfalls die wirklich besser gestellten. Wer genug Geld hat, der wird sein Kind mit Sicherheit nicht auf Amtskosten zur staatlichen Nachhilfe schicken, sondern sich jemanden für zu Hause holen, der dementsprechend bezahlt werden will.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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