Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitsplatz

vom 18.08.2009, 22:35 Uhr

Als das mit dem Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitplatz kam war A erst total froh denn sein Chef und sein Kollege haben überall geraucht und das fand A immer schon schlimm. Aber seit dem Gesetz ist das immer noch so, keiner scheint sich dafür zu interessieren dass A den Dreck einatmen muss.

Was kann man als Arbeitnehmer tun damit man saubere Luft hat, oder ist es besser wenn A kündigt? Wo kann man sich Infos und auch Unterstützung holen?

» Doorbell » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,00 »



Bei mir in der Arbeit gab es das gleiche Problem. Ich habe in einem kleinen privaten Bildungsinstitut gearbeitet und meine Chefin hat auch sogar extrem geraucht! Mir wurde immer total schlecht, weil ich Rauch einfach nicht ausstehen kann. Zum Glück war ich zum großen Teil sowieso nicht in ihrem Büro, da ich ja in den Klassenräumen war.

Dennoch habe ich es insbesondere in dieser Situation, dass es ja ein Bildungsinstitut für Jugendliche war, erschreckend gefunden, dass sie dieses Gesetz einfach so ignoriert hat. Ich hatte das auch öfters bei ihr angesprochen und ich bekam immer als Antwort, dass sie die Chefin sei und sie kann rauchen wo sie will. Ja, meine Chefin war so ein richtig sympathisches Schmankerl. :wink:

Selbst als eine Arbeitskollegin schwanger wurde, hat sie nicht aufgehört. Totale Frechheit! Ich habe ihr Büro so gut es ging gemieden, was zur Folge hatte, dass sie sauer auf mich war, weil sie glaubte, dass ich mich nicht integrieren möchte, da ich die Pausen woanders verbracht habe. Lediglich zu den Teamsitzungen war ich gezwungener Maßen in ihrem Büro. Ich habe ihr auch erklärt, warum ich die Pausen nicht mehr im Bürobereich halte, aber da hatte sie kein großes Verständnis und war persönlich beleidigt.

Als ich dann schwanger wurde, habe ich so schnell wie möglich dafür gesorgt, dass ich in Frühkarenz ging. Ich habe die Situation meinem Frauenarzt erklärt und der hat mich dann zum Glück gleich in Frühkarenz geschickt.

Rein theoretisch kann man zur Arbeiterkammer gehen und sich beschweren und wer Lust hat sogar klagen. Mir war das zu umständlich und mir ist auch gesagt worden, dass das außer zusätzlichem Ärger mit der Chefin nicht viel bringen wird.

Wer in einem größeren Unternehmen arbeitet kann natürlich auch mal zum nächst höheren Chef wie zum Beispiel dem Betriebschef gehen und dort sein Problem deponieren. Ob das dann was bringt weiß ich leider auch nicht, aber es wäre zumindest einen Versuch wert.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Für den Nichtraucherschutz in den Betrieben gilt § 5 der Arbeitsstättenverordnung. Darin heißt es dass der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat um die nicht rauchenden Kollegen wirksam vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauches zu schützen. Dieser Passus gilt in allen Arbeitsstätten, egal ob sich diese in festen Gebäuden oder im Freien befinden. Ausnahmen gibt es nur für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr (Kneipen).

Wenn sich in deiner Firma dafür niemand zuständig fühlt kannst du dich an das Staatliche Amt für Arbeitsschutz beziehungsweise auch an die Gewerbeaufsicht wenden (die heißen überall anders, aber bitte nicht mit dem Gewerbeamt verwechseln). Diese Stellen sind auch angehalten solchen Beschwerden nachtzugehen selbst wenn sie anonym sind.

Natürlich wirst du dort auch umfassend beraten wenn du nicht gleich mit einer Beschwerde agieren willst. Wenn du mir schreibst in welchem Bundesland und welcher Stadt du arbeitest kann ich dir auch mit einer Adresse oder Telefonnummer aushelfen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Was passiert denn dann nach einer solchen Beschwerde? Kommt dann jemand und kontrolliert? Und dann kostet es eine Geldstrafe? Welche Folgen kann ein weiteres Ignorieren der Bestimmungen haben?

Was übrigens auch interessant wäre: Ist A der einzige Nichtraucher in der Firma, bzw. sind sie nur zu dritt in der Abteilung, dem Büro, etc.? Denn dann können sich die beiden "Übeltäter" ja sicherlich schon denken, wer sie da verpetzt hat, auch wenn es anonym passiert. Ich will damit nun nicht sagen, dass A sich das gefallen lassen sollte, aber die Frage ist eben, ob ihm das was bringt, wenn er der einzige ist, den es stört. Denn dann werden der Chef und der Kollege auch nach einer Geldstrafe sicherlich ungeniert weiter rauchen, weil sie eh der Meinung sind, sie müssten sich das nicht bieten lassen, oder so?

Welche Optionen hat A also wirklich, sich zu schützen? Vielleicht können hooker oder eatmyshorts das auch mal erklären, ihr scheint euch ja gut auszukennen. Denn ich bin da ein wenig skeptisch, dass das auch in kleineren Firmen mit starkem Unwillen wirklich funktioniert. Da hat man es in Großbetrieben glaube ich leichter.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Solch einer Beschwerde wird natürlich nachgegangen, dass ist ja unter anderem der Sinn dieser Behörde und dafür werden die Beamten ja auch bezahlt. Wenn der Beschwerdeführer aus verständlichen Gründen lieber anonym bleiben will wird es natürlich auch so gehandhabt.

Ich könnte mir vorstellen dass ein erfahrener Beamter nicht mit der Tür ins Haus fällt sondern irgend eine Sache zum Anlass nimmt um den Betrieb im Allgemeinen aufzusuchen. Die Gewerbeaufsichtsämter sind für den Vollzug des Arbeitsschutzes zuständig, ein Anlass lässt sich also immer finden. Es könnte zum Beispiel eine unangekündigte Arbeitszeitkontrolle sein, eine Unfallanzeige wo man noch mal nachfragen müsste, eine allgemeine Betriebsrevision oder zur Not auch nur das Vorbeibringen von irgendwelchem relevantem Informationsmaterial.

Weiterhin könnte ich mir vorstellen dass dieser Mitarbeiter zu einer Zeit kommt wo gerne geraucht wird, also nach dem Frühstückt oder nach dem Mittagessen. Zigarettenrauch riecht man immer, auch auf dem Flur oder man betritt die Zimmer um sich die Computerarbeitsplätze anzuschauen. Wenn es dann auffällt das dort geraucht wird ist eigentlich alles klar und die gesetzlichen Regularien nehmen ihren Lauf. Da der Beamte aber auch nur ein Mensch ist und sich nicht unnötig Arbeit macht wird er sicherlich nicht sofort die ganz große Keule hervorholen sondern erst nur die Instrumente zeigen. Das heißt, es wird versucht auf Einsicht zu setzen. In einem Revisionsschreiben wird dann darauf hingewiesen dass es verboten ist, dass es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt und man nur von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren abgesehen hat weil der Unternehmer zusicherte ab sofort den Nichtraucherschutz einzuhalten.

Sollte sich nicht an diese Absprache gehalten werden, so etwas wird dann auch nachkontrolliert, könnte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Da dies aber ein bischen aufwendig ist weil das Arbeitsstättenrecht keine direkten Ordnungsstrafen vorsieht müsste ein Umweg über ein anderes Gesetz als Krücke benutzt werden. Das funktioniert, ist aber langweilig und macht keinen rechten Spaß. Auch muss man immer damit rechnen dass der betroffene in Widerspruch geht und so etwas dann erst ewig vor dem Gericht verhandelt werden muss.

Um dieses zu Umgehen und auch um ein bischen Dramatik in die Sache zu bringen ist es besser eine Anordnung zu erlassen. Diese hat den Vorteil dass sie nicht aufschiebbar, also sofort zu vollziehen ist. Eine Anordnung kostet zwischen 250 und 500 Euro plus 25% Verwaltungsgebühren plus Auslagen wie Fahrgeld und ist damit nicht ganz billig. Zahlungsempfänger ist der Chef, niemand anderes. Auch hat der Beamte die Möglichkeit die Daumenschrauben noch etwas anzuziehen und gleichzeitig ein Zwangsgeld anzusetzen falls sich nicht daran gehalten wird. Ich könnte mir vorstellen dass so etwas zieht. Das Zwangsgeld ist dann bei Nichteinhaltung sofort fällig. Man könnte bei völlig renitenten Leuten dann das ganze Prozedere noch ewig wiederholen, sehr beliebt ist es auch mit der Festsetzung des Zwangsgeldes gleichzeitig ein erhöhtes Zwangsgeld für den nächsten Fall der Zuwiderhandlung anzukündigen. Das könnte man dann so lange betreiben bis man sein Ziel, die Einhaltung des Arbeitsschutzes, erreicht hat.

Das gilt übrigends für alle Rechtsgebiete, also auch welche die durch die Ordnungsämter und Co vollzogen werden. Wer so eine Zwangsgeldandrohung bekommt sollte sich wirklich rühren, sonst wird es teuer.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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