Wem gehört Obst an öffentlichen Orten?

vom 16.08.2009, 22:45 Uhr

Neulich habe ich beim Joggen beobachtet, älteres wie ein Ehepaar gerade damit beschäftigt war, die Brombeeren von einem wild wachsenden Strauch abzulesen. Dabei hatten sie ihren Jeep direkt neben dem Strauch geparkt und mehrer Körbchen dabei, von denen schon einige gefüllt waren. Nun frage ich mich: Darf man das? Der Strauch wächst an einem öffentlichen Radwanderweg am Rande eines Waldes. Im Prinzip müsste es ja eigentlich erlaubt sein,diese Beeren zu pflücken, da es sich ja um öffentlichen Besitz handelt.

Andererseits bin ich mir relativ sicher, dass es verboten ist, die Narzissen und Tulpen, welche oft auf Grünstreifen in den Städten gepflanzt werden, zu schneiden. Auch hierbei handelt es sich ja aber streng genommen um öffentlichen Grund und auch hier wird ja nicht die ganze Pflanze gestohlen, da die Blumenzwiebel im Boden verbleibt, sondern eben nur die Blüte abgenommen. Natürlich ist der Unterschied, dass die Blumen in der Absicht gepflanzt werden, die Stadt zu verschönern und der Brombeerstrauch einfach wild an dieser Stelle gewachsen ist. Zum Teil werden ja aber auch Obstbäume auf öffentlichen Flächen gepflanzt. Was ist denn mit deren Früchten?

Kennt sich vielleicht jemand mit der diesbezüglichen Rechtslage aus? Ist es wirklich erlaubt dieses Obst zu pflücken und, wenn ja, wie viel? Und wie sieht es aus, wenn jemand große sehr Mengen pflückt um diese dann weiter zu verkaufen? Gibt es dazu auch eine gesetzliche Regelung?

» Miss Marple » Beiträge: 113 » Talkpoints: 6,43 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Servus

Wild wachsende Beerensträucher an Waldrändern oder öffentlichen Rad- oder Wanderwegen darf man genauso abernten wie die berühmten Blaubeeren im Wald. So lange man da beim ernten keinen Flurschaden anrichtet, also ganze Äste abreißt oder die Büsche schwer schädigt, geht es in Ordnung. Bei uns ist ja zzum Beispiel jedes Jahr Heidelbeerfest, da rennt die halbe Umgebung in die Wälder und pflückt Beeren. Passionierte Beerenliebhaber holen sich auch die wilden Himbeeren und Brombeeren an den Waldrändern oder pflücken die Holundersträucher am Waldrand ab.

Anders sieht es mit den angelegten Pflanzungen in Parks und Grünanlagen aus. Das ist zwar auch öffentliches Eigentum, aber es ist gezielt für die Öffentlichkeit angebaut oder angepflanzt worden, damit alle sich an diesem Anblick erfreuen können. Das macht dann schon einen gravierenden Unterschied zu den wild wachsenden Pflanzen, deshalb ist es auch verboten, dort gemütlich ein Blumensträußchen zu pflücken.

EDIT: Hups, sorry, ich hatte das mit dem Obst übersehen.

Obstbäume und deren Früchte auf öffentlichen Flächen, das ist wohl so eine Sache. Da müsste man sich mal bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, ob es erlaubt ist, das Obst zu pflücken. Gegen einen einzelnen gefitzten Apfel oder eine Birne hat bestimmt niemand etwas, da wird wohl schon mal ein Auge zugedrückt. Ganz sicher darf man aber NICHT in großen Mengen da ernten, um das Obst zu verkaufen. Das fällt dann wohl schon unter Gewerbe und man würde ja da fremdes Eigentum verkaufen, was wohl schon unter Diebstahl fiele.

Wenn Obst, also zum Beispiel Äpfel oder Birnen, von einem solchen Baum herunter fallen, dann darf man das Fallobst aufheben, um es selbst zu essen, glaube ich. Aber wie gesagt - lieber erst mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, was da erlaubt ist. Die werden einen da nicht gleich durch den Wolf drehen, nur weil man sich wegen des Obstes erkundigt.

Benutzeravatar

» Haffpaff » Beiträge: 400 » Talkpoints: 0,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es ist leider eine fälschlicherweise grassierende Meinung, dass man Obst von irgendwelchen Bäumen oder liegendes Fallobst einfach so mitnehmen kann. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dies mal klarzustellen.

Bei Wiesen und Gärten, die durch eine Einzäunung oder ähnliches sofort als privat erkennbar ist, da ist wahrscheinlich jedem klar, dass man dort weder Obst von einem Baum pflücken noch auf dem Boden liegendes Obst (egal in welchem Zustand dieses ist) aufheben und einfach mitnehmen darf. Viele Obstwiesen - egal ob sie Privatleuten oder der Gemeinde gehören - sind aber gar nicht eingezäunt, sodass man hier auf’s erste gar nicht erkennen kann, wer der Eigentümer ist. Aber selbstverständlich gibt es auch hier einen Eigentümer, der diese Wiese mit den darauf stehenden Bäumen gekauft hat, diese pflegt und schützt - und dem deshalb auch der Ertrag dieser Bäume zusteht, weil er dafür bezahlt und das ganze Jahr gearbeitet hat. Vermeintlich „öffentliche“ Gemeindewiesen werden entweder von der Gemeinde selber bewirtschaftet - also auch abgeerntet - oder gegen Bezahlung an Privatleute vergeben, die dann dort den Ertrag ernten dürfen. Da darf man nirgendwo auch nur ein einziges Stück Obst mitnehmen.

Gerade in dieser Jahreszeit beobachtet man immer wieder Leute, die Obstbäume auf offen zugänglichen Wiesen und Plätzen sozusagen als „Selbstbedienungsladen“ ansehen, und sich dort im Kleinen oder Großen mit Obst eindecken, weil sie immer noch dem bereits oben genannten Irrglauben verfallen sind, das dieses Obst „ja niemandem gehört“. Und das gilt für das Obst auf den Bäumen ebenso wie für Obst, das bereits am Boden liegt, denn das Fallobst wird besonders gerne zur Safterstellung verwendet, weil es schön reif ist und daher viel Saft ergibt.

Ich habe mich selber vor kurzem ganz arg aufgeregt über so einen Fall: Wir hatten gerade erst ein solches Baumgrundstück gekauft und auf diesem befand sich ein kleiner Baum mit sehr schönen Tafelbirnen. Als ich eines Tages dort hin fuhr, um die nun reifen Birnen zu ernten, musste ich zu meinem Ärger feststellen, dass der ganze Baum abgeerntet war - nur noch ganz oben waren ein paar Birnen übriggelassen worden. Ob es sich hier um eine Aktion im Unwissen handelte oder ob sich hier jemand mit voller Absicht an fremdem Eigentum bedient hat, lässt sich leider nicht feststellen.

Es gibt eine einzige Ausnahme für den genannten Sachverhalt - bei uns wird dies „Afterbergen“ genannt, in anderen Gegenden bezeichnet man es als „Nachlese“. Dies besagt, dass man ab dem 1.November alles Obst, was auf dem Boden liegt, auflesen und mitnehmen kann. Wobei es sich aber auch um eine historisch begründete und nirgendwo hinterlegte Gewohnheit handelt, die zwei Hintergründe hat: nämlich einmal den ärmeren Einwohnern die Reste der Ernte zukommen zu lassen, und zum anderen weil ab dem gleichen Datum diese Wiesen sowieso als Winterweiden für die Schafe freigegeben werden.

Da aber manche Leute - Privatleute oder Gemeinden - heutzutage eher weniger Interesse an ihrer Obsternte haben (es ist ihnen einfach zu viel Arbeit oder sie haben kein Interesse an den schönen Gaben der Natur), sind sie oft froh, wenn andere daran Interesse haben und ihnen ihr Obst aufräumen. Also sollte man einfach beim Eigentümer nachfragen, ob der damit einverstanden ist, dass man sein Obst holt.

» raggy » Beiträge: 127 » Talkpoints: 13,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Früchte an Landstraßen ernten

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^