Was ist für den gültigen Bruch der Trendlinie nötig?

vom 27.07.2009, 22:33 Uhr

Generell kann man sagen, dass ein Schlusskurs außerhalb der Trendlinie signifikanter ist, als ein kurzer Bruch auf Intraday-Basis. Doch manchmal ist auch der Bruch auf Schlusskursbasis nicht signifikant genug. Die meisten Techniker benutzen eine Menge von Zeitfiltern und Kursfiltern und wollen mit diesen ganzen Filtern dann den gültigen Bruch erkennen, in dem sie die falschen Signale (whipsaws) eliminieren.

Ein gutes Beispiel für einen Kursfilter ist die 3-Prozent-Regel. Diesen Filtern benutzt man vor allem dann, wenn es um den Bruch von längerfristigen Trendlinien geht. Die 3-Prozent-Regel besagt, dass der Bruch der Trendlinie erst dann gültig ist, wenn’s die Trendlinie auf Schlusskursbasis um mindestens 3,00 Prozent gebrochen wird. Ein Beispiel zu dieser Regel. Angenommen eine signifikante Trendlinie liegt bei 100 Indexpunkten. Laut dieser Regel muss die Linie also um mindestens 3,00 Prozent gebrochen werden. Demnach der Bruch gültig, , wenn der Schlusskurs bei 97 Punkten liegt. Man kann allerdings diese 3,00 Prozent Regel nicht immer unbedingt anwenden, wenn es sich zum Beispiel um eine kurzfristige Trendlinie handelt, dann könnte man auch mit einer 1,00 Prozent Regel den Trendbruch ausmachen. Das muss jeder Trader für sich herausfinden.

Ein weiterer Filter, ein Zeitfilter, ist die 2-Tages-Regel. Das heißt, dass die Schlusskurse an zwei hintereinanderfolgenden Tagen unterhalb der Trendlinie schließen muss, damit der Trendbruch gültig ist. Wenn der Schlusskurs nur an einem Tag unterhalb der Trendlinie liegt, dann ist der Bruch nicht gültig.

Diese beiden erläuterten Regeln werden nicht für den Bruch von wichtigen Trendlinien, sondern für den Bruch wichtiger Unterstützungslinien und Widerstandslinien gebraucht.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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